Die volle Wucht der Liquidsteuer

Viele Dampfer wissen noch gar nichts von der gar nicht mehr so neuen Tabaksteuer auf Liquids, die sog. Liquidsteuer. Was mich echt verblüfft. Zumindest bei den Freunden der leckeren Wolke, die sich in unserer schönen kleinen Dampferbubble bewegen. Ich meine, das Thema wurde ja nun schon oft genug durch die Medien gepeitscht und in diversen Dampfergruppen auf verschiedenen sozialen Plattformen durchgekaut.

Allerdings gibt es noch weit mehr Dampfer, die zwar von der Liquidsteuer gehört haben, aber gar nicht genau wissen, was das überhaupt für sie bedeutet. Dies ist mein Versuch, etwas daran zu ändern. Denn den ein oder anderen wird das ein oder andere wahrscheinlich etwas aus den Kniestrümpfen pfeffern.

Hä, Steuer?

Die neue Tabaksteuer gibt es seit Mitte letzten Jahres. Und sie wird auf “Substitute für Tabakwaren” erhoben. Mit anderen Worten: Liquids. Beziehungsweise alles, was man in einer E-Zigarette vernünftigerweise dampfen kann und alle Komponenten davon. Es gilt also auch für reines Propylenglykol oder Glycerin. Ob da Aroma oder Nikotin drin ist, spielt keine Rolle. Aroma und Nikotin werden natürlich auch versteuert, wenn klar ist, dass die in eine E-Zigarette sollen. Und übrigens auch Wasser. Kein Scheiß.

Auf all das müssen seit Juli 2022 pro Milliliter “Substitut für Tabakwaren” 0,16€ Steuer berappt werden. Und ja, das heißt, dass auf einen Liter Bunkersuppe, der früher 10 bis 15€ gekostet hat, jetzt 160€ Steuern (plus Umsatzsteuer) drauf kommen. Willst du also eines der teuersten Wasser der Welt herstellen, dann verkauf es einfach in einem Dampferladen.
Die Steuer wird übrigens zukünftig auch noch in drei Schritten jährlich automatisch angehoben, bis es 2026 schließlich 0,32€ pro Milliliter sind.

Das meiste Zeug gibt’s doch auch ohne Liquidsteuer?!

Nun ist es kein Geheimnis, dass es die Zutaten für unsere Wolkensuppe an vielen Orten zu kaufen gibt, nicht nur im Dampferladen. Nur Nikotin wirst du außerhalb eines Vapeshops nicht finden. Aber zum Beispiel für PG und VG gibt’s eine Menge von Quellen. Von Amazon über den Pferdebedarf bis zur Apotheke. Und natürlich bei Händlern für Lebensmittelzusatzstoffe. Da bekommt man übrigens auch Lebensmittelaromen, die für das Dampfen geeignet sind.

All das kannst du vollkommen legal überall kaufen und besitzen. Ohne Liquidsteuer. Solange du nicht vorhast, es in deine E-Zigarette zu packen. Aber dazu gleich mehr. Denn es gibt ja noch die Leute, die sich Unmengen von Dampferzeug teilweise schon vor Jahren in den Keller gestellt haben.

Auch wer gebunkert hat, muss zahlen.

Wer sich bereits eingedeckt hat mit allen wichtigen Sachen, die er für sein Wolkentonikum so braucht, PG, VG und Nikotin, dass es für zehn Dampferleben reichen würde, der wähnt sich möglicherweise in seiner eigenen Steueroase. Doch leider entpuppt sich diese Oase als reine Fata Morgana.
Denn unsere Volksvertreter in Berlin haben sich da was ganz besonderes einfallen lassen: Steuerentstehung durch Inbesitzhalten.

Niemand ist vor der Steuer sicher!

Seit der Änderung des Tabaksteuergesetzes (TabStG) zum 12. Februar 2023 durch das “Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen” entsteht die Steuer schon alleine dadurch, dass man ein Liquid, eine Base oder sonst irgendwas, das zum Dampfen gedacht ist, sein eigen nennt.
Hier heißt es im § 23f, Absatz 1, Satz 4:

“Die Steuer entsteht […] mit dem Inbesitzhalten von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde.”

Dass bei Tabakwaren in diesem Fall auch tatsächlich “Substitute für Tabakwaren” mit gemeint sind, wird gleich zu Beginn im § 1b gesagt.

Durch die Änderung des Paragraphen 23f wird erreicht, dass auch wirklich alles, was man sinnigerweise in eine Dampfe schütten kann, versteuert wird. Und es bedeutet, dass der Fiskus an selbst vor Jahren gebunkertes Zeug drankommt. Zumindest theoretisch. Völlig egal ob im Privaten oder im Gewerblichen. Da macht das Gesetz keinen Unterschied.

Wer was wann versteuern muss.

Interessant ist, dass bei der Einführung der Steuer, Mitte letzten Jahres, keine Abverkaufsfrist festgelegt worden war. Theoretisch hätten Händler sich riesige Hallen vollpacken können und noch jahrelang ihr Zeug an der Liquidsteuer vorbei verticken können. Genau das wurde durch die Änderung des TabStG verhindert. Aber mehr noch. Mit dem Zeitpunkt der Änderung am 12. Februar diesen Jahres wurde einfach überall die Steuerfreiheit abgeschafft. Sogar im privaten Bunkerkeller. Aber der Reihe nach.

Logisch ist, dass Dampferläden Liquids, Aromen und Co. nur noch mit Liquidsteuer verkaufen dürfen. Egal wann hergestellt und egal wann eingelagert. Doch für den Konsumenten, den normalen Dampfer, dürfte interessant sein, dass auch er jetzt in die Pflicht genommen wird.

Denn wer jetzt noch Dampferzeug besitzt, das er in der Vergangenheit ohne Liquidsteuer gekauft hat, der muss es jetzt nachträglich versteuern. Da ist es ziemlich wurscht, wann es gekauft wurde. Dass man es besitzt, reicht aus. Es wird eine Steuererklärung fällig. Entscheidend ist dabei die Zweckbindung. Bei den meisten Sachen aus dem Vapeshop dürfte die wohl eindeutig sein. Das gilt unzweifelhaft für alles mit Nikotin. Aber auch für Longfills, Shortfills oder reine Aromen. Wenn klar ist, dass das Zeug für die Dampfe ist.

Aber auch Sachen, die man jetzt noch steuerfrei kauft, weil es sie jenseits der Dampferläden ohne Liquidsteuer zu kaufen gibt, werden zum Problem. Zumindest, wenn man sie dampfen will.
Dann macht man nämlich zum Beispiel aus einem harmlosen Fläschchen Propylenglykol, mit dem man sich auch eine Gesichtscreme zusammenmischen könnte, ein “Substitut für Tabakwaren”. Egal, ob man da noch Aroma reinschüttet oder es pur dampft. Wie schon gesagt: Der Zweck ist entscheidend. Einfach nur dadurch, dass ich mich entscheide, die Literflasche Propylenglykol lieber zu dampfen, als sie mir ins Gesicht zu schmieren, wird sie 160€ teurer.
Sogar das (unversteuerte) Wasser, dass man sich nachträglich in ein versteuertes Liquid mischt, muss man nachträglich versteuern.

Der Unsinn ist gewollt.

Das alles klingt so albern wie unglaubwürdig. Es hat mit Logik so viel zu tun, wie ein Regenwurm mit Kernphysik. Und es ist schwer zu glauben, dass diese geistige Diarrhö echt so gemeint ist. Aber das ist sie. So steht es im Gesetz, der Zoll sieht es so und die Politik hat es mittlerweile bestätigt. Die wollen diesen Unsinn. Genau so. Da gibt es also nix mehr zu diskutieren. Damit müssen wir erstmal leben.

Allerdings ist auch sicher, dass in der Praxis keine Einheiten des SEK Wohnungen von Dampfern stürmen werden. Auf der Suche nach der fetten Kiste Bunkerzeug im Keller.
Der Normalodampfer muss wohl kaum Angst haben, dass der Fiskus ihm wegen seiner unversteuerten Wolkensuppe ans Bein pinkelt. Es ist ganz klar, dass die Beweislast immer beim Ankläger liegt und ohne Anfangsverdacht auch nicht einfach irgendwas durchsucht werden darf. Da haben zudem weder Gesetzgeber, noch Polizei oder Zoll Interesse dran.

Trotzdem halte ich es für wichtig, dass jeder Bescheid weiß. Es ist illegal, wenn man unversteuertes Zeug in der Dampfe wegpafft. Zumindest grundsätzlich. Auch wenn das Risiko, erwischt zu werden, gegen Null geht.

Ich würde zukünftig jedoch definitiv kein Bunkerzeug oder den letzten Haul vom Pferdehändler mehr auf Facebook und Co. posten. Und alte Posts würde ich jetzt wahrscheinlich lieber löschen. Denn da draußen ist immer einer, der Spaß am “Verpetzen” hat.

Du kannst was machen!

Wie gesagt, das alles ist erst mal so. Aber es ist nicht in Stein geklöppelt. Das muss nicht für alle Zeit so bleiben. Unter anderem bereiten schon Händlerverbände Klagen in Karlsruhe vor. Ehrlicherweise kann es aber noch Jahre dauern, bis sich da was entscheidet. Und die Chancen sind ungewiss.

In der Zwischenzeit dreht natürlich keiner Däumchen. Das wichtigste ist aktuell die Aufklärung der Politiker. Mit ihnen reden und sie davon überzeugen, was für einen Unsinn sie fabriziert haben.
Das macht für die Dampfer vor allem der “Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.” (BVRA). Das ist unser Konsumentenverband. Die Kontakte sind schon da, die Gespräche werden geführt. Das geht alles natürlich auch nicht von jetzt auf gleich, das braucht Zeit. Aber so läuft das in unserer Demokratie. Das ist die Art, etwas zu bewegen.

Und an der Stelle kommst Du ins Spiel. Du kannst Mitglied werden. Dich entweder direkt einbringen und mitmachen oder zumindest mit deinen Beiträgen dem Verband den Rücken stärken.
Alle Infos über den Verband und wie du Mitglied werden kannst, findest Du auf BVRA.info.


Alle Details über die Liquidsteuer findest Du auf e-Dampfen.info

Anmerkung: Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr auf Richtigkeit. Weder bin ich Anwalt, noch ist das hier eine Rechtsberatung.

Liquidsteuer: Händlerverband reicht Verfassungsbeschwerde ein

Ab dem 01. Juli 2022 gilt auf alle Flüssigkeiten, die für den Gebrauch in E-Zigaretten bestimmt sind, eine Tabaksteuer von 0,16€ je Milliliter. In den folgenden Jahren wird diese zudem schrittweise auf 0,32€ je Milliliter angehoben. Alle relevanten Informationen zur Besteuerung findet man auf e-Dampfen.info.

Gegen diese sogenannte Liquidsteuer hat der Händlerverband “Bündnis für Tabakfreien Genuss” (BfTG) nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Für die Einführung der Steuer hat das allerdings keine Relevanz. Das BVG wird voraussichtlich erst 2023 entscheiden, ob die Beschwerde angenommen wird und es zu einer Verhandlung kommt.

Die E-Zigarette ist erwiesenermaßen deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten. Laut einer Studie des renommierten britischen “Royal College of Physicians” um mindestens 95%. Der Nebel einer E-Zigarette enthält 98 bis 100% weniger Schadstoffe, als der Rauch einer Zigarette.
Dennoch werden Flüssigkeiten für E-Zigaretten durch die neue Steuer ähnlich hoch besteuert wie Tabak.

Das könnte Raucher vom Umstieg abhalten. Oder Dampfer sogar wieder zur Zigarette treiben. Der dpa gegenüber warnte Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: “Die gesundheitspolitische Lenkungswirkung der Steuer ginge in die falsche Richtung: Die Raucher blieben beim extrem schädlichen Tabak, anstatt auf die wesentlich schadstoffärmeren Liquids zu wechseln.”

Ein Problem der Steuer sieht Dahlmann zudem darin, dass auch Bestandteile des Liquids besteuert werden, die kein Nikotin enthalten. Über 95% eines Liquids bestehen auf Grundstoffen wie Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Lebensmittelaromen. Diese können auch nach der Einführung der Steuer weiterhin unter anderem in Apotheken oder im Handel für Lebensmittelaromen legal steuerfrei gekauft werden.
Das ist natürlich für Händler von E-Zigaretten ein eklatanter Wettbewerbsnachteil und gefährdet wirtschaftliche Existenzen. Dahlmann gibt daher zu bedenken: “Die E-Zigaretten-Nutzer könnten versucht sein, sich diese Bestandteile billig zu kaufen und dann selbst zu mischen.”

Die Verwendung von unversteuerten Bestandteilen in E-Zigaretten wird zwar ab dem 01. Juli illegal. Faktisch wird dies aber nicht zu kontrollieren sein. Dahlmann befürchtet daher, dass die Steuer immer mehr Dampfer dazu bringt, das eigene Liquid illegal selber zu Mischen.

Aus dem Bundestag kommen zur Verfassungsbeschwerde wenig substanzielle Reaktionen. Sascha Müller von den Grünen äußert sich gegenüber der dpa vorsichtig zustimmend. Er räumt ein, dass die Besteuerung etwas zu hoch angesetzt worden sei. Es müsse sich deutlicher widerspiegeln, dass die E-Zigarette erwiesenermaßen weniger schädlich als die Tabakzigarette ist.
Wie zu erwarten war, hält Michael Schrodi von der SPD nicht viel von den Argumenten des Händlerverbandes. Für ihn steht die Bekämpfung des Dampfens im Vordergrund. Laut ihm sollen die Menschen durch die Steuer zu einem Leben ohne Rauchen oder Dampfen motiviert werden.
Als weiteres Argument führte Schrodi an, dass durch die Höhe der Steuer Jugendliche davon abgehalten werden sollen, mit dem Dampfen anzufangen.
Offensichtlich billigt er dem deutschen Jugendschutzgesetz nur wenig Relevanz zu. Denn durch dieses ist Jugendlichen bereits seit Jahren der Erwerb und die Benutzung von E-Zigaretten untersagt.
Schrodi ignoriert zudem die Tatsache, dass in Deutschland laut DEBRA-Studie so gut wie kein Jugendlicher E-Zigaretten nutzt. Sie dient fast ausschließlich Rauchern dazu, mit dem Rauchen aufzuhören.
Der Abgeordnete ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht “zu dem Ergebnis kommen wird, dass der Gesetzgeber hier eine sinnvolle und vertretbare Abwägung vorgenommen hat.”

Dustin Dahlmann zeigt sich mit Blick auf Italien hingegen optimistisch, was den Erfolg der Verfassungsbeschwerde angeht. Das dortige Verfassungsgericht hatte eine starke Steuererhöhung auf E-Zigaretten vor einigen Jahren für verfassungswidrig erklärt. “Wir sind guter Dinge, dass unsere Argumente auch von Deutschlands Verfassungsgericht nachvollzogen werden können.” Dahlmann hofft darauf, dass das Gericht die Politik auffordert, das Gesetz zu ändern und die Steuer abzuschwächen oder ganz wegfallen zu lassen.


Meldung der dpa in der FAZ: Wegen Extra-Steuer: E-Zigarettenbranche zieht vor Gericht

Weitere Studie belegt: E-Zigarette erfolgreicher als Nikotinersatzprodukte beim Rauchstopp

In einer aktuellen deutschen Studie wurden Raucher und Exraucher betrachtet, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal den Versuch unternommen hatten, mit dem Rauchen aufzuhören. Dafür untersuchte man die Ergebnisse repräsentativer Umfragen der deutschen Bevölkerung aus den Jahren 2016 bis 2021. Die Ergebnisse waren eindeutig.

Im Gegensatz zu Rauchern, die keine Hilfsmittel benutzten, erhöhte die E-Zigarette (mit und ohne Nikotin) die Chance auf einen erfolgreichen Rauchstopp um fast 80%. Viel interessanter dürfte jedoch sein, dass E-Zigaretten auch deutlich besser halfen als Nikotinersatzprodukte.
Betrachtet man alle E-Zigaretten, unabhängig vom Nikotingehalt, kamen mit ihr fast 50% mehr Menschen von der Zigarette weg, als mit Nikotinkaugummis und Co.
Schaut man allein auf die E-Zigaretten mit Nikotin, halfen diese sogar mehr als doppelt so effektiv beim Rauchstopp als Produkte aus der Apotheke.

Und selbst E-Zigaretten ohne Nikotin waren immer noch fast 50% erfolgreicher beim Rauchstopp, als der Versuch ohne Hilfsmittel.

Im Lichte dieser Erkenntnisse erscheint es um so verheerender, dass der deutsche Staat auf Liquids für E-Zigaretten ab Mitte diesen Jahres Steuern erhebt. Hingegen werden die weitaus weniger erfolgreichen Alternativen wie Nikotinkaugummis und Nikotinpflaster demnächst sogar von den Krankenkassen bezahlt.


Daniel Kotz et al.: The Effectiveness of E-Cigarettes for Smoking Cessation-a Comparison With Nicotine Replacement Therapy and No Use of Evidence-Based Cessation Aids in the German Population

Wichtige Infos zur Liquidsteuer auf e-Dampfen.info

Hört auf, die Suppe zu bunkern

Bunkert lieber die Gewürze.

In letzter Zeit sehe ich immer öfter in den sozialen Medien Bilder von Literkanistern an Propylenglykol und Glycerin. Wie Jagdtrophäen aufgereiht und stolz präsentiert. Oft dann mit der Bemerkung, dass man jetzt für Jahre sicher ist. Die Suppe ist da und reicht für die Ewigkeit. Vielleicht sind sogar noch ein paar Lastwagenladungen unterwegs, damit man auch ganz sicher bis zum Sanktnimmerleinstag ausgesorgt hat. Bunkern bis der Arzt kommt. Oder besser gesagt, der Psychiater.

Denn warum zur Hölle bunkert ihr Propylenglykol und Glycerin? Einfach keine Ahnung? Den letzten Schuss nicht gehört? Oder nur die Nummer “sicher ist sicher”? Man kann ja nie wissen… Pferde, Apotheken und Vorgekautes? Ich hoffe, ihr habt auch genug Klopapier und Nudeln im Schrank.

Ich will mal der Reihe nach erklären, was passieren wird und warum das Bunkern von Propylenglykol und Glycerin absoluter Unsinn ist.

Am 1. Juli kommt die neue Steuer auf “Substitute für Tabakwaren”. Dagegen kann man nicht mehr protestieren oder irgendwelche sinnlosen Petitionen starten. Das ist Gesetz und wird so umgesetzt. Der Drops ist den Bach runter.

Durch die in Gesetzestext gestanzte Idiotie kommen ab Mitte des Jahres auf jeden Milliliter Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette vernebelt werden soll, 16 Cent Liquidsteuer. Das gilt für Nikotin, Aromen und eben auch für Propylenglykol sowie Glycerin. Sogar für Wasser.
Ich sage es echt ungern, aber es kam, wie ich es befürchtete. Sogar, wie ich es gesagt habe. Sonst finde ich es echt juppi, wenn ich recht habe. Hier könnte ich nur noch am Strahl bereits gegessenes vornerum ausstoßen. Aber egal.

Mit der Steuer wird jetzt nicht nur ein großer Teil des Dampfermarktes über den Jordan schippern, sie zementiert die Botschaft, dass Dampfen schädlich ist. Etwas, wo “Tabaksteuer” drauf ist, das muss ja auch in etwa so tödlich sein. Warum wäre sonst Tabaksteuer drauf?!
Dass die E-Zigarette gerade dabei war, dem Tabak das Wasser abzugraben, Millionenfaches Leid und Sterben durch Rauch zu verhindern, interessiert so gut wie keinen mehr. Erst recht die Raucher nicht, die aufgrund der neuen Liquidsteuer bei der Zigarette bleiben. Und weiter ihre Gesundheit und ihr Leben riskieren.

Leider wird es auch einige Dampfer geben, die vom leckeren Nebel zurück zur stinkigen Wolke taumeln. Weil es ihnen mit der Steuer zu kompliziert oder zu teuer wird.
Andere werden sich mit den Podsystemen von der Tanke abfinden. Sind wir mal ehrlich, das sind eh schon sehr viele Dampfer. Das sind die, die es unkompliziert und einfach wollen. Die nur einen Ersatz für ihre Kippe brauchen. Eine Packung E-Zigaretten an der Tanke ziehen und fertig.

Der Selbermischer ist nur eine Minderheit in einer Minderheit einer kleinen Gruppe. Aber er ist auch derjenige, der das Dampfen im Grunde am intensivsten lebt. Denn Dampfen ist Freiheit. Also jetzt nicht dieses “Ende der Sklaverei” Freiheit oder irgendwas, wofür man bunte Fahnen schwenken müsste. Nein. Die Freiheit, Wolken so zu machen, wie man das selber am geilsten findet. Sich an lecker Zeug in die Suppe packen, was einem gerade am besten passt. Von Bockwurst mit Pommes bis zum Käsekuchen. Und das auch noch wahnsinnig günstig. So’n kleines Stückchen Freiheit eben. Nix pathetisches.

Und gerade diese Freiheit ist durch die Steuer am meisten bedroht. Theoretisch.
Wer selber mischt, der braucht dafür Zutaten. Und auch nicht gerade kleine Mengen. Denn man mischt eben keine Fläschchen mit 10 Milliliter zusammen. Viele rühren sich gleich die Flaschen mit 100 Milliliter an. Manche sogar gleich Literweise. Warum auch nicht? Ist eben praktischer.

Mischen ist sowieso recht praktisch und unkompliziert. Man braucht nicht viel verschiedenes an Zutaten. Neben dem Aroma kommen in der Regel nur noch Nikotin und die sogenannte Basis, Propylenglykol und Glycerin, in die Nebelsuppe. Keine Raketenwissenschaft.
Und es geht sogar noch einfacher. Mit sogenannten Shake and Vape Lösungen. Da ist das Aroma schon in der richtigen Menge in der passenden Flasche und oben drauf kommen nur noch Nikotin und Basis bis zum Rand. Das ist eher wie Tütensuppe machen als wie richtiges Selbermischen.

Mit der Steuer wird das alles eigentlich zu einem unbezahlbaren Hobby. Denn auf jede dieser Komponenten kommt sie oben drauf. Bei 100 Milliliter reden wir also schon über 16 Euro Steuern (plus Mehrwertsteuer). Für etwas, was vorher vielleicht zehn Euro gekostet hat. Mal fix mehr als eine Verdoppelung.
Wer so richtig selber mischt, für den wird’s noch heftiger. Propylenglykol und Glycerin kauft man sich in Literflaschen. Eben die sogenannte Basis. So ein Liter Basis ist aktuell für um die zehn Euro zu haben. Nach Einführung der Liquidsteuer werden daraus mindestens 170 Euro.

Das kann sich natürlich keiner mehr leisten. Eigentlich. Theoretisch.

Denn Propylenglykol und Glycerin sind zwei Stöffchen, die brauchen nicht nur Dampfer. Die wurden auch schon vor der E-Zigarette für alles Mögliche verwendet. Für zum Beispiel Mundwasser, Medikamente, Kosmetikartikel, Kaugummi, Aromen oder die Pferdezucht. Das ist immer noch so.
Und wenn unsere Basissuppe nicht für das Dampfen bestimmt ist, wird auch in Zukunft keine Steuer fällig.
Das wird ab Juli also zu dem Irrsinn führen, dass eine Literflasche Propylenglykol im Dampferladen fast 200 Euro kosten müsste. Während die gleiche Menge in der Apotheke nebenan oder im Lebensmittelaromenshop im Netz weiterhin so um die zehn Euro kostet. Ganz legal.

Illegal wir es erst, wenn der Selbermischer im stillen Kämmerchen unversteuerte Zutaten in seine Dampfe packt. Das ist dann laut Gesetz ein Steuervergehen. Allerdings eins, das faktisch keiner beweisen kann. Ist eben ein unglaublich miserabel geklöppeltes Gesetz. Und eine eigene Geschichte.

Fakt ist, an die Basissuppe kommst du immer günstig ran. Auch nach Einführung der Liquidsteuer. Nur halt eben nicht im Dampferladen. Aber zum Beispiel in der Apotheke oder in Fachgeschäften für Lebensmittelaromen oder -zusätze. Das Zeug brauch man nämlich auch für so leckere Sachen wie Speiseeis. Und manch einer bestellt sich sein Glycerin jetzt schon im Pferdezubehörhandel. Wichtig ist nur, dass es sich um pharmazeutische Qualität handelt, dann ist die Quelle im Grunde wurscht.

Und nein, Propylenglykol und Glycerin werden auch in Zukunft nicht vergällt oder so ein Unsinn. Das ist technisch schon nicht zu leisten. Zu viel von dem Zeug landet nämlich, wie erwähnt, in Lebensmitteln, Tierfutter, Kaugummis und Medikamenten. Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen wäre gigantisch.

Das einzige, bei dem Bunkern Sinn ergibt, ist Nikotin. Denn dass wird es auch nach Einführung der Steuer nur in Dampferläden und nur mit Liquidsteuer geben. Vielleicht wird es zudem das ein oder andere Dampfaroma aufgrund der Steuer nicht mehr geben. Da kann man sich gerne einen Vorrat anlegen.

Aber Propylenglykol und Glycerin zu horten ist nicht nötig.
Wenn du dich damit besser fühlst… mach, was dir gut tut. Aber poste nicht auch noch Fotos von deinen “Errungenschaften” bei Facebook und Co. Das verunsichert nur andere und verbreitet Panik. In einer Zeit, in der wir genau das Gegenteil von Panik brauchen.

Alle wichtigen Infos zum Thema Liquidsteuer findest du übrigens in diesem Artikel auf e-Dampfen.info.

Finanzamt: Liquidsteuer auch auf Basis und Aromen

Wie Vapers.guru heute berichtet, bestätigte das Finanzministerium dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) am vergangenen Donnerstag, dass die mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eingeführte Liquidsteuer auch auf Aromen, Shortfills und reines Propylenglykol sowie Glycerin erhoben werden wird.

Vertreter des Finanzministeriums und der Generalzolldirektion wiesen den Händlerverband in einer Sitzung darauf hin, dass nicht nur alles besteuert werden soll, was zur Nutzung in einer E-Zigarette gedacht ist. Auch Versuche, die Steuer zu umgehen, sollen konsequent unterbunden werden.
Nach Inkrafttreten der Steuer würde jeder Versuch der Umgehung bereits eine Steuerstraftat darstellen. Schon wenn ein E-Zigarettenhändler Glycerin von einem Hersteller erwirbt, würde die Steuer laut Ministerium fällig, da dem Hersteller der Verwendungszweck klar sein müsse.

Das Ministerium begründete seine Sichtweise vor allem mit dem Umstand, dass der Gesetzgeber eindeutig eine volumenbasierte Besteuerung vorgesehen habe. Zudem würden bereits alle Einzelkomponenten von E-Zigaretten unter das Tabakerzeugnisgesetz fallen.

Das BfTG hatte direkt nach der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde ein langwieriger Prozess. Bis zu einer endgültigen Klärung können Jahre vergehen.
Für einige Unternehmen, besonders kleinere, wird das zu spät sein. Zwar sollen die Steuerbanderolen in Bögen ausgegeben werden und somit würde die Anschaffung teurer Anlagen entfallen. Dennoch muss ein Hersteller für die Produktion von z.B. 1000 Shortfills zu je 100ml Inhalt mit 32.000 Euro in Vorleistung gehen. Das werden viele Hersteller kaum stemmen können.

Damit steht fest, dass ein Dampfer ab Mitte 2022 für einen Shortfill (100ml) 16,- Euro und für einen Liter sogenannter Basis (Propylenglykol/Glycerin) 160,- Euro an Liquidsteuer entrichten muss.
Ab 2026 werden dann sogar 32,- bzw 320,- Euro fällig, da der Steuersatz in den nächsten Jahren stufenweise von 16 auf 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit angehoben wird.

Nicht ändern wird sich, dass Aromen, Propylenglykol und Glycerin ohne Angabe einer Zweckbestimmung auch zukünftig Steuerfrei verkauft werden dürfen. Nur eben nicht mehr in Dampfershops.


Vapers.guru: Liquidsteuer – Finanzamt bestätigt: Alles wird besteuert