Wenn der Sturm sich legt

Also, ich hatt echt gedacht, das ganze wird nur noch mal so’n kleiner Platsch, so der 20. Mai… letzte Frist des Tabakerzeugnisgesetzes. Im Grunde war’s das ja irgendwie auch nur, aber dann doch stürmischer, als meine Denkmurmel sich’s ausgemalt hatte. Auf jeden Fall is eins nich passiert, das Ende. Die Erde dreht sich noch, die Sonne is nich implodiert und die Marsianer haben unsere klägliche kleine Kugel im All nich weggedampft.

Der Gesetz gewordene Irrsinn hat schlicht seine ganze irre Fratze gezeigt und so’n paar Leutchens hat’s eben kalt erwischt. Leider gab’s auch Opfer, aber die sind mal voll selber vor den Zug gehüpft… leider. Keine Ahnung wie’s für Dark Burner ausgehen wird, aber schlau war die ganze Soße echt nich. Mit auf’n Boden setzen und “Mimimi” schreien hat noch keiner nen Blumentopf gewonnen.

Auch mit’m Abmahnen geht’s jetzt natürlich los, nix besonderes. Ich beömmel mich nur immer wieder, wie Leutchens gleich den moralischen kriegen, nur weil eine Firma ner anderen den Blauen Brief schickt. Nö klar, das sind ja auch alles Wohltätigkeitsvereine, die wollen kein Geld verdienen, die wolln nur spielen… Hört ihr noch den Specht hämmern?
Kommt doch mal wieder auf’n Boden.
Was haben meine Augen für geistige Quirlsoße lesen müssen, nur weil Twisted mit’m Blauen Brief einem auf die Pfötchen gepätschert hat. Es muss ja keiner mehr bei denen seine Dampfsuppe kaufen, is ne freie Welt. Aber das dann mit der Abmahnung zu begründen… also echt, Sandkastenniveau. Was hätte Twisted denn machen sollen?

Ich versuch’s mal simpel. Mach mal Phantasie und stell dir vor, du bist einer, der Äpfel verkauft.
Nu hast du aber so’n dödeliges Gesetz, dass verbietet, rote Äpfel zu verkaufen. Du findest das Paragraphenblättchen nich grad dolle, aber was willste machen? Kannste erst mal nix gegen tun, also gibt’s bei dir nur grüne Äpfel.
Nu gibbet aber einen Laden, dem is das Gesetz schnuppe, der will nur Patte machen und vertickt einfach rote Äpfel in deiner Stadt. Und die gehen auch noch weg, wie warmes Backwerk. Bei dir motzen dann die Kunden rum, dass du keine roten Äpfel hast. Supidupie.
So, was machste jetzt? Auch auf das Gesetz scheißen und massig Strafe riskieren? Irgendwie nich so der Hammer.

Drei Möglichkeiten gibt’s:
1. Vorn Kadi ziehen und dem Rotapfelverkäufer mal gehörig vom Richter auf die Motorhaube kacken lassen, plus Schadenersatz, plus Bußgeld… volle Möhre.
2. Den Apfelüberwachungsbehörden was vom Rotapfelverkäufer erzählen, die dem den Laden vielleicht schließen und noch’n leckeres Sümmchen Strafe oben drauf pfeffern.
3. Dem Rotapfelverkäufer von nem Anwalt ein Briefchen schreiben lassen, dass der mächtig eins vor die Ömme kriegt, wenn der das mit den roten Äpfeln nicht lässt.
Wenn der das dann einsieht, muss der nur das Geld für den Anwalt blechen und gut is.

Irgendwas sagt mir, dass der Rotapfelverkäufer bei Nummer Drei noch am besten wegkommt. Und genau das hat Twisted gemacht. Nur mal einen auf die Pfötchen gegeben, das nennt man Abmahnung. Warum die nur die kleine Keule aus’m Köcher gezogen haben? Keinen Schimmer. Die hatten wohl schon den Scheißesturm geahnt und wollten die Wellen flach halten. Der abgemahnte Laden kann zumindest echt noch froh sein, hätt auch voll in die Eier gehen können.

Klar is die ganze Kacke… öhm… Scheiße. Aber vorm Blutdruck immer erst mal die Denkmurmel bemühen, dafür is se da. Der Floh sitzt nich in den Abmahnungen, der sitzt im Gesetzesblättchen.

Denn ja, auf einen Akkuträger muss’n blödes Schildchen mit „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.” Warum? Einfache Antwort: Steht im Gesetz.
Etwas aufgedröselt: Der Akkuträger is laut Tabakerzeugnisgesetz bereits ne E-Zigarette. Das Gesetz sagt nämlich selber gar nich, was ne E-Zigarette is und was nich. Da steht nur, wo’s steht. Nämlich in der EU Richtlinie, unserer geliebten TPD. Und was steht da nu lustiges in der TPD zu? Gucken wa ma:

16. „elektronische Zigarette“ ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüllbehälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden; (Artikel 2, Begriffsbestimmungen)

Und, sorry, ein Akkuträger is “Bestandteil dieses Produkts”. Für Blinde mit Durchfall geht’s sogar noch genauer: “und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank”. Na, das kann wohl nix anderes als der Akkuträger sein. Im TabakerzG und der TPD gibbet ja viel Geschwurbel, aber hier is die Brühe nun mal klar, klarer geht’s schon nich mehr.

Im gleichen Artikel is übrigens auch gekritzelt, dass jedes Objekt… und da isses egal, ob’s ne Flasche, ne Tüte oder ne Leckmuschel is… in dem eine Flüssigkeit mit Nikotin drin is, die man dampfen kann… scheiß egal ob se nach Omas Unterhose schmeckt… ein “Nachfüllbehälter” is:

17. „Nachfüllbehälter“ ein Behältnis, das nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann;

Das is nich Pipitackatuckaland. Da is nix mit schönreden. Das is alles klare Soße. Natürlich kann ich aus nem 3 Liter Kanister meine Dampfe nich nachfüllen… ohne echt viel Sauerei. Aber noch mal zum hinter die Ohren Pinseln: Das is scheißegal!
Hier definiert die Dampfbrühe das “Behältnis”, nich andersrum. Also kann auch Dark Burner nich einfach die Ziege zur Kuh machen, nur weil se’n Euter hat… oder so… egal.
Auch wenn die ihr Zeug in Schläuche schütten, wenn man die Soße dampfen kann und Nikotin drin is, dann haut das Tabakerzeugnisgesetz zu.
Genauso klärchen is aber auch: Liquids bzw. Basen ohne Nikotin haben mit dem Tabakerzeugnisgesetz so viel zu tun, wie’n Ochse mit Ballettunterricht. Da isses auch egal, ob man’s dampft oder sich die Kimme geschmeidig hält… mit Erdbeergeschmack. Zeug ohne Nikotin kann also in Tanklastern verkauft oder mit Vitaminen vollgedonnert werden… wer’s mag.

So, nu is also der Sturm durch, das Tabakerzeugnisgesetz voll da und so manch einer plötzlich wach. Nur nützt es jetzt auch nichts mehr, das Paragraphengeschreibsel mit Logik zu zerwurschteln. Da muss nix logisch, das is Gesetz.
Klar is im Akkuträger kein Nikotin drin und man kann auch ne Taschenlampe drauf schrauben, aber das is vollkommen wurscht, das Ding is ne E-Zigarette. Warum? Weil’s das Gesetz so sagt!

Geh in den Wald, schrei ne Stunde und komm mit klar.

Da sind noch Hebel in dem Paragraphenblödsinn, an denen hoffentlich irgendwann mal einer ruppt, aber die Sachen mit den “Nachfüllbehältern” oder der Dampfe als Elektrobausatz… vergiss es.
Der Unsinn is, wie er is, ihn zu leugnen macht’s nich besser.

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Wer’s selber mal lesen will… bitte… hier steht die ganze Soße:

Tabakerzeugnisgesetz
Tabakerzeugnisverordnung
EU-Richtlinie als PDF (TPD)

7 Gedanken zu „Wenn der Sturm sich legt“

  1. ….und das ist ja erst der Anfang. Wenn ich mir den einen oder anderen Dampf Shop anschaue, dann sieht das dort recht düster aus mit Ware. Wenn ich recht informiert bin, braucht es nur 3 EU Länder, die dann sagen….der Verdampfer taugt nix…. und schon wars das mit dem ersehnten Stück. Ich bin mal gespannt wie viele von den “angemeldeten ” Produkten den Handel erreichen. So kann man den Handel “austrocknen”, ohne das auch nur irgendein Politiker dafür grade stehen muss.

  2. Danke !

    Für diesen Artikel; wenn es nach mir geht, kann man das, Vapoon, was Du hier nochmals ausgeführt hast, gar nicht oft genug erneut hervorheben. Mir ist es auch ein Rätsel, dass die Thematik mit “Nachfüllbehälter” noch nicht durch ist. DAS ist das, was ich nicht verstehe : Man muss nur lesen und denken können, mehr nich.
    Ein mit nikotinhaltiger Flüssigkeit gefülltes KONDOM ist auch ein Nachfüllbehälter. Wäre ja nen lustiger Gag, welcher aber leider wegen den Anforderungen an Bruch- u. Kindersicherheit scheitert. Uuups – “Kindersicher” – *rofl…… .
    Vom Wortwitz mal abgesehen, möchte ich allerdings mal was ansprechen, was mir im Kopf dazu rumgeht.
    “Lange” Gesetze mit hoher Wortzahl sind der Gesetzgebung bei Gesetzen und Verordnungen zuträglich. Es ist leider eine Tatsache, dass die Mehrheit der “modernen” Menschen mittlerweile das Lesen längerer Texte nicht mehr gewohnt ist, dank SMS, Twitter & Co. Sie tun es also einfach nicht mehr – einen längeren Text lesen und inhaltlich verstehen. Das weiß die Gesetzgebung – oder eben Leute die das Sagen haben – allerdings auch. Und damit eröffnet sich die Möglichkeit, Menschen, platt gesagt, ” über den Tisch ziehen ” zu können. Man braucht nur das wirklich Wichtige im letzten Drittel eines längeren Textes unterzubringen, wie es es beispielsweise gerne in irgendwelchen “AGBs” gemacht wird und schon fallen die Leute reihenweise auf die Schnauze, weil sie soweit gar nicht lesen.
    Das ist auch bei der TPD2 nicht anders; in Diese wurden im Interesse von “BigTobacco” und “BigPharma” bestimmte Dinge hineingschrieben und die erkennt man, wenn man aufmerksam liest und gleichzeitig in der Lage ist, zu erkennen, WEM etwas Bestimmtes den größten und tatsächlichen Nutzen in der Praxis bringt.
    Zur Abmahnsache : auch da teile ich die Einschätzung, dass hier das mildeste verfügbare Mittel zum Einsatz kam.

  3. oh der nächste guru, der alles besser weiss als jeder andere und frei von jedem selbstzweifel ist. so leute brauchen wir.:)

    • Es kann doch nur einen Guru geben… also echt… tz,tz,tz… Das wär ja Amtsanmaßung… oder so. Ich bin eher so was wie’n weiser Eremit… nur nich ganz so asketisch.

  4. Ich meine Simon von VSI hat auch schon darauf hingewiesen:

    “17. „Nachfüllbehälter“ ein Behältnis, das nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann;”

    _die_ zum Nachfüllen […] verwendet werden kann. _Die_ Flüssigkeit ist damit gemeint. Würde sich der Nebensatz auf das Behältnis beziehen, würde der Nebensatz lauten: […], _der_ zum Nachfüllen […] verwendet werden kann.

    Deswegen gibt es an diesem Paragraphen wirklich nichts zu rütteln, der “Artikel” macht den feinen Unterschied aus

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