FDA verbietet Liquids mit anderen Aromen als Tabak

In den USA müssen Hersteller von Liquids für E-Zigaretten bei der Food and Drug Administration, die Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten, eine sogenannte “Premarket tobacco application” (PMTA) beantragen. Nur Produkte, die diese PMTA erhalten, dürfen auf den US-amerikanischen Markt verkauft werden. Für eine Zulassung müssen die Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte die öffentliche Gesundheit fördern.
Das bedeutet, dass ein Hersteller sehr umfangreiche Unterlagen einreichen muss. Diese Anträge umfassen nicht selten mehrere hundert Seiten. Dies gilt für jedes einzelne Produkt. Dabei wird jede einzelne Nikotinstärke bereits als eigenständiges Produkt angesehen.

Am vergangenen Mittwoch hat die FDA nun die Ablehnung von 55.000 Produkten dreier Hersteller veröffentlicht. Es handelte sich ausnahmslos um sog. “flavored” Produkte. Also Liquids, die nach etwas anderem als Tabak schmecken.
Genau das war auch der Grund für die Ablehnung der Produkte.

“Wir wissen, dass aromatisierte Tabakprodukte für junge Menschen sehr attraktiv sind. Daher ist die Bewertung der Auswirkungen eines potenziellen oder tatsächlichen Konsums durch Jugendliche ein entscheidender Faktor für unserer Entscheidung, welche Produkte vermarktet werden dürfen.”

Erklärte die amtierende FDA-Chefin Janet Woodcock zur Ablehnung. Es wird immer deutlicher, dass die FDA den Jugendschutz als Begründung nutzt, alle aromatisierten Liquids vom amerikanischen Markt zu verbannen.
Will ein Hersteller dennoch “flavored” Liquids anbieten, muss er deren Nutzen für die öffentliche Gesundheit nachweisen. Und das dieser Nutzen größer ist, als die Gefahr für Jugendliche, die mutmaßlich von sog. ENDS (Electronic Nicotine Delivery Systems) ausgehen. Die kommissarische Leiterin der FDA verdeutlicht:

“Unternehmen, die ihre aromatisierten ENDS-Produkte weiterhin vermarkten möchten, müssen belastbare und zuverlässige Beweise dafür liefern, dass der potenzielle Nutzen ihrer Produkte für erwachsene Raucher das erhebliche bekannte Risiko für Jugendliche überwiegt.
Der Antragsteller hat den Nachweis zu erbringen, dass das Inverkehrbringen seines Produkts den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die dem “Schutz der öffentlichen Gesundheit angemessen” sind. Wenn diese Nachweise fehlen oder nicht ausreichen, beabsichtigt die FDA, eine Marktverweigerungsanordnung zu erlassen, die verlangt, dass das Produkt vom Markt genommen werden muss oder erst gar nicht in Verkehr gebracht werden darf.”

Als ausreichenden Nachweis führt die FDA randomisierte kontrollierte Studien oder längerfristige Kohortenstudien an. Es ist davon auszugehen, dass bisher kein Unternehmen mit seinen Unterlagen einen solchen Nachweis eingereicht hat.
Die FDA bekräftigt in ihrer Veröffentlichung, dass alle Anträge auf Zulassung für “flavored” Liquids abgelehnt werden, sofern sie diese Nachweise nicht enthalten.

Faktisch bedeutet dieser Entschluss der Behörde das Aus für alle “flavored” Liquids in den USA.

Einige Unternehmen haben angekündigt, dieses Verbot zu umgehen. Sie wollen zukünftig synthetisches Nikotin verwenden, da die FDA nur Liquids regulieren darf, die Nikotin enthalten, welches aus Tabakpflanzen gewonnen wurde.
Das könnte jedoch nur eine kurzfristige Lösung sein, da es eine Frage der Zeit sein dürfte, bis die Befugnisse der Aufsichtsbehörde vom Kongress dahingehend erweitert werden.


Bekanntmachung der FDA

Finanzamt: Liquidsteuer auch auf Basis und Aromen

Wie Vapers.guru heute berichtet, bestätigte das Finanzministerium dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) am vergangenen Donnerstag, dass die mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eingeführte Liquidsteuer auch auf Aromen, Shortfills und reines Propylenglykol sowie Glycerin erhoben werden wird.

Vertreter des Finanzministeriums und der Generalzolldirektion wiesen den Händlerverband in einer Sitzung darauf hin, dass nicht nur alles besteuert werden soll, was zur Nutzung in einer E-Zigarette gedacht ist. Auch Versuche, die Steuer zu umgehen, sollen konsequent unterbunden werden.
Nach Inkrafttreten der Steuer würde jeder Versuch der Umgehung bereits eine Steuerstraftat darstellen. Schon wenn ein E-Zigarettenhändler Glycerin von einem Hersteller erwirbt, würde die Steuer laut Ministerium fällig, da dem Hersteller der Verwendungszweck klar sein müsse.

Das Ministerium begründete seine Sichtweise vor allem mit dem Umstand, dass der Gesetzgeber eindeutig eine volumenbasierte Besteuerung vorgesehen habe. Zudem würden bereits alle Einzelkomponenten von E-Zigaretten unter das Tabakerzeugnisgesetz fallen.

Das BfTG hatte direkt nach der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde ein langwieriger Prozess. Bis zu einer endgültigen Klärung können Jahre vergehen.
Für einige Unternehmen, besonders kleinere, wird das zu spät sein. Zwar sollen die Steuerbanderolen in Bögen ausgegeben werden und somit würde die Anschaffung teurer Anlagen entfallen. Dennoch muss ein Hersteller für die Produktion von z.B. 1000 Shortfills zu je 100ml Inhalt mit 32.000 Euro in Vorleistung gehen. Das werden viele Hersteller kaum stemmen können.

Damit steht fest, dass ein Dampfer ab Mitte 2022 für einen Shortfill (100ml) 16,- Euro und für einen Liter sogenannter Basis (Propylenglykol/Glycerin) 160,- Euro an Liquidsteuer entrichten muss.
Ab 2026 werden dann sogar 32,- bzw 320,- Euro fällig, da der Steuersatz in den nächsten Jahren stufenweise von 16 auf 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit angehoben wird.

Nicht ändern wird sich, dass Aromen, Propylenglykol und Glycerin ohne Angabe einer Zweckbestimmung auch zukünftig Steuerfrei verkauft werden dürfen. Nur eben nicht mehr in Dampfershops.


Vapers.guru: Liquidsteuer – Finanzamt bestätigt: Alles wird besteuert

Finnland: Aromenverbot für E-Zigaretten vorerst von Gericht gestoppt

Die finnische Regierung hatte im Zuge der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie (TPD) auch den Verkauf von Aromenkonzentraten in E-Zigarettenläden verboten. Dieses Verbot ging über die in der Richtlinie geforderten Maßnahmen hinaus.
Den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ist zwar vorbehalten, eigene, weiterreichende Regeln zu erlassen. Diese nationalen Regelungen müssen jedoch gerechtfertigt sein und der EU mitgeteilt werden, bevor sie in Kraft treten.

Das oberste finnische Verwaltungsgericht hat nun genau den letzten Punkt bei der Umsetzung des Tabakgesetzes bemängelt. Das zuständige Ministerium hatte der EU-Kommission den endgültigen Rechtstext zum Zeitpunkt der Verabschiedung noch nicht vorgelegt. Somit war das Meldeverfahren nicht abgeschlossen. Aufgrund dieses Formfehlers beendete das Gericht nun das Verbot.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dies nur ein Aufschub des Aromenverbots für E-Zigaretten in Finnland ist. Die Regierung des skandinavischen Landes scheint fest entschlossen dieses Verbot durchzusetzen.


Artikel in der finnischen Ilta Sanomat

Das falsche Schlachtfeld

Da soll’s ja eine Epidemie geben in den Staaten. So’n ganz fettes Ding. Fast alle Kiddies nuckeln an Juuls und können ohne Nikotin nicht mehr leben, verticken sogar ihre Nikies, um sich den Stoff aus dem Pod zu besorgen. Jo… öhm…
So dröhnt es zumindest aus den Propagandatröten der FDA. Dass das alles absoluter Blödsinn ist, kümmert in den USA schon keinen mehr, der Krieg gegen den leckeren Nebel läuft auf Hochtouren. Da wird vor allem gegen die Aromen im Wolkentonikum geschossen und neuerdings steht sogar im Raum, dass man die Podsysteme generell verbieten will. Alles nur, um die Kiddies vor etwas zu schützen, was die eh nicht kaufen dürfen.

Zusammen mit der Juul schwappte diese Panikwelle jetzt über den Teich und allen bibbern die Knie, weil bei uns bald nur noch jugendliche Nikotinzombies durch die Straßen sabbern. Angelockt von Mango, Crème brûlée und Gummibärchengeschmack, werden Millionen von Halbstarken durch die leckere Wolke zu willenlosen Nikotinjunkies. Klare Sache.

Okay, das mit dem “abhängig von Nikotin” ist schon Kuhmist, es gibt nämlich null Belege dafür, dass Leutchen, die noch nie dem Mister Nik gefrönt haben, überhaupt von dem Zeug abhängig werden. Aber davon ab, gibt’s noch’n klitzekleinen Anker an der ganzen Geschichte: Jugendliche dürfen gar nicht dampfen. Die dürfen sich das Zeug noch nicht mal im Laden oder im Internetz krallen. Aber da komm ich gleich noch drauf.
Aktuell wird nämlich auch im Land der Brunhilde… oh mein Fagott, er hat es gesagt… über Aromen in Liquids gebrabbelt, denen unsere kleinen Kiddies hilflos verfallen könnten. Also ehrlich, muss denn ein Liquid für Erwachsene echt nach Gummibärchen oder Marshmallows schmecken? Und überhaupt, nicht nur die Aromen. Was sollen denn diese ganzen bunten Verpackungen, die mehr nach Kindergeburtstag als nach gepflegter, nebliger “Herrenrunde” aussehen? Und Akkuträger, die einen an Batmobil oder Spinnenmännchen erinnern? Ist doch alles Kinderkram. Warum macht man so was? Ist das echt in Ordnung? Ja.

Weil es Erwachsenenzeug ist!

Denn da kämen wir wieder drauf: Dampfen ist ab 18. Das ist zwar in meinen Augen Unsinn, aber nun mal aktuell Tatsache. Und das heißt, es ist vollkommen wurscht, wonach was aussieht oder schmeckt. Es ist oberlatte, ob das auch Kinder toll finden würden. Sie können es eh nicht kaufen. Zumindest, wenn das mit dem Jugendschutz funktioniert. Und das wär dann nämlich auch der Mops im Dackel.
Diese ganze Diskussion geht voll am Thema vorbei. Das Problem ist nicht das Leckerschmecker im Liquid oder lustig bunte Akkuträger, sondern ganz einfach, ob das mit dem Jugendschutz klappt.
Und mal ganz ehrlich, in se gudd old Bundesrepublik klappt das ziemlich supi. Klar, besser geht immer, aber so grundsätzlich haben wir das ganz gut drauf. Kennt doch jeder, der schon mal versucht hat, in seinem Dampfershop im Netz Watte zu kaufen. Erst mal den Perso rauskramen und brav die Zahlenkolonne eintippen, bevor da irgendwas geht. Und die nette unterbezahlte Fachkraft von DHL starrt dich nicht so an, weil sie dich gleich vernaschen will, sondern weil die dir dein Päckchen nur geben darf, wenn du schon mindestens 18 Lenze zählst.
Im Automaten gibt’s Dampferzeug eh noch nicht und im Dampfshop um die Ecke schmeißen sie dich meistens gleich wieder raus, wenn du noch keine Haare am Sack hast… oder an anderen Geschlechtsteilen.

Was soll also dieses ganze Gebrabbel, dass Verpackungen von Wolkensuppen bloß nicht zu kindisch daherkommen dürfen? Wenn’s nach fruchtigen Lutschbonbons schmeckt oder ner spritzigen Melone, dann darf man das der Verpackung auch ruhig ansehen. Oder wenn das lecker Liquid an Sachen aus der Kindheit erinnert… solange man nicht auf Markenrechte nen Haufen setzt, ist das voll in Ordnung. Auch Erwachsene sind Kinder… zumindest gewesen.
Mit der Verpackung muss ich den Nachwuchs nicht vorm leckeren Disconebel schützen, das macht schon Pappa Staat mit’m Gesetz.

Das mit der Selbstzensur ist Ziegenexkrement! Nur weil wir nicht wie Kinderverführer aussehen wollen? Weil wir Dampfer schön die Füße stillhalten müssen, damit uns die Berliner Rasselbande nicht drauf tritt? Aber die treten sowieso, egal, was wir machen.
Unser Wolkentonikum macht wahrscheinlich weniger Aua als “Nimm 2”, soll aber aussehen wie ne Flasche Schnaps.

Wobei… nee, nicht wie Schnaps. Bei Alkohol ist das alles ja ne ganz andere Sache. Da ist es voll knorke, wenn Wodka nach Erdbeeren, Wassermelone oder Nuss-Nougat schmeckt. Gin darf mit einer voll erwachsenen Marshmallownote daherkommen und ne 25er Packung kleiner Likörchenflaschen natürlich aussehen, als seien die der Stimmungsmacher für den nächsten Kindergeburtstag.
Das geht alles voll in Ordnung, ist schließlich Erwachsenenzeug. Und auf’m Kindergeburtstag gibt’s ja natürlich keinen Alkohol, nur Kindersekt und Kinderbowle… da können die kleinen schon mal “trocken” üben.

Jeder, der einen höheren IQ als das RTL-Vorabendprogramm hat, kapiert, dass Erwachsene auf Fruchtiges und Süßes stehen… nicht nur in der Mon Chéri Zeit. Für viele ist das jammi Brausebonbonliquid einfach auch wichtig, damit sie nicht mehr zum gerollten Blätterwerk greifen. Leckerschmecker gehört zum Dampfen wie Räder an’s Auto. Außerdem reden wir hier über was, das harmloser als Cola süppeln und mal heftig weniger schädlich als Alkohol ist, den die Kiddies sich sogar schon mit 14* in den Leib schütten dürfen.

Es wird Zeit, dass wir ernsthaft und sachlich darüber reden, ob das mit dem Jugendschutz bei leckerem Disconebel überhaupt Sinn macht. Bis es soweit ist, sollten wir uns nicht mehr von Ideologien verarschen lassen, sondern wieder das Ding auf dem Hals benutzen und wenigstens auf dem richtigen “Schlachtfeld” tanzen.

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* Nach §9 Absatz 2 des JuSchG ist es Jugendlichen (also ab 14) erlaubt, in Beisein eines Erziehungsberechtigten Bier, Wein oder Schaumwein zu kaufen und zu konsumieren.

Vapoon: Lasst die kleinen dampfen

Sojaextrakt und Aromastöckchen

Ach, wat kocht das Dampferherz. Und das ganze Geschepper wegen so’n paar ätherischen Ölen im Dampf? Doch geht’s nich nur darum bei der “Ainoha®” von Vapomins. Aber langsam mit den jungen Flöhen, fangen wir da an, wo der Dackel hechelt.

Was ne Dampfe is, wissen wir und dass fast jeder der Meinung is, so’n Ding muss E-Zigarette heißen, wissen wir auch. Die einen wollen’s als “E-Zigarette”, weil’s sich so besser regulieren lässt… also so Tabak und so, die andern nenn’s so, weil se sonst mit ihrem Lädchen bei Tante Google nich zu finden sind und der große Rest… öhm… weil’s die anderen nu so nennen. Dabei is der Name so bescheuert, wie Hundescheiße am Hacken. Aber so wie die Köttel vom Fifi, werden wir den bekloppten Namen wohl nie mehr los. Warum jetzt das Gedöns mit dem Namen?

Ich hab halt Jucken im Nacken, wenn einer ne “E-Zigarette” verkloppt und dabei einen auf “nö, is keine” macht. Aber nich, weil er so spartanermäßig “Das is Dampfen!” brüllt, sondern weil er uns echt voll ernst verklickern will, dass das Ding nix mit E-Zigaretten oder E-Dampfen zu tun hat. Öh, jo is klar. Gucken wir’s uns doch mal genau an.
Da is ne Batterie (für die Schlaukacker: Primärzelle), an die wird’n Depot mit Flüssigkeit und ner Heizwendel drin gepfropft. Dann zieht man dran und schwupps, da is der Dampf. Das ganze gibbet auch noch als eine komplette Wegwerfeinheit… ein Hoch auf die Umwelt.
Okay, das hört sich jetzt schon gewaltig nach ner “E-Zigarette” an. Aber gucken wir uns mal das Liquid… sorry, Flavorwater® genauer an. Da ham wir Sojaextrakt (60%), destilliertes Wasser (20%) und ätherische Öle (20%). Übersetzt is das: Glycerin, Wasser und Aroma. Oi, klingt verdammt nach nem Cloudchaserliquid… ein bissel dünner, aber das is ja auch’n winziges Maschinchen. Ich frag mich nur, worin die 20% Aroma gelöst sind? Doch bestimmt nich in Propylenglykol. Ich mein, die ham ja selbst gekritzelt “Kein Propylenglykol, kein Diacetyl, kein Formaldehyd” und die würden doch nich lügen… zwinker.
Nebenbei, schmeckt so’n Liquid nich erst richtig geil, mit’m Spritzerchen Formaldehyd? Ach, das is nirgends in nem Liquid drin? Öhm… ach, egal.

Gut, es funktioniert wie ne “E-Zigarette”, es is das gleiche drin wie in ner “E-Zigarette” und da kommt Dampf raus… aaaaber es ist keine “E-Zigarette”. Öhm… sondern ne Aromatherapie. Geile Tomate.
Geschenkt, weder “Dampfe” noch “E-Zigarette” sind geregelte Begriffe, nix muss so heißen. Das is wie in nem Porno, jeder darf sein Ding nennen, wie er will.
Für’s Jugendschutzgesetz is es wurscht, die haben klar gesagt, was für sie ne “E-Zigarette” is, da is der Name Schnuppe. Das Ding verdampft was, dann darf es nich in die Patscherchens von unserer Kleinen. Und für das Tabakerzeugnisgesetz is die Sache auch klar. Wo kein Nikotin im Spiel is, da wird auch nich reguliert.

Wo is nu das Problem? Is doch ne Dampfe, wie alle ollen Cigalikes. Akku, Kartusche, dran ziehn und Puff. Nich ganz.
Denn die lustigen Leutchens von Vapomins wollten nich einfach ne Dampfe zusammen kleistern, die wollten was supermegahastenichgesehentolles. Eine Dampfe, die… öhm… wirkt. Also so therapiemäßig… halt Aromatherapie. Okay, jetzt is das mit der Aromatherapie vielleicht nich so wie mit diesen kleinen potenten Zuckerkugeln, da is schon so’n bissel was dran. Aber mal eben das kleine Dampfstöckchen gezückt und der Berserker wird zum Klosterschüler… ich weiß ja nich.

Von Vitaminen is in dem ganzen Gedrösel übrigens nirgends mehr die Rede. Im “VitaStik®“, der erste Versuch von Vapomins, war das ja noch der Aufhänger. Nu geht’s nur noch um lecker Schnüffel. Da macht dich ne Goji Beere fit und ne Kokosnuss holt dich wieder runter. Gut, keine Ahnung was so ne Dingensbeere is und ne Kokosnuss macht mich höchstens ruhig, wenn mir die einer auf meine Denkmurmel donnert.

Für mich is das alles Pustekuchen und Katzenspucke, mit Aromatherapie hat das ganze so viel zu tun, wie’n Pups mit nem Hurrikan. Und was die da auf ihrer Seite so raushauen is schon ne wacklige Kiste. Aber, auch wenn du jetzt spitze Kiesel suchen gehst, die sagen nirgends, dass das Aloha Stöckchen gesund macht… so medizinisch. Da is nix mehr mit Vitaminen oder so’n Zeug, das is’n ne Cigalike mit Wolkentonikum ohne Nikotin. Auch die ganzen Sprüche… so “lässt Dich voller Freude in den Tag starten”… sind mal ordentlich unverbindlich.

Was’n bissel albern und, find ich, Kundenverarsche is, sind die Infos zu dem Zeug, das drin is. Einen auf Sojaextrakt zu machen… schon ne dicke Glocke. Das is Glycerin, und da is es Latte, woraus das gewurschtelt wurde, das bleibt einfaches Glycerin. Und dann noch einen auf “keine Chemikalien”… geile Wurst. Was is’n Glycerin? Das fünfte Element aus Taka-Tuka-Land?
Naja, wär wohl zu wenig Lifestile, einfach nur von VG-lastigem Liquid mit mächtig viel Aroma zu babbeln.

Ich glaub ja nich, dass die von Vapomins Vollidioten sind und in die Pansche fette ätherische Öle gepackt haben… da kippen die Alohadampfer sonst reihenweise aus den Latschen. Trotzdem bleiben 20% Aroma schon ne Hausnummer. Das kommt davon, wenn man auf das gute alte PG verzichtet, nur weil’s ohne das böse Reizgas so viel netter aussieht. Aber ich kenn auch richtig gute Aromen, da brauchste nur so’n paar Prozentchen, sogar in reinem VG… sollte denen mal einer sagen. Und die machen genau das gleiche: Schmecken. Für was anderes sind die Aromen auch nich da, egal ob in so nem Alohastöckchen oder in der richtigen Dampfe.

Am Ende ham wir hier ne “oldshool” Cigalike, die mächtig viel Müll produziert und auch nix anderes macht als jede andere “E-Zigarette”. Das die aus dem Stöckchen so’n Aromatherapie-Lifestile Gedöns machen, is’n passables Kundenveräppeln, aber das war’s schon. Klar kann DKFZ und Co. versuchen, das ganze zu ner 0er Regulierung aufzublasen. Aber echt jetzt, wie soll das denn?
Das Problem is’n ganz anderes. Solange wir so’n Kack wie “Vitamine zum Naschen” in den Regalen lassen, dürfen wir uns über ne gedampfte Aromatherapie nich wundern.