Liquidsteuer: Händlerverband reicht Verfassungsbeschwerde ein

Ab dem 01. Juli 2022 gilt auf alle Flüssigkeiten, die für den Gebrauch in E-Zigaretten bestimmt sind, eine Tabaksteuer von 0,16€ je Milliliter. In den folgenden Jahren wird diese zudem schrittweise auf 0,32€ je Milliliter angehoben. Alle relevanten Informationen zur Besteuerung findet man auf e-Dampfen.info.

Gegen diese sogenannte Liquidsteuer hat der Händlerverband “Bündnis für Tabakfreien Genuss” (BfTG) nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Für die Einführung der Steuer hat das allerdings keine Relevanz. Das BVG wird voraussichtlich erst 2023 entscheiden, ob die Beschwerde angenommen wird und es zu einer Verhandlung kommt.

Die E-Zigarette ist erwiesenermaßen deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten. Laut einer Studie des renommierten britischen “Royal College of Physicians” um mindestens 95%. Der Nebel einer E-Zigarette enthält 98 bis 100% weniger Schadstoffe, als der Rauch einer Zigarette.
Dennoch werden Flüssigkeiten für E-Zigaretten durch die neue Steuer ähnlich hoch besteuert wie Tabak.

Das könnte Raucher vom Umstieg abhalten. Oder Dampfer sogar wieder zur Zigarette treiben. Der dpa gegenüber warnte Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: “Die gesundheitspolitische Lenkungswirkung der Steuer ginge in die falsche Richtung: Die Raucher blieben beim extrem schädlichen Tabak, anstatt auf die wesentlich schadstoffärmeren Liquids zu wechseln.”

Ein Problem der Steuer sieht Dahlmann zudem darin, dass auch Bestandteile des Liquids besteuert werden, die kein Nikotin enthalten. Über 95% eines Liquids bestehen auf Grundstoffen wie Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Lebensmittelaromen. Diese können auch nach der Einführung der Steuer weiterhin unter anderem in Apotheken oder im Handel für Lebensmittelaromen legal steuerfrei gekauft werden.
Das ist natürlich für Händler von E-Zigaretten ein eklatanter Wettbewerbsnachteil und gefährdet wirtschaftliche Existenzen. Dahlmann gibt daher zu bedenken: “Die E-Zigaretten-Nutzer könnten versucht sein, sich diese Bestandteile billig zu kaufen und dann selbst zu mischen.”

Die Verwendung von unversteuerten Bestandteilen in E-Zigaretten wird zwar ab dem 01. Juli illegal. Faktisch wird dies aber nicht zu kontrollieren sein. Dahlmann befürchtet daher, dass die Steuer immer mehr Dampfer dazu bringt, das eigene Liquid illegal selber zu Mischen.

Aus dem Bundestag kommen zur Verfassungsbeschwerde wenig substanzielle Reaktionen. Sascha Müller von den Grünen äußert sich gegenüber der dpa vorsichtig zustimmend. Er räumt ein, dass die Besteuerung etwas zu hoch angesetzt worden sei. Es müsse sich deutlicher widerspiegeln, dass die E-Zigarette erwiesenermaßen weniger schädlich als die Tabakzigarette ist.
Wie zu erwarten war, hält Michael Schrodi von der SPD nicht viel von den Argumenten des Händlerverbandes. Für ihn steht die Bekämpfung des Dampfens im Vordergrund. Laut ihm sollen die Menschen durch die Steuer zu einem Leben ohne Rauchen oder Dampfen motiviert werden.
Als weiteres Argument führte Schrodi an, dass durch die Höhe der Steuer Jugendliche davon abgehalten werden sollen, mit dem Dampfen anzufangen.
Offensichtlich billigt er dem deutschen Jugendschutzgesetz nur wenig Relevanz zu. Denn durch dieses ist Jugendlichen bereits seit Jahren der Erwerb und die Benutzung von E-Zigaretten untersagt.
Schrodi ignoriert zudem die Tatsache, dass in Deutschland laut DEBRA-Studie so gut wie kein Jugendlicher E-Zigaretten nutzt. Sie dient fast ausschließlich Rauchern dazu, mit dem Rauchen aufzuhören.
Der Abgeordnete ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht “zu dem Ergebnis kommen wird, dass der Gesetzgeber hier eine sinnvolle und vertretbare Abwägung vorgenommen hat.”

Dustin Dahlmann zeigt sich mit Blick auf Italien hingegen optimistisch, was den Erfolg der Verfassungsbeschwerde angeht. Das dortige Verfassungsgericht hatte eine starke Steuererhöhung auf E-Zigaretten vor einigen Jahren für verfassungswidrig erklärt. “Wir sind guter Dinge, dass unsere Argumente auch von Deutschlands Verfassungsgericht nachvollzogen werden können.” Dahlmann hofft darauf, dass das Gericht die Politik auffordert, das Gesetz zu ändern und die Steuer abzuschwächen oder ganz wegfallen zu lassen.


Meldung der dpa in der FAZ: Wegen Extra-Steuer: E-Zigarettenbranche zieht vor Gericht

Finanzamt: Liquidsteuer auch auf Basis und Aromen

Wie Vapers.guru heute berichtet, bestätigte das Finanzministerium dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) am vergangenen Donnerstag, dass die mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eingeführte Liquidsteuer auch auf Aromen, Shortfills und reines Propylenglykol sowie Glycerin erhoben werden wird.

Vertreter des Finanzministeriums und der Generalzolldirektion wiesen den Händlerverband in einer Sitzung darauf hin, dass nicht nur alles besteuert werden soll, was zur Nutzung in einer E-Zigarette gedacht ist. Auch Versuche, die Steuer zu umgehen, sollen konsequent unterbunden werden.
Nach Inkrafttreten der Steuer würde jeder Versuch der Umgehung bereits eine Steuerstraftat darstellen. Schon wenn ein E-Zigarettenhändler Glycerin von einem Hersteller erwirbt, würde die Steuer laut Ministerium fällig, da dem Hersteller der Verwendungszweck klar sein müsse.

Das Ministerium begründete seine Sichtweise vor allem mit dem Umstand, dass der Gesetzgeber eindeutig eine volumenbasierte Besteuerung vorgesehen habe. Zudem würden bereits alle Einzelkomponenten von E-Zigaretten unter das Tabakerzeugnisgesetz fallen.

Das BfTG hatte direkt nach der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde ein langwieriger Prozess. Bis zu einer endgültigen Klärung können Jahre vergehen.
Für einige Unternehmen, besonders kleinere, wird das zu spät sein. Zwar sollen die Steuerbanderolen in Bögen ausgegeben werden und somit würde die Anschaffung teurer Anlagen entfallen. Dennoch muss ein Hersteller für die Produktion von z.B. 1000 Shortfills zu je 100ml Inhalt mit 32.000 Euro in Vorleistung gehen. Das werden viele Hersteller kaum stemmen können.

Damit steht fest, dass ein Dampfer ab Mitte 2022 für einen Shortfill (100ml) 16,- Euro und für einen Liter sogenannter Basis (Propylenglykol/Glycerin) 160,- Euro an Liquidsteuer entrichten muss.
Ab 2026 werden dann sogar 32,- bzw 320,- Euro fällig, da der Steuersatz in den nächsten Jahren stufenweise von 16 auf 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit angehoben wird.

Nicht ändern wird sich, dass Aromen, Propylenglykol und Glycerin ohne Angabe einer Zweckbestimmung auch zukünftig Steuerfrei verkauft werden dürfen. Nur eben nicht mehr in Dampfershops.


Vapers.guru: Liquidsteuer – Finanzamt bestätigt: Alles wird besteuert

Umfrage: E-Zigarettenhersteller und -händler schauen optimistisch in die Zukunft

Laut einer Umfrage unter rund 600 Branchenvertretern, die vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) durchgeführt wurde, bewerten 46% der Marktteilnehmer die Aussichten für die Entwicklung der E-Zigarette in Deutschland als gut. 22% sogar als sehr gut. Fast zwei Drittel der Befragten sehen demnach positiv in die Zukunft.

Und das trotz der Rückschläge in der jüngsten Vergangenheit. Die Folgen der verfehlten Informationspolitik der US-Gesundheitsbehörden CDC beim Thema EVALI und aktuell die enormen Schwierigkeiten durch die Covid-19 Pandemie hatten dem Markt stark zugesetzt.
Allein in den ersten beiden Monaten diesen Jahres gingen bei über 70% der befragten Unternehmen die Umsätze spürbar zurück.
Im Gegensatz zum steten Wachstum der vergangenen Jahre, fallen die Umsätze in der E-Zigarettenbranche 2020 daher voraussichtlich deutlich kleiner aus als noch im Vorjahr. Für kommendes Jahr erwarten die Händler und Hersteller jedoch schon wieder ein Wachstum von 20%.

Risiken für die Entwicklung des E-Zigarettenmarktes in Deutschland sehen die Umfrageteilnehmer vor allem bei einer möglichen gesetzlichen Einschränkung der Aromenvielfalt. Auch E-Zigarettensteuern und das kommende Werbeverbot sehen viele als Gefahr.

Ganz aktuell leiden die meisten Hersteller allerdings sehr unter der Sechsmonatsfrist. Hersteller und Händler müssen in der EU ihre Produkte registrieren, sechs Monate, bevor sie auf den Markt kommen dürfen. Viele Kunden kaufen in dieser Wartezeit jedoch direkt im nichteuropäischem Ausland ein. Für 77% der Befragten bedeutet das spürbare Einbußen.

Interessant ist auch, dass die Zahl der Onlinehändler leicht zurückgegangen ist, während es deutlich mehr reine Offlineshops gibt, als noch vor einem Jahr.

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, zieht aus den Umfrageergebnissen ein optimistisches Fazit:

“Die Tendenz ist weiterhin positiv, auch wenn das letzte Quartal 2019 und die Auswirkungen der Corona-Krise die Branche teilweise schwer getroffen haben. Bereits heute sehen wir deutliche Hinweise, dass sich das Geschäft wieder belebt hat […].”


BfTG: Gute Aussichten für die E-Zigarettenbranche

Studie: Eine große Mehrheit der Deutschen ist falsch über die E-Zigarette informiert

Im vergangenen Jahr hatte das BfR eine Umfrage in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse es jetzt in einer Spezialausgabe des BfR-Verbrauchermonitors veröffentlichte. Unter anderem ging es um die Frage, für wie schädlich die Bundesbürger E-Zigaretten halten.

Dabei kam heraus, dass 61% der Befragten die E-Zigarette für mindestens genauso gesundheitsschädlich wie Zigaretten halten. Ein großer Teil davon schätzt sie sogar als viel schädlicher ein. Selbst 20% der Dampfer teilen diese Einschätzungen.
Lediglich 6% aller Befragten wissen, dass die E-Zigarette deutlich weniger schädlich ist, als der Glimmstängel.

Generell meinen 84% der Bundesbürger, E-Zigaretten seien schädlich. 64% halten das Gesundheitsrisiko, das von E-Zigaretten ausgeht, für hoch oder sehr hoch. Von den Nutzern der rauchlosen Alternative denken das immerhin noch 31%.
Von allen Befragten sind 42% der Meinung, die E-Zigarette würde Krebs verursachen, 49% denken, die Lunge würde beim Dampfen geschädigt werden.

Lediglich 13% finden, die E-Zigarette hätte auch positive Aspekte. An erster Stelle stehen dabei der Geruch und die Möglichkeit, mit der E-Zigarette das Rauchen aufzugeben.

Knapp die Hälfte der Befragten sind zudem der Meinung, von Passivdampf gehe eine Gesundheitsgefahr für Dritte aus. Eine deutliche Mehrheit von 64% befürworten sogar, dass die Nutzung von E-Zigaretten überall da untersagt werden sollte, wo bereits das Rauchen verboten ist.

In einer Stellungnahme zur Studie betonte der Händlerverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), dass es dringend an der Zeit wäre, die Menschen aufzuklären. Dass nur 6% der Befragten vom deutlich geringeren Schadenspotenzial der E-Zigarette wissen, sei eine unfassbar kleine Menge, gemessen an der Einigkeit, die es unter Experten zu dem Thema gibt.
Studien zeigen auf, dass E-Zigaretten um mindestens 95% weniger schädlich sind als Tabakzigaretten. Und sie weniger als 0,5% des Krebsrisikos besitzen.

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, betonte: “Für 18 Millionen Raucher in Deutschland ist es deutlich besser für ihre Gesundheit, wenn sie ihre Gewohnheit verändern und auf die deutlich weniger schädliche E-Zigarette umsteigen. Doch darüber werden die Menschen im Unklaren gelassen. Und das muss sich ändern.”


BfR: E-Zigaretten: Mehrheit der Bevölkerung sieht gesundheitliche Risiken
BfTG: Fatale Ahnungslosigkeit braucht Aufklärung

Händlerverbände nehmen zu möglichen Ladenschließungen aufgrund der Covid-19 Epidemie Stellung

Aufgrund der fortschreitenden Covid-19 Epidemie wird es in Deutschland bald zur Einschränkung des Einzelhandels kommen. Geschäfte, die für die Grundversorgung der Bevölkerung nicht zwingend notwendig sind, müssen dann vorübergehend schließen. Das könnte auch Dampferläden treffen.

Die Händlerverbände BfTG und VdeH haben dazu nun Stellungnahmen veröffentlicht. Sie betonen darin die essentielle Bedeutung von Dampferläden. Diese seien für die Bedarfsdeckung der Menschen mit Nikotin unerlässlich. Sie würden Dampfer davon abhalten, wieder zu Zigaretten zu greifen. Diese gäbe es schließlich immer noch in allen Supermärkten zu kaufen. Dies zu riskieren sei kontraproduktiv, in Zeiten, in denen sich alle vor einer Atemwegserkrankung schützen wollen.
Daher fordern die Verbände, dass für den E-Zigarettenhandel Ausnahmeregelungen gelten sollen. Der BfTG bietet Einzelhändlern ein Informationsblatt zum herunterladen an. Es soll Shopbesitzern gegenüber den lokalen Behörden als Argumentationshilfe dienen.

Der VdeH bietet außerdem ein FactSheet für Ladenbesitzer an. In diesem werden unter anderem Verhaltensregeln in Bezug auf den Coronavirus SARS-CoV-2 aufgeführt. Außerdem enthält er wichtige Informationen zu den Themen Arbeitsrecht, Finanzhilfen und möglichen Entschädigungen vom Staat.

Stellungnahme des BfTG.
Stellungnahme und Informationen des VedH.