Bundestag beschließt Liquidsteuer

In der Nacht zum Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition, gegen die Stimmen von FDP, AfD, Linke und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen, das Tabaksteuermodernisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz beinhaltet faktisch eine Liquidsteuer.

Ab dem 1. Juli 2022 wird zukünftig jedes Milliliter Liquid mit 0,16€ besteuert. Zwei Jahre später soll die Steuer automatisch auf 0,20€ angehoben werden. In den folgenden beiden Jahren schließlich noch auf zuerst 0,26€ und 2026 schließlich auf 0,32€.

Besteuert werden laut Gesetz alle Flüssigkeiten, die „zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind”(sic). Dabei spielt der Nikotingehalt, im Gegensatz zu früheren Gesetzesentwürfen, keine Rolle mehr. Im Gesetzestext werden sie als “Substitute für Tabakwaren” definiert.

Die Steuer gilt somit für alle Flüssigkeiten, die für die Verwendung in E-Zigaretten gedacht sind. Das betrifft Liquids, reines Propylenglykol (PG) bzw. Glycerin (VG) und überdosierte Liquids (sog. Shortfills). Ausgenommen von der Steuer dürften lediglich reine Aromen sein.
Die Besteuerung richtet sich nach der Bestimmung. PG/VG im Dampferladen wird besteuert, die gleichen Stoffe aus der Apotheke, dem Lebensmittel- oder Pferdebedarfshandel hingegen nicht.

Somit würden Dampfprodukte zukünftig unverhältnismäßig teuer werden, zum Teil teurer als Tabakprodukte. Das, obwohl sie 98 bis 100% weniger Schadstoffe enthalten als diese und wohl im gleichen Rahmen auch weniger schädlich sind.
Der Händlerverband Bündnis für Tabakefreien Genuss (BfTG) hatte daher schon Mitte der Woche, als der Beschluss des Gesetzes bereits abzusehen war, angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.


Bundestag.de: Parlament stimmt für Reform der Tabaksteuer