Das falsche Schlachtfeld

Da soll’s ja eine Epidemie geben in den Staaten. So’n ganz fettes Ding. Fast alle Kiddies nuckeln an Juuls und können ohne Nikotin nicht mehr leben, verticken sogar ihre Nikies, um sich den Stoff aus dem Pod zu besorgen. Jo… öhm…
So dröhnt es zumindest aus den Propagandatröten der FDA. Dass das alles absoluter Blödsinn ist, kümmert in den USA schon keinen mehr, der Krieg gegen den leckeren Nebel läuft auf Hochtouren. Da wird vor allem gegen die Aromen im Wolkentonikum geschossen und neuerdings steht sogar im Raum, dass man die Podsysteme generell verbieten will. Alles nur, um die Kiddies vor etwas zu schützen, was die eh nicht kaufen dürfen.

Zusammen mit der Juul schwappte diese Panikwelle jetzt über den Teich und allen bibbern die Knie, weil bei uns bald nur noch jugendliche Nikotinzombies durch die Straßen sabbern. Angelockt von Mango, Crème brûlée und Gummibärchengeschmack, werden Millionen von Halbstarken durch die leckere Wolke zu willenlosen Nikotinjunkies. Klare Sache.

Okay, das mit dem “abhängig von Nikotin” ist schon Kuhmist, es gibt nämlich null Belege dafür, dass Leutchen, die noch nie dem Mister Nik gefrönt haben, überhaupt von dem Zeug abhängig werden. Aber davon ab, gibt’s noch’n klitzekleinen Anker an der ganzen Geschichte: Jugendliche dürfen gar nicht dampfen. Die dürfen sich das Zeug noch nicht mal im Laden oder im Internetz krallen. Aber da komm ich gleich noch drauf.
Aktuell wird nämlich auch im Land der Brunhilde… oh mein Fagott, er hat es gesagt… über Aromen in Liquids gebrabbelt, denen unsere kleinen Kiddies hilflos verfallen könnten. Also ehrlich, muss denn ein Liquid für Erwachsene echt nach Gummibärchen oder Marshmallows schmecken? Und überhaupt, nicht nur die Aromen. Was sollen denn diese ganzen bunten Verpackungen, die mehr nach Kindergeburtstag als nach gepflegter, nebliger “Herrenrunde” aussehen? Und Akkuträger, die einen an Batmobil oder Spinnenmännchen erinnern? Ist doch alles Kinderkram. Warum macht man so was? Ist das echt in Ordnung? Ja.

Weil es Erwachsenenzeug ist!

Denn da kämen wir wieder drauf: Dampfen ist ab 18. Das ist zwar in meinen Augen Unsinn, aber nun mal aktuell Tatsache. Und das heißt, es ist vollkommen wurscht, wonach was aussieht oder schmeckt. Es ist oberlatte, ob das auch Kinder toll finden würden. Sie können es eh nicht kaufen. Zumindest, wenn das mit dem Jugendschutz funktioniert. Und das wär dann nämlich auch der Mops im Dackel.
Diese ganze Diskussion geht voll am Thema vorbei. Das Problem ist nicht das Leckerschmecker im Liquid oder lustig bunte Akkuträger, sondern ganz einfach, ob das mit dem Jugendschutz klappt.
Und mal ganz ehrlich, in se gudd old Bundesrepublik klappt das ziemlich supi. Klar, besser geht immer, aber so grundsätzlich haben wir das ganz gut drauf. Kennt doch jeder, der schon mal versucht hat, in seinem Dampfershop im Netz Watte zu kaufen. Erst mal den Perso rauskramen und brav die Zahlenkolonne eintippen, bevor da irgendwas geht. Und die nette unterbezahlte Fachkraft von DHL starrt dich nicht so an, weil sie dich gleich vernaschen will, sondern weil die dir dein Päckchen nur geben darf, wenn du schon mindestens 18 Lenze zählst.
Im Automaten gibt’s Dampferzeug eh noch nicht und im Dampfshop um die Ecke schmeißen sie dich meistens gleich wieder raus, wenn du noch keine Haare am Sack hast… oder an anderen Geschlechtsteilen.

Was soll also dieses ganze Gebrabbel, dass Verpackungen von Wolkensuppen bloß nicht zu kindisch daherkommen dürfen? Wenn’s nach fruchtigen Lutschbonbons schmeckt oder ner spritzigen Melone, dann darf man das der Verpackung auch ruhig ansehen. Oder wenn das lecker Liquid an Sachen aus der Kindheit erinnert… solange man nicht auf Markenrechte nen Haufen setzt, ist das voll in Ordnung. Auch Erwachsene sind Kinder… zumindest gewesen.
Mit der Verpackung muss ich den Nachwuchs nicht vorm leckeren Disconebel schützen, das macht schon Pappa Staat mit’m Gesetz.

Das mit der Selbstzensur ist Ziegenexkrement! Nur weil wir nicht wie Kinderverführer aussehen wollen? Weil wir Dampfer schön die Füße stillhalten müssen, damit uns die Berliner Rasselbande nicht drauf tritt? Aber die treten sowieso, egal, was wir machen.
Unser Wolkentonikum macht wahrscheinlich weniger Aua als “Nimm 2”, soll aber aussehen wie ne Flasche Schnaps.

Wobei… nee, nicht wie Schnaps. Bei Alkohol ist das alles ja ne ganz andere Sache. Da ist es voll knorke, wenn Wodka nach Erdbeeren, Wassermelone oder Nuss-Nougat schmeckt. Gin darf mit einer voll erwachsenen Marshmallownote daherkommen und ne 25er Packung kleiner Likörchenflaschen natürlich aussehen, als seien die der Stimmungsmacher für den nächsten Kindergeburtstag.
Das geht alles voll in Ordnung, ist schließlich Erwachsenenzeug. Und auf’m Kindergeburtstag gibt’s ja natürlich keinen Alkohol, nur Kindersekt und Kinderbowle… da können die kleinen schon mal “trocken” üben.

Jeder, der einen höheren IQ als das RTL-Vorabendprogramm hat, kapiert, dass Erwachsene auf Fruchtiges und Süßes stehen… nicht nur in der Mon Chéri Zeit. Für viele ist das jammi Brausebonbonliquid einfach auch wichtig, damit sie nicht mehr zum gerollten Blätterwerk greifen. Leckerschmecker gehört zum Dampfen wie Räder an’s Auto. Außerdem reden wir hier über was, das harmloser als Cola süppeln und mal heftig weniger schädlich als Alkohol ist, den die Kiddies sich sogar schon mit 14* in den Leib schütten dürfen.

Es wird Zeit, dass wir ernsthaft und sachlich darüber reden, ob das mit dem Jugendschutz bei leckerem Disconebel überhaupt Sinn macht. Bis es soweit ist, sollten wir uns nicht mehr von Ideologien verarschen lassen, sondern wieder das Ding auf dem Hals benutzen und wenigstens auf dem richtigen “Schlachtfeld” tanzen.

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* Nach §9 Absatz 2 des JuSchG ist es Jugendlichen (also ab 14) erlaubt, in Beisein eines Erziehungsberechtigten Bier, Wein oder Schaumwein zu kaufen und zu konsumieren.

Vapoon: Lasst die kleinen dampfen