Finnland: Aromenverbot für E-Zigaretten vorerst von Gericht gestoppt

Die finnische Regierung hatte im Zuge der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie (TPD) auch den Verkauf von Aromenkonzentraten in E-Zigarettenläden verboten. Dieses Verbot ging über die in der Richtlinie geforderten Maßnahmen hinaus.
Den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ist zwar vorbehalten, eigene, weiterreichende Regeln zu erlassen. Diese nationalen Regelungen müssen jedoch gerechtfertigt sein und der EU mitgeteilt werden, bevor sie in Kraft treten.

Das oberste finnische Verwaltungsgericht hat nun genau den letzten Punkt bei der Umsetzung des Tabakgesetzes bemängelt. Das zuständige Ministerium hatte der EU-Kommission den endgültigen Rechtstext zum Zeitpunkt der Verabschiedung noch nicht vorgelegt. Somit war das Meldeverfahren nicht abgeschlossen. Aufgrund dieses Formfehlers beendete das Gericht nun das Verbot.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dies nur ein Aufschub des Aromenverbots für E-Zigaretten in Finnland ist. Die Regierung des skandinavischen Landes scheint fest entschlossen dieses Verbot durchzusetzen.


Artikel in der finnischen Ilta Sanomat

EU Legt Bericht zur Tabaksteuerrichtlinie vor – Grüne fordern Steuer auf Dampfprodukte

Am vergangenen Montag veröffentlichte die EU den Bericht zur Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU. Die Richtlinie soll im Kern die Steuern auf Tabakwaren in der EU harmonisieren. Sie legt zum Beispiel eine Mindeststeuer auf bestimmte Tabakwaren fest. Dampfprodukte werden in der Richtlinie derzeit noch nicht berücksichtigt. Trotzdem hat sich der aktuelle Bericht auch mit der Frage nach einer Besteuerung von E-Zigaretten befasst. Zudem spiegelt er die derzeitige Lage wieder. Denn knapp die Hälfte der Mitgliedsstaaten erheben bereits Steuern auf Dampfprodukte.

Die Unterschiede in der Besteuerung sind dabei sehr groß. Verlangt zum Beispiel Lettland einen Cent pro Milliliter Liquid und einen halben Cent pro enthaltenem Milliliter Nikotin, muss der Verbraucher in Finnland generell 30 Cent pro Milliliter Liquid, egal ob mit oder ohne Nikotin, bezahlen. Ebenso sind die Gründe für die Besteuerung sehr unterschiedlich. Als häufigster Grund für die Steuer wurde die Möglichkeit der Überwachung genannt, gefolgt von der Gewährleistung fairem Wettbewerbs und den zu erzielenden Steuereinahnen. Der Schutz der Gesundheit und der Jugend wurde am seltensten angeführt.

Die Länder, die keine Steuern auf E-Zigaretten erheben, begründeten das vor allem damit, dass es Aufgabe der EU sei, hier eine einheitliche Regelung zu erlassen. Weitere Gründe waren, dass es zu Dampfprodukten noch nicht genug Daten gibt, es sich nicht um Tabak handele, der Aufwand größer als die möglichen Einnahmen wären und die Erhebung der Steuer nur schwer zu kontrollieren sei.
Die meisten Mitgliedsstaaten forderten sowohl eine Harmonisierung der Definitionen von Dampfprodukten, als auch die Festlegung einer Mindeststeuer durch die EU.

Die Grünen im Bundestag nahmen den Bericht zum Anlass, eine Steuer auf Dampfprodukte zu fordern. Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss, und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Drogen- und Präventionspolitik, erklärten, dass es endlich eine Rechtsgrundlage geben müsse, damit auch tabakfreie Rauch- und Dampfprodukte besteuert werden können.
Begründet wurde die Forderung unter anderem mit dem Schutz der Jugend. Eine Steuer solle dazu beitragen, dass Jugendliche erst gar nicht mit dem Rauchen anfangen. Schließlich würde sowohl Rauchen als auch Dampfen, nach Meinung der Grünen, die Gesundheit gefährden. Die Steuer solle sich am Gefährdungspotential der Produkte orientieren.

Bericht der EU zur Richtlinie 2011/64/EU vom 10.02.2020 [PDF]

Pressemitteilung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.02.2020

 

Mythische Fakten, das DKFZ in der Blase

seifenblasen_01Das DKFZ schafft Fakten… öhm… also,… jetzt nicht so aufklärungstechnisch… nein, es bastelt sich eigene Fakten. Einfach so. Es sagt “is’ so” und gut. Ja, das sind gaaanz schlaue Leutchens, die dürfen das. Die machen sich die Welt, widewie sie ihnen gefällt. Das DKFZ wohnt da in so ‘ner Blase, da ist das voll glücklich drin und da darf auch nicht alles rein… zum Beispiel so ganz doofe Fakten, die gar nich’ ins eigene Bild passen, die bleiben draußen. Die Leutchens vom DKFZ sehen durch die Blase auch nur das, was sie sehen wollen… voll ohne Drogen… glaub ich.

Das DKFZ kann aber gar nich’ ab, wenn die ander’n… so hier, in der richtigen Welt… einfach die Wahrheit nich’ kapieren… also, die Wahrheit vom DKFZ. Sind wir ja auch zu blöd zu, volle Kanne. Darum muss man uns das mal alles erklären… so mit Text.
Und weil es ums Dampfen geht, steht das Zeug in der Reihe “Fakten zum Rauchen”. Einmal Samba um die Hütte!

Der Titel sagt schon, dass das voll die Aufklärung ist… endlich… ham wa drauf gewartet: “Die Regulierung von E-Zigaretten durch die Europäische Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) – Mythen und Fakten” Jetzt warte ich nur noch auf Jonathan Frakes, der mir den Mist vorliest.

Also, das hat ja voll was episches… Mythen… ganz großes Kino. Der liebe Onkel DKFZ erklärt uns hier also die Welt…. also… äh… seine Welt. Die hat mit der echten halt nur nix zu tun. Gucken wir doch mal… einen Mythos nach dem anderen…

1. „Die EU verbietet E-Zigaretten“

Die Europäische Tabakproduktrichtlinie verbietet E-Zigaretten nicht. Im Gegenteil: die europaweit einheitliche Regulierung der Produkte sorgt dafür, dass Verbraucher in Zukunft verbesserte E-Zigaretten mit einheitlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards kaufen und verwenden können.

Stimmt, verboten werden “E-Zigaretten” nicht… direkt. Ich will’s mal so sagen, man kann auch verbieten ohne zu verbieten.
Nehmen wir zum Beispiel mal das Autofahren:
Ab morgen sind Sitze in Autos verboten, ganz Deutschland wird zur 30 Zone, Benzin darf nur noch verkauft werden, wenn es in flüssiger wie verbrannter Form kein Risiko für die Umwelt darstellt und der Tank von Autos darf nur noch 10 Liter fassen. Gute Fahrt!

2. „Wenn die neuen Regeln sie nicht verbieten, was tun sie dann?“

Die neuen Regeln für E-Zigaretten zielen darauf ab, die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Produkte zu Gunsten der Verbraucher zu verbessern. Außerdem werden Regelungen zur Verpackung und Beschriftung sicherstellen, dass Verbraucher besser informiert werden.

Echt jetzt? Na gut, deutsche Gebrauchsanweisungen find’ ich auch dufte. Aber so’n Zettelchen wie beim Hustensaft oder Shops und Hersteller, die mehr Papierkram als Sprengstoffproduzenten haben und neue Produkte, die erst mal sechs Monate im Regal verstauben müssen, bevor sie verkauft werden dürfen. Leck mich am Arsch, fühl ich mich jetzt sicher.
Und dass auf der Verpackung von ‘ner Dampfe drauf steht, dass da Nikotin drin is’… ja, is’ klar. Wo denn? In den O-Ringen? Hier wurde nix “zu Gunsten der Verbraucher” verbessert.

Einfache Regelungen zur Produktsicherheit und ‘ne Art Reinheitsgebot für Liquids, schon wär’ der Drops gelutscht gewesen.

3. „Warum ein Produkt regeln, das den Menschen hilft, das Rauchen aufzugeben?“

Die Wirksamkeit der E-Zigarette als Mittel zum Rauchstopp ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Gesundheitsexperten befürchten sogar einen gegenteiligen Effekt: E-Zigaretten werden zunehmend von jungen Leuten und Nichtrauchern verwendet – diese könnten damit dem Rauchen einen Schritt näher kommen. Wegen dieser Bedenken und weil innerhalb der EU stark voneinander abweichende Regelungen zur E-Zigarette existieren, ist eine europaweit einheitliche Regulierung der Produkte notwendig.

Der erste Satz sagt so viel aus, wie “Nachts ist es kälter als draußen”. Dann wird der Gatewayeffekt geritten, bis er tot ist. Mooooment, isser das nicht schon? Und das mit der “europaweit einheitlichen Regulierung”… der ist gut. Aber dazu später mehr.

4. „Diese Produkte stellen keine Gesundheitsgefahr dar“

Nikotin ist eine abhängig machende und giftige Substanz, die die Entwicklung von Gehirn und Lunge stört und zunehmend im Verdacht steht, verschiedene Krankheiten zu fördern. Auch andere Substanzen im Aerosol der E-Zigarette sind gesundheitsschädlich und die Langzeitfolgen der Inhalation sind weitgehend unerforscht.

Also, mal den ersten Satz zusammengefasst: Nikotin macht abhängig, bringt mich zur Strecke, wenn ich’s mir spritze, Jugendliche sollten die Finger davon lassen und wir finden bestimmt noch Krankheiten, bei denen Nikotin nich’ so toll ist.

Liebe Leute vom DKFZ, zeigt mir einen Menschen, der nicht von irgendwas abhängig ist, und ich zeig’ euch einen Wal mit Schwimmflügeln. Abhängigkeit is’ weder ‘ne Kranheit, noch gesundheitsschädlich. Fragt mal so’n frisch verliebtes Pärchen.

Dann die Keule mit dem Gift. Finger hoch… Wer weiß, dass Koffein auch abhängig macht und giftig ist?
Wer sich beim Dampfen vergiften will, der… also… öhm… nee, fällt mir nich’ ein, wie man das schaffen soll.
Und was auch immer wann, wie, wo in der Entwicklung schädigt… Dampfen ist ab 18. Auch wenn man’s den meisten nicht anmerkt, das Gehirn ist da zum größten Teil schon fertig.
Neben all dem Quatsch macht Nikotin dann auch noch krank… ach nee, steht da ja gar nich’… es “fördert” Krankheiten… ach nee… es steht nur im Verdacht… Hey, was immer ihr nehmt, ich will auch was davon!

Der Rest ist ‘ne unbewiesene Behauptung und unser Klassiker “Langzeitstudie”… gähn, sach ich nix mehr zu.

5. „Es gibt keinen Beweis dafür, dass E-Zigaretten zum Rauchen verführen oder attraktiv für Jugendliche sind“

E-Zigaretten imitieren das Rauchverhalten und können zu weiterem Experimentieren mit anderen nikotinhaltigen Produkten führen. Jüngste Studien weisen darauf hin, dass E-Zigaretten zunehmend von Nichtrauchern und Jugendlichen verwendet werden.

Ich fordere das sofortige Verbot von Cola, weil es das Trinkverhalten von Bier imitiert.
Und unter welchem Teppich liegen denn die Studien… die mit den Horden dampfender Nichtraucher und Jugendlichen?

6. „Werde ich noch selbst entscheiden können, welche Nikotindosis ich verwende?“

Verbraucher können weiterhin E-Zigaretten und E-Zigaretten-Liquids mit unterschiedlichen Nikotinkonzentrationen kaufen. Für als Verbrauchsgüter klassifizierte E-Zigaretten liegt der Höchstwert bei 20 mg Nikotin pro Milliliter Flüssigkeit – diese Menge reicht aus, um ähnlich hohe Nikotinspiegel wie beim Rauchen zu erzielen. Verbraucher können E-Zigaretten mit höherem Nikotingehalt prinzipiell als Medizinprodukte über Apotheken erwerben.

Aber hier geh’n ja mal die Hosen runter! So, so, in der Apotheke gibt’s das harte Zeug?! Wär’ aber auch schade, wenn die Pharmariesen kein Geld mehr für DKFZ und Co. übrig hätten, weil keiner mehr deren Zeug kauft.

7. „Warum ein Produkt regeln, dass noch nicht einmal Nikotin enthält?“

Die Tabakproduktrichtlinie reguliert ausschließlich E-Zigaretten, die Nikotin enthalten; nikotinfreie Produkte werden nicht reguliert.

Den Akkuträger, der Nikotin enthält, möchte ich mal sehen… Oder ham se “stahlgepresstes Nikotin” erfunden? Wenn ich also ohne Nikotin dampfe, wird meine Hardware trotzdem durch die TPD reguliert… selbst wenn sie nie Nikotin sieht.
Außerdem gibt’s nur wegen der TPD den Schwachsinn in Polen, Ungarn, Österreich… soll ich weiter machen? Naiv tun is’ ja noch okay, aber haltet mich nicht für dämlich.

8. „Keiner wurde zu diesen Regelungen befragt“

Die EU-Kommission hat eine umfassende öffentliche Konsultation zur Revision der Tabakproduktrichtlinie durchgeführt und hat einen Bericht veröffentlicht, der die möglichen Auswirkungen der geplanten Regulierungsmaßnahmen abschätzt. E-Zigarettenverbänden sowie Konsumenten wurde somit die Möglichkeit gewährt, ihre Ansichten in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen.

Reden lassen und zuhören sind immer noch zwei paar Schuhe.

9. „Was werden diese Regeln für Hersteller von E-Zigaretten bedeuten?“

E-Zigarettenhersteller müssen garantieren, dass ihre Produkte den Anforderungen der Tabakproduktrichtlinie hinsichtlich Sicherheit, Qualität und Verpackung entsprechen und sie müssen zukünftig die national zuständigen Behörden benachrichtigen, bevor sie neue Produkte auf den Markt bringen. E-Zigarettenhersteller müssen zukünftig jährlich an die Behörden berichten und Regeln für Werbung und grenzüberschreitenden Verkauf einhalten.

Man hätte auch antworten können: “Einen unglaublichen Verwaltungsaufwand und absolut unsinnigen Papierkram, der einige Hersteller und Shops vernichten wird, aber absolut nichts mit sinnvoller Regulierung oder Produktsicherheit zu tun hat.
Aber hey, bei euch hört sich das viel netter an.

10. „Diese Regeln drängen kleine E-Zigarettenhersteller aus dem Geschäft“

Die neue Gesetzgebung verbessert das Funktionieren des Binnenmarktes und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen werden von klaren und harmonisierten Regeln für E-Zigaretten profitieren, die überall in der EU gelten. Die Tabakproduktrichtlinie sieht zudem eine Übergangsfrist vor, die den Firmen ausreichend Zeit gibt, sich an die neue Gesetzgebung anzupassen und ihnen den Abverkauf vorhandener Lagerbestände ermöglicht – unter Einhaltung der relevanten Gesetzgebung.

Ein schlichtes “Ja” hät’s auch getan.
Harmonisiert wurde da nämlich nix. In einem Flohzirkus hat’s mehr Ordnung als beim europäischen E-Dampfen-Binnenmarkt. Staaten wie Österreich haben mal eben den Versandhandel verboten… Übergangsfrist übrigens acht Tage… Konfetti.
In einigen Ländern gibt es Steuern auf Liquid, in anderen sind Aromen verboten. Bei uns hier herrscht Rechtschaos… jippieh!

So, liebes DKFZ, ihr dürft ja gerne in eurem Weltchen leben, eure Blase behausen und alles durch eure eigene graue Brille sehen, aber haltet uns bitte nicht für Grenzdebil. Leider wird es genug Idioten geben, die euren zehn “Erklärungen” auch noch Glauben schenken… schlimm genug… aber um so mehr darf diese Liste der Ignoranz und Selbstherrlichkeit nicht einfach so unkommentiert bleiben.

Quelle DKFZ (PDF): https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/FzR/FzR_Die_Regulierung_von_E-Zigaretten-Mythen_und_Fakten.pdf
Quelle DKFZ auf Archive.org (PDF): https://web.archive.org/web/20161023192901/https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/FzR/FzR_Die_Regulierung_von_E-Zigaretten-Mythen_und_Fakten.pdf