Liquidsteuer: Händlerverband reicht Verfassungsbeschwerde ein

Ab dem 01. Juli 2022 gilt auf alle Flüssigkeiten, die für den Gebrauch in E-Zigaretten bestimmt sind, eine Tabaksteuer von 0,16€ je Milliliter. In den folgenden Jahren wird diese zudem schrittweise auf 0,32€ je Milliliter angehoben. Alle relevanten Informationen zur Besteuerung findet man auf e-Dampfen.info.

Gegen diese sogenannte Liquidsteuer hat der Händlerverband “Bündnis für Tabakfreien Genuss” (BfTG) nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Für die Einführung der Steuer hat das allerdings keine Relevanz. Das BVG wird voraussichtlich erst 2023 entscheiden, ob die Beschwerde angenommen wird und es zu einer Verhandlung kommt.

Die E-Zigarette ist erwiesenermaßen deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten. Laut einer Studie des renommierten britischen “Royal College of Physicians” um mindestens 95%. Der Nebel einer E-Zigarette enthält 98 bis 100% weniger Schadstoffe, als der Rauch einer Zigarette.
Dennoch werden Flüssigkeiten für E-Zigaretten durch die neue Steuer ähnlich hoch besteuert wie Tabak.

Das könnte Raucher vom Umstieg abhalten. Oder Dampfer sogar wieder zur Zigarette treiben. Der dpa gegenüber warnte Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: “Die gesundheitspolitische Lenkungswirkung der Steuer ginge in die falsche Richtung: Die Raucher blieben beim extrem schädlichen Tabak, anstatt auf die wesentlich schadstoffärmeren Liquids zu wechseln.”

Ein Problem der Steuer sieht Dahlmann zudem darin, dass auch Bestandteile des Liquids besteuert werden, die kein Nikotin enthalten. Über 95% eines Liquids bestehen auf Grundstoffen wie Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Lebensmittelaromen. Diese können auch nach der Einführung der Steuer weiterhin unter anderem in Apotheken oder im Handel für Lebensmittelaromen legal steuerfrei gekauft werden.
Das ist natürlich für Händler von E-Zigaretten ein eklatanter Wettbewerbsnachteil und gefährdet wirtschaftliche Existenzen. Dahlmann gibt daher zu bedenken: “Die E-Zigaretten-Nutzer könnten versucht sein, sich diese Bestandteile billig zu kaufen und dann selbst zu mischen.”

Die Verwendung von unversteuerten Bestandteilen in E-Zigaretten wird zwar ab dem 01. Juli illegal. Faktisch wird dies aber nicht zu kontrollieren sein. Dahlmann befürchtet daher, dass die Steuer immer mehr Dampfer dazu bringt, das eigene Liquid illegal selber zu Mischen.

Aus dem Bundestag kommen zur Verfassungsbeschwerde wenig substanzielle Reaktionen. Sascha Müller von den Grünen äußert sich gegenüber der dpa vorsichtig zustimmend. Er räumt ein, dass die Besteuerung etwas zu hoch angesetzt worden sei. Es müsse sich deutlicher widerspiegeln, dass die E-Zigarette erwiesenermaßen weniger schädlich als die Tabakzigarette ist.
Wie zu erwarten war, hält Michael Schrodi von der SPD nicht viel von den Argumenten des Händlerverbandes. Für ihn steht die Bekämpfung des Dampfens im Vordergrund. Laut ihm sollen die Menschen durch die Steuer zu einem Leben ohne Rauchen oder Dampfen motiviert werden.
Als weiteres Argument führte Schrodi an, dass durch die Höhe der Steuer Jugendliche davon abgehalten werden sollen, mit dem Dampfen anzufangen.
Offensichtlich billigt er dem deutschen Jugendschutzgesetz nur wenig Relevanz zu. Denn durch dieses ist Jugendlichen bereits seit Jahren der Erwerb und die Benutzung von E-Zigaretten untersagt.
Schrodi ignoriert zudem die Tatsache, dass in Deutschland laut DEBRA-Studie so gut wie kein Jugendlicher E-Zigaretten nutzt. Sie dient fast ausschließlich Rauchern dazu, mit dem Rauchen aufzuhören.
Der Abgeordnete ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht “zu dem Ergebnis kommen wird, dass der Gesetzgeber hier eine sinnvolle und vertretbare Abwägung vorgenommen hat.”

Dustin Dahlmann zeigt sich mit Blick auf Italien hingegen optimistisch, was den Erfolg der Verfassungsbeschwerde angeht. Das dortige Verfassungsgericht hatte eine starke Steuererhöhung auf E-Zigaretten vor einigen Jahren für verfassungswidrig erklärt. “Wir sind guter Dinge, dass unsere Argumente auch von Deutschlands Verfassungsgericht nachvollzogen werden können.” Dahlmann hofft darauf, dass das Gericht die Politik auffordert, das Gesetz zu ändern und die Steuer abzuschwächen oder ganz wegfallen zu lassen.


Meldung der dpa in der FAZ: Wegen Extra-Steuer: E-Zigarettenbranche zieht vor Gericht