29.03.2017

VIDEOS:

Dampfer Tutorial’s: “Vapor Giant Go 3 – Singele Coil RBA

Vape Rookies: “Fertigcoil vor der ersten Benutzung richtig befeuchten

Steamshots TV: “CIGPET ECO12 TANK | + RTA Deck

BLOGS:

DampfFreiheit: “[NZ] Regierung von Neuseeland legalisiert E-Zigarette

DampfFreiheit: “[CA] Studie – Dampfen ist kein Widerspruch für Asthmathiker

Aromatest.de: “5 Süßigkeiten von ASM Eisaromen® unter die Lupe genommen

Ktaftvergeudung: “Lobbyarbeit sei Komplex und nicht geheim

Die Dampfdruck-Presse: “Pepes Wischmopp – Gemüsesticks machen kaum Dreck

dampfergarage.de: “Klein, kleiner, am Kleinsten – der Mini Bolt von Alphafox

INTERNATIONAL:

NZHerald: “E-cigarettes will be legalised: Government

VapingPost.com: “The NNA’s snus ban challenge – What’s next?

Vapers in Power: “Our statement on the invocation of Article 50

vapers.org.uk: “New Zealand – Special Edition

Neue Studie beweist: Dampfen ist auch für Asthmatiker kein Problem

Ne Studie aus Kanada hat’s bewiesen. Nach ner Stunde Dampfen tut sich in der Lunge nix… also nix böses, sogar bei Asthmatikern. Die Forscher vom “Québec Heart and Lung Institute” und dem “Department of Medicine” der Universität Laval haben sich sowohl gesunde Leute, als auch Asthmatiker geschnappt, in nen Raum verfrachtet und die eine Stunde lang dampfen lassen. Ergebnis: Außer’n bisschen Hüsterchen am Anfang, tat sich nix bei den Werten… blieb alles normal.

Aber erst mal kurz in die Erbsen gehüpft. Was genau haben die schlauen Männer und Frauen da nun gemacht?
Die ham 20 Gesunde und 10 Asthmatiker in einen Raum gepackt und denen dann ganz normale Dampfen mit nem durchschnittlichen Liquid (70% VG / 30% PG), allerdings ohne Aroma und Nikotin, in die Hand gedrückt. Die hatten alle vorher nix mit Wolken am Hut gehabt, war’n weder Raucher noch Dampfer. Diese Leutchens mussten dann ne Stunde lang Dampfen und es wurden regelmäßig die Werte gecheckt. Da ham zwar’n paar von denen am Anfang den Husten gekriegt, aber nach ner Stunde konnte nix negatives gemessen werden. Auf die Lungenfunktion, also Lungenleistung und Anzeichen für ne Entzündung, hatte das Dampfen null Effekt. Egal ob nun mit oder ohne Asthma. Ham die auch noch mal mit Bluttests geprüft.

Um’s rund zu machen, haben sie sogar ne Woche später alle noch mal “dampfen” lassen, nur ohne Liquid… also so Placebo und so, zum Vergleich. Sah sicher bekloppt aus, 30 Leute tun so, als würden se dampfen… ne Stunde lang. Aber so hatte man auch noch mal nen Vergleich, der zeigte, dass die gemessenen Werte beide Male gleich waren.

Klar war das ne kleine Gruppe von 30 Leutchen und es wurde ohne Aroma und Nikotin getestet. Aber unsere Suppe is nun mal fast komplett VG und PG, das “Magic-N” und der Geschmack sind da echt nur’n kleiner Teil. Gerade gegen das Propylenglykol wurde ja immer wieder geballert. Das nennt man wohl, ne Salve in die Backstube. So dolle reizend kann das Zeug ja nich sein, wenn’s nach ner Stunde noch nix macht… noch nich mal bei Asthmatikern.
Übrigens wurde die Studie weder von Dampfenschmieden noch von Blattrollkonzernen bezahlt… also ne recht neutrale Sache.

Noch mal ganz klar: 30 jungfräuliche Dampfer, ein Drittel davon Asthmatiker, haben ne Stunde lang gedampft und es hat keinem auch nur’n Fitzel geschadet. Noch Worte?

Hier geht’s zu der Studie: “Acute effects of nicotine-free and flavour-free electronic cigarette use on lung functions in healthy and asthmatic individuals

Die letzte Welle

Der Mai dräut… also so am Horizont, dunkle Wolken, Wetterleuchten, Grummeln. Die meisten freun sich auf den Frühling… oder das Wettgöbeln bei der Maitour. Aber für Dampfer hat der Acker leider zwei Schollen, wir warten auf die letzte Welle. Die letzte Welle vom Tabakerzeugnisgesetz. Das wird nich mehr der große Brecher, der kam wie so ne langsame Flut schon seit November. Nöpp, eher so’n kleiner Schwapps, der noch schnell die Reste wegspült.
Am 20. Mai wird nich die Welt zerbröseln oder das Massendampfersterben einsetzen, keine Bange. Aber da wird sich schon noch mal so’n bissel was ändern.

Für die Leutchens, die in der Suppe nich so drin sind, erst mal die Antwort auf die Frage: “Hä, 20. Mai?”.
Der eigentlich bekackte Tag war der 20. Mai 2016, also vor fast nem Jahr. An dem Tag hat die Berliner Rasselbande nämlich das “Tabakerzeugnisgesetz” verabschiedet. Die Dampfe ham se gleich mit in’s neue Gesetzblättchen gepackt, die is nämlich voll wie ne Zigarette, weil… also da… öhm… wegen der… na, da kommen irgendwie Wolken raus.
So, und diese ganze Soße trat also letztes Jahr im Mai in Kraft. Nur gab’s halt so’n paar Übergangsfristen für’s Produzieren und Abverkaufen, und die letzte endet nu bald.

Jetzt aber zu dem ganzen Driss, der da am Horizont grummelt, was uns erwartet, was das bedeutet und ob der Senf überhaupt’n Sinn hat. Wird’n bissel länger, die Wurst.

Werbeverbot (seit Mai 2016)

Gut, das is jetzt nich so’n Knüppel… für uns Dampfer. Aber für Leutchens, die noch nix vom Dampfen wissen is das schon kacke. Erst recht die Dampfenschmieden und Liquidmischer sind in den Bobbes gekniffen. Ich mein, die ham da’n voll legales Produkt, tut auch nix böses, und niemand darf’s wissen. Wenn man für das Fluppenwerbeverbot noch so’n Fünkchen Argument hat, is da bei der Dampfe echt Ebbe.
Selbst, wenn die Berliner Combo sich sonst was aus den Fingerchen schlabbert, kommt die Dampfe auch bei denen noch nich mal in Sichtweite der Kippe… so böse auamäßig. Gegen die lecker Wolken is ja Bier sogar fast’n ein Todeselixier… also nix gegen Bier… nur Vergleich und so. Aber klar, unser Wolkentonikum is ja auch keine “Perle der Natur”.
Für’s Dampfenwerbeverbot könnt’s nur so’n kleinen Grund geben… eventuell… mit’n bissel Herz: Mitleid mit den armen Tabakfritzen, denen die Kunden weglaufen. Ansonsten is das kompletter Nonsens.
Und komm mir jetzt nich mit Kindern oder Gateway, dann hol isch meine Prüder… isch schwööör.

Registrierung der Produkte

Also, du bringst da so’n neuen Wolkenmacher, ne neue Coil oder ein neues nikotinhaltiges Leckerschmecker für’n Tank raus, das darfst du dann nich einfach so auf’n Markt schmeißen, nöpp. Das musst du dann schön ordentlich anmelden, bei der… dem… also… so, ne Sache da… im Internetz. Da gibt’s so’n Formulargewurschtel von der EU, das is so übersichtlich wie der Ballermann zur Paarungszeit. Da weiß die Linke Hand noch nich mal, dass es auch ne rechte gibt.
Sorry, nun wird’s ein bissel trocken und technodingens, aber geht nich anders bei dem Salat.

Für das digitale Blättle braucht’s nun Infos, ne Menge Infos… dass die nich noch nen DNA Test des Herstellers verlangen, is’n Wunder. Ich will da gar nich so tief in die Brühe rein, aber wenn man sogar nach den Emissionswerten des Akkuträgers fragt… öhm… Geilomat. Die ham halt einfach das Kippenformular geschnappt und für die Dampfe nur’n bissel umgewurschtelt.

So ne richtig geile Extrasache is erst, dass da tausende von Produkten registriert werden… die meisten doppelt und drölffach. Wenn da nämlich so’n kleiner Verdampferkopf vom Laden “Dampfikus” nach Europa verfrachtet wird, dann muss der den anmelden. Nu kann’s aber auch sein, dass Händler “Megadampfshop” den selben Kopf einführt und der muss, wer hätt’s gedacht, ihn noch mal eintippseln. Jeder von denen is nämlich “Importeur”. Wenn’s also kein Dingens is, was irgendwo zentral von nem Großhändler in die EU gebracht wird, der das dann direkt registriert, kann da so’n Verdampferköpfchen locker drölfzig mal registriert sein.
Wenn sich jetzt rausstellt, dass die Coil im Köpfchen ein fused Claptonmegatrippelalienmonsterflatwire is, der blöderweise aus abgereichertem Uran besteht… das Zeug is nich sooo gesund… dann muss der Verdampferkopf natürlich vom Markt.
Nu fällt das aber nur im “Dampfikus” auf und der muss seine Teile dann verschrotten… allerdings wirklich nur seine, die er selber angemeldet hat. Im Dampfershop nebenan kann’s die weiter geben, die hat ja ein anderer angemeldet, die haben ne eigene Nummer… sind also die gleichen… öhm… aber ganz andere… also… uff. Chapeau, EU, so’n Müll muss man erst mal hinbekommen.

Aber wenn nu der Shop es geschafft hat, den Verdampferkopf tatsächlich anzumelden und da kein lustig vor sich hin strahlendes Altmetall drin is, dann kann er das Ding trotzdem nich verkloppen. Er muss nämlich erst noch warten, wegen der…

6 Monate Wartefrist

Und hier kommen wir Kunden nu richtig mit in’s Spiel. Was heißt jetzt 6 Monate Wartefrist? Is eigentlich ein einfacher Pott. Wenn jetzt Firma “MegaSteam” in China den neusten “Cloudburner 3000” raushaut, dann muss der in der EU erst mal lustig angemeldet werden, hatten wir ja grade. Und dann passiert 6 Monate erst mal nix.

Also in China oder den USA wird das Ding direkt auf den Markt geworfen, klar. Nur eben nich in der EU, da kommt der “Cloudburner 3000” erst’n halbes Jahr später raus. Und das ganze Spiel is, weil… öhm… ja… hm, keine Ahnung. In der Zeit passiert nämlich nix. Da wird das Teil nich etwa durchleuchet, geprüft oder getestet, nöpp, nix, nullo. Das liegt einfach rum.
Richtig geil wird’s, wenn so’n Ding Probleme macht. Nehm wir mal’n Akkuträger, sagen wir, da is’n Fehler auf der Platine und der feuert zwischendurch mal nach Lust und Laune. Is nich nett, kann übel enden. Nu darf der Produzent den Feuermann nich einfach durch’n verbessertes Modell ersetzen. Du ahnst es, das muss nämlich erst wieder angemeldet werden und darf 6 Monate auf der Ersatzbank schlummern. Eine Laola bitte!

Diese Wartefrist is so sinnfrei wie’n Elefant im Gummiboot. Ich hab auch nich den geringsten Schimmer, was dieser Hirnfurz für’n Sinn haben soll. Da is nix. Außer vielleicht, dass irgend ein Politikus meinte, der Dampfermarkt in good old Europe brauchte mal so’n netten Bremsklotz zwischen die Mauken.

Verbot von bestimmten Inhaltsstoffen (in nikotinhaltigen Liquids)

Also hier is die Brühe noch nich so ganz klar, zeigt sich erst noch, was da alles aus’m Liquid fliegt. Im Moment sieht’s für Menthol echt kacke aus, zumindest ab 2020. Das ganze steht aber nich im Tabakerzeugnisgesetz, sondern in der Tabakerzeugnisverordnung. Und da kritzelt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft rein, was es will. Das Gesetz hat’s ihm erlaubt.

Nu gibt’s auch schon nen Schrieb, der die Verordnung ändern soll und da is eben Menthol ab 2020 verboten… in nikotinhaltigen Liquids. Überhaupt geht’s hier nur um Liquids (also auch “Basen”), wo unser Lockermacher drin is. Alles ohne Nikotin hat mit der ganzen Soße nix am Hut. Zurück zum Menthol. Über unseren kleinen Frischmacher hab ich ja schon was getippselt, das muss ich jetzt hier nich noch mal.

Die Liste is auch nich komplett bescheuert. Ich meine, da gibt’s echt Zeug, das will keiner im Liquid haben. Is ja okay. Es werden aber auch Sächelchen verboten, wo’s einfach keinen Sinn macht. Da geht’s dann um Sachen, die mit “Energie und Vitalität assoziiert werden”. Nee, is klar.
Leute, ich lutsch “Nimm2” auch nich als Vitaminpräparat, so blöd is keiner. Und wenn im Wolkentonikum was vom Kaffee oder Tee drin is, dann nich, weil’s so fit macht, sondern, weil man’s für’n Geschmack braucht. Es werden sogar Tabakaromen aus dem Zeug gebraut.
Und da macht bestimmt dann keiner Werbung: “Dampf das neue »Seven Leaves Western«, mit echtem Kaffee. Für den kleinen Kick am Morgen!” Die Politiker ham’s nich kapiert, die wollen’s auch nich kapieren.

Maximale Füllmenge für Wechselkartuschen und Einwegdampfen

Gut, nich mehr als 2ml für solche Dinger is jetzt nich so wild, die ham auch nich so den mega Verbrauch. Aber hier geht’s irgendwie um’s Prinzip. Die Paragraphenschreiber in Brüssel oder Berlin haben nämlich nich den Schimmer einer Begründung für den Schnöckes. Also keine, die nur so’n Fitzel Sinn macht. Was sollte das auch sein?
Vergiftungsgefahr? Da kannst du das zehnfache süppeln und du würdest nich aus’n Latschen kippen… gut, dem Essen noch mal Hallo sagen oder so, aber das wär’s dann auch.
Selbst unsere kleinen Rotzlöffel würden’s kaum schaffen, mehr als Übelkeit zu produzieren. Außerdem, wenn’s um unsere kleinen Goldstücke ginge, warum gibt’s dann Rohrreiniger nich in 2ml Käpselchen, oder Zigaretten in Zweierpackungen? Weil’s Blödsinn wäre, so wie die 2ml bei den Tanks.

Maximal 10ml für Nachfüllbehälter (bei nikotinhaltigen Liquids)

Ich denk mal, hier geht’s irgendwie um die Vergiftungssache, sonst fällt mir da nix ein. Also versuchen wir mal so’n bisschen Sachlichkeit und so. Ich lass auch die 10ml Fläschchen Rohrreiniger oder 10ml Bier Pülleken weg, die’s alle nich gibt. Also, Thema Vergiftung.
Um über die Wupper zu schippern, musst du schon mindestens 500 bis 1000 Milligramm Nikotin in dich rein kriegen… und drin behalten. Die meisten Leute dampfen mit 6 oder 9 Milligramm pro Milliliter Nikotin. Aber sin’ wa ma nich so. Haun wa auffe Kacke. Wir nehmen mal so’n 18mg/ml Wolkenfluid. Dann müsste man schon etwa 30ml in sich rein kippen um was zu merken. Da würd man wohl rückwärts essen und es wär einem auch nich so pralle. Aber abnibbeln würd man auch dann nich.

Da is nämlich so’n klitzekleines Problemchen. Sich mit Nikotin über die Futterluke zu killen is ordentlich schwer. Da kriegst du höchstens vorne Kotzeritis und hinten die Flatter… so wird das nix. Also würd’s auch mit den 30ml 18er Liquid nix. Und bei 9er sind wir schon bei fast 60ml, bei 6er müssten wir schon 90ml runter würgen.

Und wenn jetzt wieder einer “aber unsere kleinen Racker” krakeelt, dann beiß ich in Schreibtisch. Es gibt tausend Sachen in der Behausung, die echt heftiger sind… inklusive Minibar. Da schiebt auch keiner Panik. Unsere Liquids haben wenigstens ne Kindersicherung, kann man von Kümmerling und Co. nich grad sagen.

Aber dieses ganze 10ml Gedöns könnt doch noch nen anderen Grund haben… was ganz von hinten durch’s Auge. Vielleicht geht’s bei der Soße um die Selbermischer. Denn da gibt’s auch noch was mit’m Nikotin…

Maximale Nikotinkonzentration von 20mg/ml

Das is jetzt besonders für die Selbermischer echt ne Arschbombe. Was kannst du denn mit nem kleinen 10ml Fläschchen, mit grad mal 20mg/ml Nikotin, zusammenpanschen? Willst du ne 6er Basis mischen, dann gibt so’n Pülleken noch nich mal 40ml Basis… was ne Party.
Und ich glaub, hier is auch der Pudel verscharrt. Es geht nich um Gesundheit oder Gefahren, sondern gegen’s Privatpanschen. Klar gibt das auch noch so’n Gefühl von Kontrolle. Soll sich bloß keiner ein 100er Liquid in den Pneu drückt. Nur macht das eben auch keiner… freiwillig. Das heftigste, was ich kenn, is’n Typ, der zieht sich 36er rein… Nur die Harten komm’ in Garten.

Es gibt auch gar nich die Gefahr, dass sich einer zu viel “Magic-N” in die Birne drückt. Das merkst du nämlich ziemlich fix, Kopfaua und die Welt spielt Karussell… lange bevor was gefährlich wird.
Klar muss irgendwo ne Grenze her, mit purem Nikotin sollte man auf keiner Party tanzen, aber die 20mg/ml sind schon arg gewürfelt.

So viele schöne Regeln und fast nix davon macht irgendwie Sinn. Stinkt halt schon der Kopf vom Wurm… die Dampfe is nun mal mit dem gedrehten Blätterwerk so verwandt, wie das Krümelmonster mit nem chilenischen Lama.

Aber erst mal isses nu so, in nich mal mehr zwei Monaten kommt die letzte Welle… Doch keine Angst, auch wenn die Treter naß werden, gekentert wird hier noch lange nich.

28.03.2017

MAGAZINE:

egarage.de: “Österreich: Onlineshop-Verbot bestätigt

egarage.de: “Studie: Dampf-Session hat auch bei Asthma keine unmittelbare Auswirkung auf Lunge

Dampfer Magazin: “Pack den Gorilla in den Tank – VaporApe” (Shoperöffnung in Alsfeld)

vapers.guru: “Die E-Zigarette und die Pharmalobby

VIDEOS:

Vapor Frank: “Taifun GT III MTL Kit, Zuschauerwunsch !

Vapor Frank: “Vape Vlog #18 ,Ich bin dann mal weg, mal wieder!?

Steamshots TV: “DOVPO MVV Mod

vapers.guru: “Die E-Zigarette und die Pharmalobby

BLOGS:

DampfFreiheit: “[US, CA, UK, AU] Studie – Staatliche Regulierungen beeinflussen die Effektivität der E-Zigarette für den Rauchstopp

Vapoon: “Die letzte Welle

Vapoon: “NEUSO: Neue Studie beweist: Dampfen ist auch für Asthmatiker kein Problem

INTERNATIONAL:

RegulatorWatch.com: “Lesson for Canada | British Reaction to ‘No Comparisons’ in Bill S-5

RegulatorWatch.com: “Debunking Bad Press | Web Extra

VapingPost.com: “Welcome to NY where Dreams get Vaporized

Planet of the Vapes: “VIP’s Owners in Bankruptcy Too

Versandhandel von Dampfprodukten bleibt in Österreich verboten [AT]

Nu is es raus, der VfGH hat entschieden. Ein Onlinehändler hatte einen Individualantrag beim VfGH eingereicht, weil die Wiener Rasselbande mit dem Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz vom 20. Mai 2016 den Versandhandel mit Dampfen und allem, was dazu gehört, verboten hatte. So’n Onlineshop macht ja auch nur bedingt Sinn, wenn’s keinen Versandhandel gibt.
Und diesen Antrag hat der VfGH nu abgewiesen. Denn der Gerichtshof sieht “das Verbot des Versandhandels an Endverbraucher als geeignet, die Interessen des Gesundheits-, Konsumenten- und Jugendschutzes zu verfolgen”.

Mit anderen Worten: Wenn du das Zeug nich mehr online bestellen kannst, dann is der “Konsument” davor geschützt,… öhm… er kann’s ja nich mehr bestellen, und auch die Halbstarken oder Kinderchen können nu nich mehr an Dampfen rankommen. Die Alterskontrolle im Netz wird von den Richtern… na, sagen wir mal, skeptisch gesehen. Geht also nur mit, nem Verbot.

Und das alles is auch nich übertrieben, meint der VfGH, wegen der “gesundheitspolitischen Zielsetzung verbunden mit Aspekten des Konsumenten- und Jugendschutzes”. Denn er geht von einem “auch bei E-Zigaretten gegebenen Sucht- und Gesundheitsgefährdungspotenzial sowie deren besonderer Attraktivität für Einsteiger” aus. Hier kommen die obersten Richter nämlich wieder mit den fehlenden Langszeitstudien… Wer weiß, was für ne unheimliche Gefahr in den Dampfen schlummert?! So die Sache: In 50 Jahren werden den Dampfern die Köpfe explodieren, die Nasen abfallen oder der Schniepel zerbröseln… nur nich den Frauen, denen wächst einer.
Einen Beweis, für das ganze Zeug muss der Gesetzgeber dabei nich haben… reicht, wenn er’s befürchtet, dann darf er schon “vorbeugen”.

Und weil das VfGH auch der Meinung is, das Dampfen is ähnlich gefährlich wie das Blätterzeug, kann’s ja nich sein, dass Tabak nich, Dampfen aber doch über’s Internetz zu kriegen sind. Da is es auch wurscht, dass “die E-Zigarette im Vergleich zur gewöhnlichen Tabakzigarette zumindest “weniger schädigende” Auswirkungen (beispielsweise mangels Aufnahme von Kohlenmonoxid und Teer) aufweist”.
Weil, besonders böse finden sie mal wieder das Propylenglykol… das is ja mit in der “Chemikalienmischung” (O-Ton VfGH). Dass es nich den kleinsten Fitzel an Hinweisen gibt, dass Propylenglykol überhaupt was böses macht… is doch egal.

Auch den Gatwayeffekt, also Kind dampft… oh, toll: Kind qualmt sich den Arsch voll, halten die Rechtsgelehrten für ne klare Sache. Nur is der Gatewayeffekt mittlerweile so tot, noch toter sind nur Dracula oder der T-Rex, aber das kümmerte hier keinen. Da helfen auch so lächerliche Kinkerlitzchen wie seriöse Studien, die den Effekt widerlegen, nix. Kinder in Gefahr, da is alles erlaubt!

Das mit der Verhältnismäßigkeit is in der ganzen Soße eh so ne Sache. Für die Richter war’s ein ganz klares Ding. Is doch kein Problem, macht der Onlineshop einfach’n Laden auf und gelutscht is der Dackel. Dass “es zwischen den Vertriebssystemen Onlinehandel und Filialhandel erhebliche faktische Unterschiede, insbesondere im Hinblick auf zeitliche und örtliche Einschränkungen beim Filialhandel” gibt, is doch nich so wild.

Dieses Urteil is an Unsinn, Unmenschlichkeit und Faktenresistenz kaum noch zu toppen, den Klos müssen die Dampfer in Österreich erst mal verdauen.
Is noch’n langer Schotterweg für’s Dampfen.