Finanzamt: Liquidsteuer auch auf Basis und Aromen

Wie Vapers.guru heute berichtet, bestätigte das Finanzministerium dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) am vergangenen Donnerstag, dass die mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eingeführte Liquidsteuer auch auf Aromen, Shortfills und reines Propylenglykol sowie Glycerin erhoben werden wird.

Vertreter des Finanzministeriums und der Generalzolldirektion wiesen den Händlerverband in einer Sitzung darauf hin, dass nicht nur alles besteuert werden soll, was zur Nutzung in einer E-Zigarette gedacht ist. Auch Versuche, die Steuer zu umgehen, sollen konsequent unterbunden werden.
Nach Inkrafttreten der Steuer würde jeder Versuch der Umgehung bereits eine Steuerstraftat darstellen. Schon wenn ein E-Zigarettenhändler Glycerin von einem Hersteller erwirbt, würde die Steuer laut Ministerium fällig, da dem Hersteller der Verwendungszweck klar sein müsse.

Das Ministerium begründete seine Sichtweise vor allem mit dem Umstand, dass der Gesetzgeber eindeutig eine volumenbasierte Besteuerung vorgesehen habe. Zudem würden bereits alle Einzelkomponenten von E-Zigaretten unter das Tabakerzeugnisgesetz fallen.

Das BfTG hatte direkt nach der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde ein langwieriger Prozess. Bis zu einer endgültigen Klärung können Jahre vergehen.
Für einige Unternehmen, besonders kleinere, wird das zu spät sein. Zwar sollen die Steuerbanderolen in Bögen ausgegeben werden und somit würde die Anschaffung teurer Anlagen entfallen. Dennoch muss ein Hersteller für die Produktion von z.B. 1000 Shortfills zu je 100ml Inhalt mit 32.000 Euro in Vorleistung gehen. Das werden viele Hersteller kaum stemmen können.

Damit steht fest, dass ein Dampfer ab Mitte 2022 für einen Shortfill (100ml) 16,- Euro und für einen Liter sogenannter Basis (Propylenglykol/Glycerin) 160,- Euro an Liquidsteuer entrichten muss.
Ab 2026 werden dann sogar 32,- bzw 320,- Euro fällig, da der Steuersatz in den nächsten Jahren stufenweise von 16 auf 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit angehoben wird.

Nicht ändern wird sich, dass Aromen, Propylenglykol und Glycerin ohne Angabe einer Zweckbestimmung auch zukünftig Steuerfrei verkauft werden dürfen. Nur eben nicht mehr in Dampfershops.


Vapers.guru: Liquidsteuer – Finanzamt bestätigt: Alles wird besteuert