Einweg E-Zigaretten: Ein Segen für das Miniatur Wunderland

Für viele Kommunen sind sie mittlerweile ein Dorn im Auge: E-Zigaretten zum Wegwerfen, auch Disposables genannt. Nur in Hamburg erfreuen sich die kleinen bunten Dinger immer größerer Beliebtheit. Nicht nur in Kindergärten und Schulen, sondern ganz besonders im Miniaturen Wunderland der Hansestadt.

Vor fast einem halben Jahr war Gründer und Leiter der Hamburger Sehenswürdigkeit, Gerrit Braun, auf Disposables aufmerksam geworden. In einem Video nahm er eines der kleinen Nebelgeräte auseinander, um zu testen, ob man mit dem verbauten Akku auch Fahrzeuge in der Miniaturwelt fahren lassen könnte.
Es stellt sich heraus, dass nicht nur das möglich war. Die verwendeten Akkus konnten sogar ohne Probleme auch wieder aufgeladen werden.

Jetzt, nach ein paar Monaten Sammel- und Vorbereitungszeit, ging die Miniatur Wunderland Hamburg GmbH mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Die Unternehmensleitung hat sich dazu entschieden, große Teile der motorisierten Attraktionen mit Wegwerf-Vapes zu betreiben. Genauer gesagt, mit den Akkus daraus. Es konnte ein effizienter und schneller Weg gefunden werden, die Akkus in die kleinen Autos und Lastwagen einzubauen.

Damit wolle man zukünftig einige hundert Euro im Jahr sparen, so einer der Geschäftsführer, Frederik Braun. Es müssten somit keine eigenen Akkus mehr angeschafft werden. Und dafür wäre noch nicht mal viel Sammelaufwand nötig. Denn täglich werden von den Gästen so viele Disposables in die Mülleimer des Wunderlandes geworfen, das reicht jetzt schon für Jahre.
Vielleicht ist es sogar bald möglich, noch einen Schritt weiter zu gehen. Die Techniker der Modelleisenbahnanlage hatten bei ihren Versuchen festgestellt, dass sich in den meisten weggeworfenen Akkus immer noch relativ viel Restenergie befindet. Daher wird derzeit daran gearbeitet, diese “weggeworfene Energie” in die Stromversorgung der gesamten Anlage einspeisen zu können. Gerade bei den derzeitigen Energiepreisen könnte das weitere jährliche Einsparungen im vierstelligen Bereich bedeuten.
Eine sehr willkommene Hilfe nach den schweren Zeiten der Pandemie.

Jetzt könnte nur noch die Politik einen Strich durch diese Rechnung machen. Denn, wie bereits viele Medien berichteten, arbeitet besonders der Bundesrat mit Hochdruck daran, Disposables in Deutschland und ganz Europa zu verbieten.
Das wäre sehr bedauerlich, so Stefan Lirpamann, Techniker im Bereich Schweizer Alpen der Modelleisenbahnanlage. Noch nie habe es einen so einfachen und günstigen Weg gegeben an so viel Energie zu gelangen. Schließlich würde sie von den Besuchern frei Haus geliefert.

Pressemitteilung der Miniatur Wunderland Hamburg GmbH

Weitere Studie belegt: E-Zigarette erfolgreicher als Nikotinersatzprodukte beim Rauchstopp

In einer aktuellen deutschen Studie wurden Raucher und Exraucher betrachtet, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal den Versuch unternommen hatten, mit dem Rauchen aufzuhören. Dafür untersuchte man die Ergebnisse repräsentativer Umfragen der deutschen Bevölkerung aus den Jahren 2016 bis 2021. Die Ergebnisse waren eindeutig.

Im Gegensatz zu Rauchern, die keine Hilfsmittel benutzten, erhöhte die E-Zigarette (mit und ohne Nikotin) die Chance auf einen erfolgreichen Rauchstopp um fast 80%. Viel interessanter dürfte jedoch sein, dass E-Zigaretten auch deutlich besser halfen als Nikotinersatzprodukte.
Betrachtet man alle E-Zigaretten, unabhängig vom Nikotingehalt, kamen mit ihr fast 50% mehr Menschen von der Zigarette weg, als mit Nikotinkaugummis und Co.
Schaut man allein auf die E-Zigaretten mit Nikotin, halfen diese sogar mehr als doppelt so effektiv beim Rauchstopp als Produkte aus der Apotheke.

Und selbst E-Zigaretten ohne Nikotin waren immer noch fast 50% erfolgreicher beim Rauchstopp, als der Versuch ohne Hilfsmittel.

Im Lichte dieser Erkenntnisse erscheint es um so verheerender, dass der deutsche Staat auf Liquids für E-Zigaretten ab Mitte diesen Jahres Steuern erhebt. Hingegen werden die weitaus weniger erfolgreichen Alternativen wie Nikotinkaugummis und Nikotinpflaster demnächst sogar von den Krankenkassen bezahlt.


Daniel Kotz et al.: The Effectiveness of E-Cigarettes for Smoking Cessation-a Comparison With Nicotine Replacement Therapy and No Use of Evidence-Based Cessation Aids in the German Population

Wichtige Infos zur Liquidsteuer auf e-Dampfen.info

Finanzamt: Liquidsteuer auch auf Basis und Aromen

Wie Vapers.guru heute berichtet, bestätigte das Finanzministerium dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) am vergangenen Donnerstag, dass die mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eingeführte Liquidsteuer auch auf Aromen, Shortfills und reines Propylenglykol sowie Glycerin erhoben werden wird.

Vertreter des Finanzministeriums und der Generalzolldirektion wiesen den Händlerverband in einer Sitzung darauf hin, dass nicht nur alles besteuert werden soll, was zur Nutzung in einer E-Zigarette gedacht ist. Auch Versuche, die Steuer zu umgehen, sollen konsequent unterbunden werden.
Nach Inkrafttreten der Steuer würde jeder Versuch der Umgehung bereits eine Steuerstraftat darstellen. Schon wenn ein E-Zigarettenhändler Glycerin von einem Hersteller erwirbt, würde die Steuer laut Ministerium fällig, da dem Hersteller der Verwendungszweck klar sein müsse.

Das Ministerium begründete seine Sichtweise vor allem mit dem Umstand, dass der Gesetzgeber eindeutig eine volumenbasierte Besteuerung vorgesehen habe. Zudem würden bereits alle Einzelkomponenten von E-Zigaretten unter das Tabakerzeugnisgesetz fallen.

Das BfTG hatte direkt nach der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde ein langwieriger Prozess. Bis zu einer endgültigen Klärung können Jahre vergehen.
Für einige Unternehmen, besonders kleinere, wird das zu spät sein. Zwar sollen die Steuerbanderolen in Bögen ausgegeben werden und somit würde die Anschaffung teurer Anlagen entfallen. Dennoch muss ein Hersteller für die Produktion von z.B. 1000 Shortfills zu je 100ml Inhalt mit 32.000 Euro in Vorleistung gehen. Das werden viele Hersteller kaum stemmen können.

Damit steht fest, dass ein Dampfer ab Mitte 2022 für einen Shortfill (100ml) 16,- Euro und für einen Liter sogenannter Basis (Propylenglykol/Glycerin) 160,- Euro an Liquidsteuer entrichten muss.
Ab 2026 werden dann sogar 32,- bzw 320,- Euro fällig, da der Steuersatz in den nächsten Jahren stufenweise von 16 auf 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit angehoben wird.

Nicht ändern wird sich, dass Aromen, Propylenglykol und Glycerin ohne Angabe einer Zweckbestimmung auch zukünftig Steuerfrei verkauft werden dürfen. Nur eben nicht mehr in Dampfershops.


Vapers.guru: Liquidsteuer – Finanzamt bestätigt: Alles wird besteuert

Forschung: E-Zigaretten könnten die medizinischen Inhalatoren der Zukunft sein

Wie die Fachhochschule Südwestfalen kürzlich veröffentlichte, arbeitet sie zusammen mit der neuseeländischen University of Canterbury an er Fragestellung, ob und wie man E-Zigaretten auch als medizinische Inhalatoren verwende kann. Der Entstehung des Aerosols gingen die Forscher dabei mit einer Hochgeschwindigkeitskamera auf den Grund. Untersucht wurde nicht nur, wie das Aerosol einer E-Zigarette entsteht, sondern auch die Stoffübertragung, Wärmeverteilung und Strömung des entstehenden Nebels im Verdampfer. Mit diesen Daten wurde dann ein Simulationsmodell des Vorgangs erstellt.

Die neuseeländischen Forscher berechneten auf dieser Grundlage, wie und wieweit das Aerosol in die menschliche Lunge gelangt. Dafür wurden MRT-Aufnahmen verschiedener Lungen herangezogen. Daraus können Rückschlüsse gezogen werden, wie sich das Aerosol in verschiedenartigen Lungenformen, die je nach Geschlecht und Alter beim Menschen stark variieren, verhält.

Dabei hat die Verneblung, wie sie bei der E-Zigarette geschieht, den aktuell üblichen mechanischen Inhalatoren gegenüber große Vorteile. Die Größe der Tröpfchen und die Dosierung lassen sich bei thermischen Inhalatoren über Microkontroller gut regulieren. “Je kleiner die im Inhalator gebildeten Tröpfchen, desto tiefer können sie grundsätzlich in die Lunge eindringen. […] Unsere Forschungen drehen sich insofern um die Frage, wie man bestimmte Tröpfchengrößen erreicht, die in den Atemwegen zu sinnvollen Stellen transportiert werden,” erläutert Prof. Dr. Scheunemann von der Fachhochschule Südwestfalen. Fehldosierungen und Unfälle mit Kindern zum Beispiel ließen sich zudem so gut vermeiden.

Die Technologie der E-Zigarette hat aber auch noch einen anderen wichtigen Vorteil. “Interessant ist die Technologie der thermischen Aerosolgewinnung vor allem, weil die Geräte durch Massenproduktion günstig sind,” erklärt Scheunemann.

Für Dampfer ergibt sich noch ein weiterer interessanter Punkt. Die Forscher konnten Ansatzpunkte finden, wie die eh schon geringe Schädlichkeit von E-Zigaretten weiter verringer werden könnte.


Fachhochschule Südwestfalen: E-Zigaretten als medizinische Inhalatoren

Neue Richtlinie zur Rauchentwöhnung – Eine Chance vertan

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlichte kürzlich die aktualisierte S3-Leitlinie “Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung”. In dieser Leitlinie, die für die nächsten fünf Jahre Gültigkeit hat, sind Empfehlungen zur Behandlung von Tabakabhängigkeit sowie zu Methoden der Schadensminimierung (Harm Reduction) festgelegt.
Sie ist rechtlich zwar nicht bindend, dient vielen Ärzten jedoch als Leitlinie und Orientierung.

In der Leitlinie wird von der Verwendung der E-Zigarette zum Mittel der Schadensminimierung ausdrücklich abgeraten:

“E-Zigaretten sollten zur Reduktion des Zigarettenkonsums nicht angeboten werden.”

Diese Empfehlung wird unter anderem damit begründet, dass sich bei gleichzeitiger Nutzung von Zigaretten und E-Zigaretten (der sog. Dualuse) die Schadstoffbelastung nicht so weit reduziert, wie bei einem kompletten Umstieg aufs Dampfen. Zudem wird auf Studien verwiesen, in denen vereinzelt höhere Belastungen durch bestimmte Schadstoffe beim Dualuse gefunden worden sein sollen. Alles in allem sei die Datenlage für eine Empfehlung der E-Zigarette zur Schadensreduzierung zu gering:

“Da die Studienlage keine belastbaren Hinweise auf eine Schadensminderung bei Dual Use gibt, sollte die E-Zigarette nicht zur Reduktion des Zigarettenkonsums angeboten werden.”

Für die Verwendung der E-Zigarette zum kompletten Rauchstopp wird in der Leitlinie keine Empfehlung abgegeben. Es heißt dazu:

“Da E-Zigaretten nicht risikofrei sind und gesundheitliche Auswirkungen einer Langzeitnutzung noch unzureichend erforscht sind, formuliert die Leitliniengruppe zum Einsatz von E-Zigaretten bei der Tabakentwöhnung keine Empfehlung.”

Empfohlen werden hingegen Nikotinpräparate wie Kaugummis, Pflaster und Sprays sowie Medikamente wie das Antidepressivum Bupropion oder der Rezeptorantagonist Vareniclin. Gerade von den in den Leitlinien erwähnten Medikamenten sind mitunter schwerwiegende Nebenwirkungen bekannt.

Dies ist auch ein Hauptkritikpunkt des Grazer Toxikologen Prof. Dr. Bernd Mayer. “Neben diversen psychotherapeutischen Verfahren werden mehr oder minder starke Empfehlungen für das gesamte Arsenal medikamentöser Therapien ausgesprochen. […] Als Pharmakologe kenne ich die erwünschten und unerwünschten Wirkungen der genannten Arzneistoffe sehr gut. Diese Pharmaka mögen als ultima ratio hilfreich sein, sind aber keinesfalls vergleichsweise harmlosen Nikotinprodukten wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern, oder Snus vorzuziehen”, so Mayer.

Auch merkt er an, dass Minderjährigen und Schwangeren mit Einschränkungen Nikotinpräparate empfohlen würden. Von der Verwendung von E-Zigaretten jedoch abgeraten werde bzw. sie für Jugendliche sogar illegal seien. Die Leitlinie diene offensichtlich ausschließlich den Interessen der Pharmaindustrie, was sich schon daran zeige, dass beim Thema Nikotin mit zweierlei Maß gemessen würde: “Nikotin ist bekanntlich harmlos solange es nicht mittels E-Zigaretten sondern mit Produkten der Pharmaindustrie konsumiert wird.”

Scharfe Kritik an der Leitlinie kommt auch vom Suchtexperten Prof. Dr. Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences. Er kritisiert unter anderem, dass von den Autoren der Leitlinie die jüngsten Erkenntnisse zur Schadensminimierung ignoriert worden seien. Zudem bedauert Stöver, dass die AWMF sich nicht dem Appell der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin anschließen wollte. Diese hatte gefordert, die E-Zigarette bei der Rauchentwöhnung zu berücksichtigen. “Diese Empfehlung der DGS zu ignorieren, ist für mich einer der zentralen Schwachpunkte in der Leitlinie”, kritisiert der Suchtexperte.

Bei der Schadensminimierung gehe es nicht nur um die Reduzierung der Gesundheitsrisiken und Schäden, die durch das Rauchen verursacht werden. Vielmehr gehe es darum, die Ursachen zu verstehen und so stufenweise zu bekämpfen. “Leider hat das Gremium, das für die überarbeitete Leitlinie eingesetzt wurde, diesem Thema keine Aufmerksamkeit geschenkt und damit wichtige wissenschaftliche Arbeiten wie beispielsweise den kürzlich erschienenen Cochrane Review zur Rauchentwöhnung mit E-Zigaretten ignoriert.”

Da die neue Leitlinie für die nächsten fünf Jahre gilt, fordert Stöver, dass “wenn aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse nicht in die Leitlinien-Formulierung mit eingeflossen sind, dann müssen diese in den nächsten Jahren umso stärker in der Öffentlichkeit – parallel zu den Leitlinien – diskutiert werden.”


Leitlinie “Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung” der AWMF

Stellungnahme von Prof. Dr. Heino Stöver