Neue Richtlinie zur Rauchentwöhnung – Eine Chance vertan

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlichte kürzlich die aktualisierte S3-Leitlinie “Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung”. In dieser Leitlinie, die für die nächsten fünf Jahre Gültigkeit hat, sind Empfehlungen zur Behandlung von Tabakabhängigkeit sowie zu Methoden der Schadensminimierung (Harm Reduction) festgelegt.
Sie ist rechtlich zwar nicht bindend, dient vielen Ärzten jedoch als Leitlinie und Orientierung.

In der Leitlinie wird von der Verwendung der E-Zigarette zum Mittel der Schadensminimierung ausdrücklich abgeraten:

“E-Zigaretten sollten zur Reduktion des Zigarettenkonsums nicht angeboten werden.”

Diese Empfehlung wird unter anderem damit begründet, dass sich bei gleichzeitiger Nutzung von Zigaretten und E-Zigaretten (der sog. Dualuse) die Schadstoffbelastung nicht so weit reduziert, wie bei einem kompletten Umstieg aufs Dampfen. Zudem wird auf Studien verwiesen, in denen vereinzelt höhere Belastungen durch bestimmte Schadstoffe beim Dualuse gefunden worden sein sollen. Alles in allem sei die Datenlage für eine Empfehlung der E-Zigarette zur Schadensreduzierung zu gering:

“Da die Studienlage keine belastbaren Hinweise auf eine Schadensminderung bei Dual Use gibt, sollte die E-Zigarette nicht zur Reduktion des Zigarettenkonsums angeboten werden.”

Für die Verwendung der E-Zigarette zum kompletten Rauchstopp wird in der Leitlinie keine Empfehlung abgegeben. Es heißt dazu:

“Da E-Zigaretten nicht risikofrei sind und gesundheitliche Auswirkungen einer Langzeitnutzung noch unzureichend erforscht sind, formuliert die Leitliniengruppe zum Einsatz von E-Zigaretten bei der Tabakentwöhnung keine Empfehlung.”

Empfohlen werden hingegen Nikotinpräparate wie Kaugummis, Pflaster und Sprays sowie Medikamente wie das Antidepressivum Bupropion oder der Rezeptorantagonist Vareniclin. Gerade von den in den Leitlinien erwähnten Medikamenten sind mitunter schwerwiegende Nebenwirkungen bekannt.

Dies ist auch ein Hauptkritikpunkt des Grazer Toxikologen Prof. Dr. Bernd Mayer. “Neben diversen psychotherapeutischen Verfahren werden mehr oder minder starke Empfehlungen für das gesamte Arsenal medikamentöser Therapien ausgesprochen. […] Als Pharmakologe kenne ich die erwünschten und unerwünschten Wirkungen der genannten Arzneistoffe sehr gut. Diese Pharmaka mögen als ultima ratio hilfreich sein, sind aber keinesfalls vergleichsweise harmlosen Nikotinprodukten wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern, oder Snus vorzuziehen”, so Mayer.

Auch merkt er an, dass Minderjährigen und Schwangeren mit Einschränkungen Nikotinpräparate empfohlen würden. Von der Verwendung von E-Zigaretten jedoch abgeraten werde bzw. sie für Jugendliche sogar illegal seien. Die Leitlinie diene offensichtlich ausschließlich den Interessen der Pharmaindustrie, was sich schon daran zeige, dass beim Thema Nikotin mit zweierlei Maß gemessen würde: “Nikotin ist bekanntlich harmlos solange es nicht mittels E-Zigaretten sondern mit Produkten der Pharmaindustrie konsumiert wird.”

Scharfe Kritik an der Leitlinie kommt auch vom Suchtexperten Prof. Dr. Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences. Er kritisiert unter anderem, dass von den Autoren der Leitlinie die jüngsten Erkenntnisse zur Schadensminimierung ignoriert worden seien. Zudem bedauert Stöver, dass die AWMF sich nicht dem Appell der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin anschließen wollte. Diese hatte gefordert, die E-Zigarette bei der Rauchentwöhnung zu berücksichtigen. “Diese Empfehlung der DGS zu ignorieren, ist für mich einer der zentralen Schwachpunkte in der Leitlinie”, kritisiert der Suchtexperte.

Bei der Schadensminimierung gehe es nicht nur um die Reduzierung der Gesundheitsrisiken und Schäden, die durch das Rauchen verursacht werden. Vielmehr gehe es darum, die Ursachen zu verstehen und so stufenweise zu bekämpfen. “Leider hat das Gremium, das für die überarbeitete Leitlinie eingesetzt wurde, diesem Thema keine Aufmerksamkeit geschenkt und damit wichtige wissenschaftliche Arbeiten wie beispielsweise den kürzlich erschienenen Cochrane Review zur Rauchentwöhnung mit E-Zigaretten ignoriert.”

Da die neue Leitlinie für die nächsten fünf Jahre gilt, fordert Stöver, dass “wenn aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse nicht in die Leitlinien-Formulierung mit eingeflossen sind, dann müssen diese in den nächsten Jahren umso stärker in der Öffentlichkeit – parallel zu den Leitlinien – diskutiert werden.”


Leitlinie “Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung” der AWMF

Stellungnahme von Prof. Dr. Heino Stöver