Die Karre im Dreck

Nu ist die Panik im Wald, die Kacke am Dampfen der Pudel im Brunnen… oder so. Der BfTG (Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V.) hat ne Meldung rausgehauen, die zieht dem Dackel die Schuhe vom Leder. Denn der “Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.” hat mindestens einen Online-Dampfershop abgemahnt, weil der seine Sachen übers Internet anbietet. So ohne “Vorwegaltersüberprüfung”.
Mal nebenbei bemerkt, diese dämlichen “Sind sie schon 18? Ja/Nein” Dinger auf der Startseite von nem Dampfershop sind übrigens für’n Arsch. Die haben rechtlich null Relevanz und sind überflüssig, wie’n Kackloch an der Schulter.

Nee, die vom VSV wollen den Online-Dampfershops jetzt ans Bein pinkeln, weil da so’n kleiner Passus im Jugendschutzgesetz steht, der noch böse in die Unterhose gehen kann. Da steht nämlich:

“Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.” (JuSchG, §10, Abs. 3)

Das prickelige Wort ist dabei “angeboten”. Die Leutchens vom VSV sind nämlich der putzigen Meinung, dass so’n Onlineshop schon an sich das Angebot ist. Da muss also ne Altersschranke vor… wie bei ner Pornoseite.
Wer jetzt “aber Whiskyshop” schreit, der ist auf der gelatteten Piste. Bei Alkohol steht im Gesetz nix von “angeboten”, da geht das mit dem Onlineshop klar.

Nun steht also ne “Einstweilige Verfügung” im Kämmerlein und der BfTG ist schwer am rotieren. Wenn die nämlich durch kommt, dann könnt’s das mit dem Onlinehandel für Dampfzeug in Deutschland gewesen sein, dann wissen wir vielleicht, wie die Ösis sich jetzt schon fühlen.
Aber für Panik ist’s wohl auch ein bissel zu früh, so’n zeigen von geilem Shice im Internet is schlicht kein “Angebot”… so von Gesetz und so (guckst du unten). Die Sache sollte selbst ein Jurastudent im zweiten Semester abschmettern können. Aber der VSV meinte wohl, man kann’s ja mal versuchen. Lustige Kerls.
Trotzdem…

Irgendwie war’s ja nur ne Frage der Zeit, bis so’n Hühnerschiss passiert. Warum? Weil fast nur reagiert wird von den Verbänden. Die lassen sich fast alles gefallen, nur damit keiner auf den Fuß tritt, den die in Berlin ins Türchen geschoben haben. Ich hab nur langsam das Gefühl, dass das noch nicht mal die Tür zum Vorzimmer ist.
Wahrscheinlich hab ich von dem ganzen Zeug auch keine Ahnung, bin ja nur’n kleiner Schreiberling in der Provinz. Aber irgendwie hab ich das Gefühl, den Verbänden wird ständig kräftig in den Arsch getreten und die halten das für Streicheleinheiten.
Mir ist natürlich klar, dass  auf der politischen Bühne “im Hintergrund” mehr gerackert wird, als man vorne so sieht.
Und Politik ist voll ein eigenes “Schlachtfeld”, auch klar. Brauch man viel Geduld.

Das mit der Geduld ist in der ganzen Soße nur leider so ne Sache. Der Dampfe schippern derzeit nämlich immer mehr Felle davon. Und wenn wir Pech haben, sind die schnell für immer futsch.
Was für die Verbände gilt, gilt aber auch erst recht für die Dampfer: Es wird ständig nur reagiert.

Die Feinde der leckeren Wolke haben’s ziemlich fix geschafft, den Spieß umzudrehen. Der Beschuldigte musste seine Unschuld beweisen. Deshalb steckt die Karre jetzt im Dreck.
Seitdem steht die Dampfe nämlich in ner Ecke, aus der sie bis heute keinen Weg mehr raus gefunden hat. Die totale Defensive.

Es gab von Anfang an nicht den kleinsten Fitzel an Hinweis, dass die Dampfe irgendwie echt Aua macht. Nix, nullo, niente. Es ist schlicht unlogisch, dass uns Disconebel killen soll.
Aber weil’s eben um Wolken geht, hatten’s die sogenannten ANTZ (nee, nix mit Ameisen, das sind die “Anti Nicotine and Tobacco Zealots”… also Anti Nikotin und Tabak Fanatiker) recht fix geschafft, das “Vorsorgeprinzip” mal sowas von in den Hintern zu fi… öhm… rektal zu penetrieren und es wie’n Flächenbrand gegen die Dampfe zu benutzen.

Und “wir Dampfer” raffen’s einfach nicht. Wir bleiben schön in der Defensive, bloß den Kopf nicht zu weit aus der Schießscharte baumeln lassen. Und so machen wir weiter mit dem ständigen Rechtfertigen und kuscheln uns an die Wand in unserm Rücken.

Dabei muss die Dampfe nicht den kleinsten Dreck beweisen, nich’n Pups. Es sind die Leutchens, die die Dampfe für ne Massenvernichtungswaffe halten, die hier irgendwas beweisen müssen. Die Dampfe ist gefährlich? Gut, dann beweist es oder halt die Futterluke.
Is nur irgendwie komisch, dass die das nicht gebacken kriegen. Vielleicht, weil’s da nix gibt?!
Und genau deshalb schreien sie weiter rum und fordern von uns Beweise, dass die Dampfe sicher ist. Was, nebenbei erwähnt, schon vom Prinzip her komplett unmöglich ist. Du kannst schlicht nicht beweisen, dass was nicht da ist. Ich meine, versuch mal, zu beweisen, dass es keinen Gott gibt… viel Spaß dabei.

Wir müssen endlich mit diesem devoten Gehabe aufhören, das grenzt ja schon an Maso… nur ohne Orgasmus.
Und damit meine ich auch unser Gerede. Was soll der Unsinn mit dem “Dampfen ist bestimmt nicht gesund aber weniger schädlich als Rauchen”? Toastbrot essen ist bestimmt auch nicht gesund aber weniger schädlich als Rauchen. Konfetti!
So ein Zeug ist Katzenkacke. Dampfen ist harmlos! Das kann jeder kapieren, der mehr als drei Gehirnzellen unter der Fontanelle kleben hat.
Und es ist sogar für Jugendliche harmlos. Erst recht harmloser, als sich mit Alk den Verstand aus der Birne zu süppeln. Und das dürfen unsere kleinen schon mit 12… zumindest, wenn’s die Elterchen erlauben.

Aber klar, wir sind ja alle für den Jugendschutz… immer an die Kinder denken… Args! Is ja voll wichtig, unsere kleinen vor verficktem Nebel zu schützen. Gibt ja nix wichtigeres.
Und wir Dampfer haben natürlich sofort den Bückling gemacht. Ist doch klar, dass unsere Teenies vor Wolken geschützt werden müssen… öhm… Das nur, weil wir mal voll Schiss vor der Diskussion haben. Wir wollen doch nicht wie die bösen Kinderverführer dastehen.
Der Schwanz vom Gedudel ist dann, dass Dampfen ja schädlich sein muss, weil’s für die Kiddies verboten ist. Und für die Kiddies ist es verboten, weil’s schädlich ist. So schließt sich der Kreis der Idiotie.
Ein Resultat dieses Unsinns ist eben jetzt diese Abmahnung gegen nen Onlineshop.

Für die Dampfe wird’s aber eh noch ungemütlich. Wenn’s so weiter geht, dann wird’s die Steuer auf die Dampfe geben. Und nicht, weil’s dafür nen logischen Grund gibt, sondern am Ende nur aus zwei Gründen.
1.  Unsere Verwaltungsfritzen in Berlin nehmen eben, was sie kriegen können… kann ich sogar irgendwie verstehen. Und ne Steuer auf was, das Wolken macht? Na, das kriegste ja leicht durch… Wolken sind schließlich böse.
2. Die Dampfer hoffen, dass die Politik dann endlich netter zur Dampfe ist. Mettbällchenpartykanone!

Aber, liebe Freunde der leckeren Wolke, das ist gequirlter Kuhkot. Da is nix mit “netter zur Dampfe”… und schon mal gar nicht netter zu uns Wolkenmachern selber. Wenn’s die Steuer erst gibt, dann wird sich die berliner Rasselbande bestimmt nicht darum kümmern, wie’s dem Dampfer geht. Dann geht’s nur noch darum, wie man am besten an die Steuer rankommt. Podsysteme werden der Renner und die 10ml Fläschchen werden wir nie wieder los. Da passt nämlich überall richtig fein ne Steuerbanderole drauf.
Außerdem bleibt die Dampfe dann immer schön im Dunstkreis der Kippe, ist ja schließlich so was wie ne Tabaksteuer drauf… so irgendwie. Und Steuern gibt’s ja nur auf was gefährliches, ist doch klaro.
Außer Vater Staat braucht grad mal wieder Knete für die Kriegsmarine.

Und natürlich werden dann auch endlich alle Nichtdampfer geschützt, wenn die Dampfe im Nichtraucherschutzgesetz aufgeschlagen ist. Die werden geschützt vor… öhm… Disconebel.
Da wird’s dann endgeil! Stehst du in der Disco neben so ner fetten Nebelmaschine und fliegst im hohen Bogen raus, wenn du deine kleine Dampfe raus holst… willkommen in der Klapse.

Der Nebel tut nix, da muss keiner vor geschützt werden. Es ist schlicht geistiger Kernschrott, das Dampfen irgendwo zu verbieten.
Und nur weil’s Wolkenfreunde gibt, die sich für Nebelmaschinen halten und andere ins herbstliche London verfrachten, ist das noch lange kein Ding für irgendein Gesetzblättchen. Leute, werdet mal erwachsen. Pappistaat muss nicht jeden kleinen Kinderschiss regeln, nur weil ihr es nicht hinbekommt, vernünftig miteinander klarzukommen.

Klare Sache, wenn man sich Länder wie Ungarn, Österreich und Italien anguckt, dann leben wir in Allemannje fast schon auf der siebten Dampfwolke. Das macht’s nur auch nicht besser. Und wenn wir nicht langsam mal in die Pötte kommen, können wir da auch schnell runter trudeln.
Wär doch schon mal was, wenn wir wenigstens mit der “bestimmt nicht gesund” Kacke aufhören. Und keine Sau will in den Bergen leben, nur weil die Bergluft das einzige ist, was noch gesund ist. Ich vergleiche Toast ja auch nicht ständig mit ner voll bio angebauten Karotte… oder nem Hektar bestem Weideland.
Dampfen macht kein Aua und muss auch keiner Angst vor haben. Is nur Nebel, schlichter, leckerer Nebel. Der tut nix. Darf man auch ruhig sagen, bis einer das Gegenteil beweist.

– – – Ergänzung (16.04.2018) – – –

Noch mal zum klarstellen: Nachdem ich mich so’n Klacks schlauer gemacht hab… hat auch nur’n bissel weh getan… wurd’s dann doch recht klaro, dass hier das VSV wohl nur wild am Rad dreht. Wenn die vom BfTG nicht voll den Nullomatenanwalt an die Sache setzen, sollte das mit der Abmahnung nicht wirklich ein Problem sein. Nur hab ich, wenn’s um die Dampfe geht, schon so viele Pferde vor irgendwelchen Apotheken göbeln sehen…
Deshalb hab ich auch in den Text ne kleine Ergänzung zum Thema “Angebot” gepackt. So von wegen Panik und so.
Danke an PepeCyb für den Zaunpfahl… BGB is für mich fast so’n Arschloch wie Mathe.

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Mehr zu dem Thema wird’s bestimmt bald beim Guru und bei Simon (V.S.I.) geben.

Link zum Jugenschutzgesetz (Wichtig hierbei §10, Abs. 3 und 4)

Ergänzt am 16.04.2018:

Ein paar Infos, was denn überhaupt ein Angebot ist, auf Wikipedia.
Urteil vom Oberlandesgericht, aus dem klar hervor geht, dass das Präsentieren von Ware in einem Internetshop noch kein Angebot ist (OLG vom 23.07.2009, Az: 14 U 622/09).

6 Gedanken zu „Die Karre im Dreck“

  1. Mach Dir keine so großen Sorgen, was die Abmahnung anbelangt. Sollte das BfTG auch nur EINEN Rechtskundigen in den eigenen Reihen haben, werden die auch nicht “schwitzen”. Der komische Verein scheint jedenfalls eine sehr schlechte (oder sachunkundige) Rechtsvertretung zu haben, sonst wüssten sie, dass sie mit ihrer Sache vor Gericht absolut chancenlos wären.

    Die Sache mit dem “Angebot” ist nämlich keine neue Erfindung des TabakerzG, sondern schon seeeeehr alt. Steht im BGB, das es schon seit 1896 gibt. Und ganz klar ist, dass das Zeigen von Produkten eben noch KEIN Angebot ist, sondern lediglich eine invitatio ad offerendum. Wäre das nicht so, dann wäre Handel, so wie wir ihn schon immer kennen, gar nicht möglich. Wäre das Zeigen eines Produkts nämlich ein Angebot, so hätte der Kaufwillige einen Rechtsanspruch, das Produkt auch zu bekommen… blöd nur, wenn gerade nicht auf Lager oder der Käufer aus anderen gesetzlichen Gründen nicht berechtigt wäre, ein solches Produkt zu kaufen… dann könnte der Händler nämlich auf (Kauf-) Vertragseinhaltung verklagt werden.

    Also nein… jeder, der sich ein wenig mit dem BGB auskennt, weiß, dass es erst ein Angebot wird, wenn der Kunde Kaufinteresse signalisiert und dann nur noch das Einverständnis des Verkäufers erforderlich ist, um den Vertrag zu schließen. Im Onlinehandel bedeutet das… es wird erst zu einem Angebot, wenn der Kunde durch eine Handlung (Klick auf “Bestellen”) den Vertrag schließen kann. Das ist beim Dampfkram die erste Stufe der zweistufgigen Altersverifikation… man darf erst “Kaufen” oder “Bestellen” klicken können, wenn man sich altersverifiziert angemeldet (oder bei Shops ohne Anmeldung direkt vor Klick sein Alter bestätigt) hat. Dass man die Produkte sehen kann, ohne echte Altersverifikation, ist eben kein “Anbieten”.

    Der betroffene Händler kann also ganz entspannt mal zum Anwalt gehen, damit der eine negative Feststellungsklage gegenüber dem Verein androht und ggf. auch durchzieht (wenn die denn meinen, sie seien im Recht). Dann wird denen das vom Gericht mal eindeutig bestätigt, dass das Zeigen von Produkten im Online-Shop kein “Angebot” im Sinne des Gesetzes ist.

    Nachlesen kann man das übrigens auch (wenn man denn rechtswissenschaftliche Literazur hat, mag und versteht) z. B. im Kommentar zum BGB, Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 37. Auflage, Köln 2013, Rn. 165.

    • Ich mach mir da auch nicht wirklich große Sorgen.
      Aber zum einen sind schon so viele “simple” Sachen schief gegangen, wenn’s um die Dampfe geht… ich seh schon überall nur noch kotzende Pferde vor Apotheken.

      Zum anderen benutz ich das ganze auch eher als “Aufhänger”, um mal wieder so’n paar Sachen rauszuhauen, die meiner Meinung nach immer noch voll daneben laufen.
      Es ist eben total hirnrissig, dass Dampfen harmloser als Colatrinken ist, aber reguliert wird, wie ne Kippe. Und daran sind wir Dampfer halt so’n bissel auch selbst schuld.

      Hab den Text trotzdem noch mal ergänzt, danke für die Info.

  2. Ich finde, es sollte nicht nur eine negative Feststellungsklage angedroht werden, sondern es sollte auf jeden Fall diese Klage geführt werden. Also NICHT nachgeben, sollte dieser Verein die Abmahnung eventuell zurückziehen. Mit einem Zurückziehen der Abmahnung wäre Selbige ansich hinfällig – ja, aber nicht die in die Welt gesetzte Anschuldigung. Die Klage durchzuführen wäre dann eine AKTION und nicht nur eine Reaktion. Und eine klage würde dann ggf. vielleicht auch zutage fördern, WER wirklich dahinter steckt. Mein Bauch grummelt irgendwie vor sich hin, dass dies nicht im geistigen Vakuum dieses Vereins herangereift ist. Ich glaube, dieser Verein ist nur so ein Dienstleister – Vasalle – in diesem Fall, von Irgendjemandem.
    Ich habe mir einmal den Spass erlaubt, die Möglichkeit, online eine Beschwerde einzureichen, zu nutzen. auf die antwort bin ich gespannt. Hier mal der Beschwerdetext, der natürlich nicht ganz ernst zu nehmen ist.
    – – – –
    Sehr geehrte Damen u. Herren,

    Ich bin seit fast 10 Jahren Nutzer der “Ezigarette” und tabakfrei. Ich nutze und erwerbe Artikel und Zubehör um – wie es unter den Nutzern heisst – zu “dampfen”.
    Also – ich bin somit per Definition einer der Verbraucher, die Sie vorgeben, schützen zu wollen.

    Ich beschwere mich darüber, dass der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. – offenbar verhindern möchte, dass ich in Zukunft unbeschwert und vorallem ohne Hindernisse, an die Endverbraucherprodukte gelange, die ich benötige.
    Ich spreche die Abmahnung an, die der genannte Verein gegen einen kleinen Onlineshop gerichtet hat mit der Erläuterung, das (barrierefreie) Zurschaustellen der Waren würde gegen das Angebots-Verbot an Jugendliche im Versandhandel, verstossen. Die Zielsetzung der Abmahnung dieses Vereins ist klar ersichtlich.
    Sie, als Verbraucherschutzverein, sollten diesen Verein abmahnen und ggf. eine negative Feststellungsklage gg. den Abmahnverein einreichen.
    Begründung : Urteil OLG Nürnberg v.10.06.2009 / Az: 14 U 622/09. Dort ist u.A. festgestellt worden, was ein “Angebot” ist, dass das Zurschaustellen von Waren noch kein Angebot darstellt…
    Ich bedanke mich für die Kenntnisnahme und im Voraus für Ihre Hilfe,
    Stefan Taubert, aus Berlin, d. 18.04.2018

    • Da ja die Verbände (mit hoffentlich ordentlich Kapital im Rücken) sich der Sache angenommen haben, wäre eine Klage tatsächlich sinnvoll, um das genau für den E-Dampf-Bereich klarzustellen. Wäre der kleine Shop auf sich alleine gestellt, dann wäre es für sie eher sinnvoll, die Klage eher abzuwenden. Auch wenn sie extrem gute Erfolgsaussichten für einen positiven Ausgang haben, kostet das (zunächst) Geld und (tatsächlich dauerhaft) Zeit, sowie Nerven.

      Aber Du hast völlig recht… eine gerichtliche Klärung ist sinnvoll, damit das Thema vom Tisch ist.

    • Ich halt’s da wie Simon (V.S.I.), ich würd auch gerne sehen, wie dem VSV mal richtig ans Bein gepinkelt wird.
      Dass die sich selber abmahnen… öhm… ich weiß nicht, hab da so meine Zweifel.

  3. Also – email bekommen mit folgendem sinngemäßen Inhalt : Man würde sich in Kürze näher mit der Thematik beschäftigen und ein Mitarbeiter würde sich mit mir in Verbindung setzen, Ticket eröffnet und in Bearbeitung.
    Wer Schwachsinn tut, bekommt von mir auch Schwachsinn zurück. Ich darf ja nicht einfach laut oder öffentlich sagen, dass ich sie für bekloppte Vollidioten halte, deswegen muss ich das sprachlich so rüberbringen, dass es juristisch nicht angreifbar ist, aber dennoch verstanden wird.

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