Neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat am vergangenen Dienstag einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sowie des Jugendschutzgesetzes veröffentlicht. Im Kern geht es bei diesem Änderungsantrag um die Einbeziehung nikotinfreier Liquids in weite Teile der Regulierung und um ein fast umfassendes Werbeverbot für E-Zigaretten sowie Liquids mit und ohne Nikotin.

Werbung für E-Zigaretten, Zubehör und Liquids mit und ohne Nikotin soll nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2024 fast überall verboten werden. Davon ausgenommen wären nur Geschäftsräume, deren Außenflächen sowie Schaufenster. Werbung vor Kinofilmen ohne Jugendfreigabe blieben zudem weiterhin erlaubt.

Auch für nikotinfreie Liquids, was sogenannte Shake and Vape Systeme mit einschließt, würde sich einiges ändern. Zukünftig wären Beipackzettel, Gebrauchsanleitung und Angaben über gesundheitliche Auswirkungen verpflichtend.

Zwei Wesentliche Punkte der Gesetzesänderung sind zum einen, dass ab Januar 2021 auch für nikotinfreie Liquids eine Meldepflicht bestehen soll. Demnach würden dann auch sie zukünftig einer sechsmonatigen Wartefrist unterliegen.
Zum anderen sollen die Inhaltsstoffe, wie schon jetzt bei Liquids mit Nikotin, durch die Tabakerzeugnisverordnung geregelt werden.

Allerdings sollen nikotinfreie Liquids weiterhin in Gebinden von mehr als 10ml verkauft werden dürfen und die Verpackungen müssen keine Warnhinweise tragen. Auch eine kostenlose Abgabe von E-Zigaretten und Liquids würde nicht verboten. Wohl aber die gewerbsmäßige Ausspielung. Demnach blieben also reine Werbegeschenke legal, Gewinnspiele hingegen nicht.

Nikotinfreie Liquids, die vor Januar 2021 bereits im Handels sind, sollen bis Ende März 2021 abverkauft werden dürfen. Das Gesetz soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.


Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes