Is schon ne Weile her, war im August, da hab ich im “Merkurist” was lustiges gelesen. Da ging’s um die Dampfe und ob sie in Kneipen “geraucht” werden darf… also in Hessen.
Nun gut, meine Residenz befindet sich in diesem putzigen, kleinen Ländle, und so fand der Artikel meine Aufmerksamkeit.
Im Grunde is die Sache ja klar, die feuchte Wolke hat nix mit dem rauchigen Dunst zu tun. Da gab’s doch auch’n Urteil drüber… von nem Gericht, irgendwo tief in Westfalen, weiß doch jeder.
Das is wie mit “Moby Dick”, jeder kennt den Schmöker und weiß grob worum’s geht, aber gelesen hat’s kaum einer. “Nennt mich Ismael.”, sag ich nur.
Also, Urteil, Gericht… wo war ich noch? Ah ja. Tief in Westfalen. Genauer gesagt in Münster… tiefer in Westfalen geht auch nicht. Da gab’s nun 2014 ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW. Und tatsächlich, da steht ganz klipp und klärchen drin, dass Dampfen nicht Rauchen ist und deshalb auch nix mit Nichtraucherschutz am Hacken hat. Da steht noch viel mehr drin, lohnt sich echt mal zu lesen, aber das ist da so der Dotter vom Ei. Also eigentlich Oberkloßbrühe.
Eigentlich.
Nichtraucherschutz ist Ländersache, der Bund sagt nur, dass es ihn gibt, die Länder sagen dann, wie er genau aussieht. So in etwa.
Und hier haben wir’n Gericht in Münster, das hat was für Nordrhein-Westfalen entschieden. In Hessen juckt das keinen, hier ist die Welt auf Links und die Milchtüten wachsen auf den Bäumen. Irgendwas in der Richtung.
Das wurd’ mir klar, als ich, wie gesagt, was lustiges im “Merkurist” vor die Guckmurmeln bekam.
Da quatscht der Markus Büttner, seines Zeichens stellvertretender Pressesprecher im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, nämlich in die Feder:
“Aus vorsorglichem Gesundheitsschutz fallen unter das Nichtraucherschutzgesetz auch E-Zigaretten. […] Die Gesundheitsgefährdungen sind sowohl für den Tabak- als auch für den Konsum der elektronischen Rauchprodukte bewiesen.”
Das ist mal ne Hausnummer: Bewiesen also. Als sich diese Lettern sanft durch meine Zwirbeldrüse drückten, merkte ich, dass ich mal fett überrascht war. Wär mein Kopf morgens an den Teppich getackert gewesen und ein kleiner Gnom würde vor mir rumhüpfen und die “Ode an die Freude” rückwärts singen, mit nem Esstäbchen im Rektum, es hätte mich nicht mehr überrascht.
Das mit dem Beweis muss mal komplett an mir vorbei gezogen sein. Wie konnte mir das nur passieren. Mir, nur ne Salzstangenbreite von der Perfektion entfernt, so ein Lapsus?! Den Beweis musste ich sehen.
Im Artikel stand nix, so Quellen oder so. Was tun? Na, der Herr Büttner muss ja wissen, wo die Beweise schlummern, wenn der das so manierlich in die Welt posaunt. Also gleich mal ne Mail an den stellvertretenden Sprecher raus und fragen, wo der das her hat, mit der bewiesenen Gesundheitsgefährdung. Und was soll ich sagen, nur’n paar Tage später kriegte ich sie, meine Antworten… also… ähm… nich so direkt Antworten auf meine Fragen. Aber dafür ein hübsches kleines Pamphlet, vollgestopft mit lustigen Behauptungen.
“Im Rahmen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes wird das Rauchen im allgemeinen, dies umfasst ebenfalls Shishas und Wasserpfeifen, u.a. in Gaststätten untersagt und darf nur in gekennzeichneten Raucherräumen konsumiert werden. Aus vorsorglichem Gesundheitsschutz fallen darunter auch E-Zigaretten. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ein wichtiges Anliegen ist (sic!) und Rauchen ist bis heute eines bedeutsames und vermeidbares Gesundheitsrisiko (sic!), deswegen kann es beim Gesundheitsschutz keine Abwägung geben. Die Gesundheitsgefährdungen sind sowohl für den Tabak- als auch für den Konsum der elektronischen Rauchprodukte bewiesen.”
Da is es wieder, das “bewiesen”. Nu muss doch auch mal irgendwo stehen, wo diese Beweise stecken?! Und im nächsten Absatz kommen dann auch endlich Verweise auf Studien… oder so was ähnliches.
Aufgeführt wird hier ne Stellungnahme vom BfR, aus dem Jahr 2015, wo die im Grunde nur sagen, dass die nix genaues wissen und einfach mal warnen, weil, es könnte ja. Beweis? Fehlanzeige.
Dann kommt noch’n Link zum Memorandum vom “Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.”, in dem zwar lustig behauptet wird, aber mit Fakten ist da auch Essig.
Und natürlich wird noch auf die Stellungnahme der Innenraumhygienekommision (IRK), ich wusste lange nicht, dass wir so was schönes haben, verwiesen, die zu dem schnuckeligen Ergebnis kommt:
“Unter Auswertung aller Aspekte und auf Basis der aktuellen Studienlagen kommt die IRK zu der Einschätzung, dass nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten zur Belastung der Raumluft mit gasförmigen organischen Verbindungen und Partikeln beitragen. Nach Einschätzung der IRK kann das ‚Passivdampfen‘ die Gesundheit von Dritten gefährden. Auch wenn das genaue Ausmaß der Gefährdung bislang nicht eindeutig geklärt ist, empfiehlt die IRK, das Bestimmungen und Beschränkungen, die für herkömmliches Tabakrauchen gelten, auch für E-Zigaretten anzuwenden”
Mal ganz davon ab, dass die Grundlage für ihre komische Schlussfolgerung schon echt’n Klappergerippe ist,… die Hauptstudie, auf die die sich stützen, ist schon mal nich so der Hammer… steht hier immer noch nix von Beweisen. So was wie “kann gefährden” oder “nicht eindeutig geklärt” ist nicht grad Schuldspruch erster Klasse. Damit kriegst du vor Gericht noch nicht mal nen Strafzettel durchgedrückt.
Als letztes kommt dann noch ne “Rosinenpickstudie” von der WHO, die nix und alles und davon noch mal das Gegenteil behauptet, aber zu dem Schluss kommt, “dass die E-Inhalationsprodukte in Innenräumen, an Arbeitsplätzen, in Öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln verboten sein sollen”. Wünsche ham die manchmal, tz tz tz. Dabei ist noch gar nicht Weihnachten.
Dieser ganze Schmöckes reicht der Hessischen Landesregierung also, um von Beweisen zu sprechen? Öhm… jupp. Denn:
“Vor diesem Hintergrund sieht das Hessische Ministerium für Soziales und Integration keine Notwendigkeit von seiner Position eines vorsorgendes Gesundheitsschutzes abzuweichen, denn es gibt keinen „gesunden“ Zigarettenkonsum. Die Gesundheitsgefährdungen sind sowohl für den Tabak- als auch für den Konsum der elektronischen Rauchprodukte bewiesen und ebenso die Gefährdung von Passivrauchenden oder besser Passivdampfenden.”
Leutchen, nur weil ihr’s immer und immer wieder behauptet, wird aus keinem Mops ein Tiger. Und allein schon der Begriff “Zigarettenkonsum” zeigt, dass ihr nicht den blassesten Schimmer von Orchester habt… so tuten… blasen… egal.
Ich dachte mir, gib dem Herrn Büttner noch ne Chance. Also tippselte ich ihm ne weitere Mail, in der ich ihn auf den Lapsus hinwies. So von wegen, dass da doch etwas wenig Beweis in den ganzen “Studien” steckt und wo denn nun die Beweise tatsächlich schlummern, von denen er so gerne faselt.
Und, bei der Gelegenheit, hab ich dann auch noch mal zwei Sachen aufgegriffen, die mir schon länger unter der Schädeldecke tanzen.
Ich wollt doch mal wissen, wie’s die Landesregierung findet, dass sie Dampfer, also Nichtraucher, in Kneipen zu Rauchern steckt, wo die doch so was von auagefährlich sind. Gilt für die der Nichtraucherschutz etwa nicht?
Und dann wollt ich noch schnell wissen, warum Disconebel nicht auch verboten wird.
Die Antwort kam doch recht hurtig. Nur das mit den Beweisen war immer noch nix. Mir sollten eben die Studien reichen, die die schon in der ersten Mail aufgeführt hatten. Ihnen reichen die Dinger jedenfalls, is so… Punkt. Mega Schaumparty!
Die Dampfer müssen übrigens auch nicht vor Rauchern geschützt werden, denn… Achtung, jetzt kommt’s… die sind auch Raucher. Oder zumindest keine “Nichtrauchenden”.
“E-Zigarettenkonsumierende sind keine Nichtrauchende […], da sie gesundheitsgefährdende Stoffe sowohl für Konsumierende als auch für Dritte freisetzen und exponieren.”
So, tun sie das? Ich muss ehrlich sein, ja, das tun sie. Allerdings ständig, auch ohne Dampfe, so wie jeder Mensch. Was wir am Tag an Formaldehyd ausatmen, Leckmirschinski. Und wenn dann auch noch einer furzt! Und glaubt mir, kein Mensch ist’n “Nichtfurzender”.
Wir stoßen also per se schon ne Menge an komischem Zeug aus. Nur kommt durch die Dampfe eben keine nennenswerte Menge von irgendwas dazu.
Leute, das ist Disconebel, der da aus den Hälsen wabert, fucking Disconebel. Nix weiter.
Aber komischer Weise wird der nicht verboten, weil… Ja warum eigentlich? Die Frage wollte mir der Herr Büttner leider nicht beantworten, denn:
“Diese Frage ist eine rein rhetorische, es sind keine Vergleichsebenen vorhanden.”
Hä? Da is nix rhetorisch. Wenn ich mit mir selber reden will, kauf ich mir nen Handspiegel. Und was für ne “Vergleichsebene”? Noch mal, Leutchens, was Dampfer da an Wolken raushauen ist und bleibt verfickter Disconebel.
Das ist sogar ne viel reinere Soße, weil das Zeug in der Dampfe Pharmaqualität hat. Das Gebräu in den Nebelmaschinen der Zappelhallen ist da oft weit von entfernt.
Wann wird hier eigentlich mal wieder im Oberstübchen die Birne in die Fassung gedreht? Wer jetzt echt über die Dampfe im Nichtraucherschutzgesetz grübelt, der sollte dann aber auch den Disconebel verbieten. Ich hab nix gegen Disconebel, is’n echt harmloses Zeug. Aber ich weiß nicht, ob ich nich durchdrehe und Amok laufe, wenn mir in der Tanzhalle die Dampfe verboten wird, während neben mir die Nebelmaschine zischt.
Das hier ist auch an die Dampfer da draußen, die brav auf’m Balkon dampfen, die gerne vor der Kneipe ihre Wolken machen und es voll knorke finden, wenn die Dampfe mit ins Nichtraucherschutzgesetz gekloppt wird. Das ist geistiger Dünnschiss. Das ist so ein gequirlter Hirnfurz, das geht auf keine grüne Kuhhaut.
Es gibt keinen, nullo, niente, zero Grund, warum irgendwer vor Nebel geschützt werden müsste. Klar gibt’s Dampfer, die ein Lokal zu London im Herbst machen wollen und klar gibt’s auch Aromen, die nicht jeder mag. Aber echt jetzt, ist unsere Welt ein Kindergarten? Rücksicht ist ne Privatsache, dafür braucht’s keine Gesetze. Wo endet das sonst? Verbot von Kaugummis? Sieht bekloppt aus und das fiese Zeug pappt für immer am Schlappen?!
Hier braucht nur einer Schutz und das ist der gesunde Menschenverstand!
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Artikel im Merkurist: https://merkurist.de/wiesbaden/dampfen-in-der-kneipe-e-zigarette-rauchen-darf-man-das_k81
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 775/14): https://openjur.de/u/744827.html