Logik und Gesetzestexte, oder 1×1=Sauerbraten

gesetzbuecher_01Was man durch das Dampfen nicht so alles lernt, Ohm ist keine Meditationstechnik, Draht braucht man nicht nur für Blumen, es gibt eine Welt jenseits der AA-Batterie, Disconebel geht auch lecker und eben die Erkenntnis, dass Gesetzestexte mit Logik so viel zu tun haben wie Sonnenbaden mit Kernphysik. Nicht nur das, es ist eine eigene Sprache, losgelöst von nachvollziehbaren Konventionen und Regeln.

Wer sich in den Wirren von TPD2 und Tabakerzeugnisgesetz bewegt, der muss das wissen. Wenn nicht, läuft er immer wieder auf Sandbänke… ist mir oft genug passiert.
Ich will vorweg gleich sagen, ich bin kein Jurist… ich lese auch lieber “Herr der Ringe” als ein Gesetzbuch… es ist ähnlich verworren, aber deutlich unterhaltsamer. Trotzdem war ich Anfang des Jahres gezwungen, mir dieses Zeug reinzuziehen.

Von der Tabakprodukterichtlinie 2 (aka TPD2) bis zum Tabakerzeugnisgesetz mit seiner kleinen bösen Schwester, der Tabakerzeugnisverordnung. Auf einem Fahrrad ohne Sattel fahren macht mehr Spaß… aber egal, musste ich durch.
Und dabei fiel mir schon recht schnell auf, es geht bei Gesetzestexten nicht um Verständlichkeit… und logische Zusammenhänge sucht man so vergebens wie in Kafkas “Die Verwandlung”.
Wichtig bei Gesetzestexten ist die Erkenntnis: Den Text verstehen und wissen was da steht sind zwei Paar Schuhe. Abgesehen von gewissen Grundvokabeln, bestimmen Gesetzestexte die Bedeutung der entscheidenden Begriffe oft selber in eigenen Definitionen. Meistens direkt vorne im Gesetz… oder da steht, wo man danach suchen darf.

Die Vokabeln sind eine Sache, das geht oft gerade noch… Im Prinzip verstehst du ja zum Beispiel, wenn jemand zu dir sagen würde: Gleich wird meine Faust in deinem Gesicht “Wirkung entfalten“.
Aber das mit den Definitionen ist echt haarig, das sind die Sandbänke an denen wir uns festfahren können. Denn viele gehen mit der Logik des gesunden Menschenverstandes an die Begriffe und klammern sich an ihre Sicht der Begrifflichkeit, wie an eine Schwimmweste.
Wenn ich dann versuche, den Leuten zu erklären, dass die Schwimmweste aus Blei besteht, dann entfaltet schon mal eine verbale Faust ihre Wirkung in meinem Ohr. Kann ich bis zu einem gewissen Grad verstehen, als Dampfer greift man nach allem, was nach Strohhalm aussieht. Aber es macht keinen Sinn, mit der Schwimmweste unterzugehen, selber schwimmen ist die Devise.

Hatte ich erst gestern wieder, wo einer hoffnungsvoll auf FB schrieb, die TPD2 ginge mechanischen Mods “am Arsch vorbei”. Als Erklärung kam dann ein Auszug aus der TPD2, wo definiert wird, was eine E-Zigarette ist… oder genauer gesagt eine:

„elektronische Zigarette“ ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüllbehälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden; … (Richtlinie 2014/40/EU Artikel 2, Absatz 16)

Und da mechanische, also ungeregelte, Mods eindeutig elektrisch und nicht elektronisch… Bingo!
Eine der Lieblingssandbänke… knirsch.

Es wäre so schön, wenn Gesetzestexte so leicht durch Logik ausgehebelt werden könnten, ehrlich, ich wäre der erste, der Konfetti schmeißen würde, aber…
Hier wird leider der zu definierende Begriff und die Definition durcheinander geworfen. Zwar steht da “elektronische Zigarette”, aber nur, um anschließend zu definieren, was damit gemeint ist. Denn es ist nicht wichtig, was in der Realität eine “elektronische Zigarette” ist, sondern was hier das Gesetz damit meint.
Da könnte auch stehen: „elektronische Zigarette“ eine Banane
Dann wäre jeder Wochenmarkt eine Dampfermesse… fänden Frutarier bestimmt nicht toll.
Was hier also steht, ist, im wahrsten Sinn des Wortes, Gesetz. Und danach ist es wurscht, ob ein Mod geregelt oder ungeregelt ist und ob er mit einer Kurbel oder einem Plutoniumstab betrieben wird.
Die Politiker und Juristen, die solche Gesetze schreiben sind zwar manchmal bescheuert und schlampig… aber leider nicht doof.

Eine weitere Sandbank sind Übertragungen aus der Lebensrealität… wenn ich das mal so geschwollen ausdrücken darf. Damit war ich auch schon schmerzlich angelandet. Ich hatte gedacht, eine Basis könnte doch kein Liquid sein… Also ehrlich, wer kippt sich schon 20er Basis ohne Geschmack in die Dampfe?
Ergo wird es auch weiter 1 Liter Basen mit Nikotin geben… Der Satz mit “P”: Pustekuchen! Dem Gesetzgeber ist es geflissentlich scheißegal, ob man so eine Basis dampfen will, für ihn ist nur wichtig, dass man es kann.

So könnte die Liste noch ewig weitergehen, gerade die TPD2 und das TabakerzG sind Paradebeispiele für den “Grundkurs Juristisch”. Es gibt ganz klar auch unscharfe oder diskutable Definitionen und Begrifflichkeiten in den Gesetzen, aber diese Dinge werden erst vor Gericht geklärt… nichts, worauf man bauen kann.
Wie sagte schon meine Mutter: Traue keinem Rentner unter 80 und keinem Gesetz, dass dir nicht ein Anwalt übersetzt hat. Denn schnell hat man sich mit Behauptungen, die einem zwar absolut logisch vorkommen, aber voll daneben liegen, mächtig in die Nesseln gesetzt.

Sehr empfehlen kann ich dazu auch die Videos von “Nerd Scene Investigation”, besonders die Playlist “Fakten im Nebel” (YouTube). Der Simon gibt sehr unterhaltsam aber sachlich einen guten Überblick der Rechtslage nach TPD2 und Tabakerzeugnisgesetz.