Die volle Wucht der Liquidsteuer

Viele Dampfer wissen noch gar nichts von der gar nicht mehr so neuen Tabaksteuer auf Liquids, die sog. Liquidsteuer. Was mich echt verblüfft. Zumindest bei den Freunden der leckeren Wolke, die sich in unserer schönen kleinen Dampferbubble bewegen. Ich meine, das Thema wurde ja nun schon oft genug durch die Medien gepeitscht und in diversen Dampfergruppen auf verschiedenen sozialen Plattformen durchgekaut.

Allerdings gibt es noch weit mehr Dampfer, die zwar von der Liquidsteuer gehört haben, aber gar nicht genau wissen, was das überhaupt für sie bedeutet. Dies ist mein Versuch, etwas daran zu ändern. Denn den ein oder anderen wird das ein oder andere wahrscheinlich etwas aus den Kniestrümpfen pfeffern.

Hä, Steuer?

Die neue Tabaksteuer gibt es seit Mitte letzten Jahres. Und sie wird auf “Substitute für Tabakwaren” erhoben. Mit anderen Worten: Liquids. Beziehungsweise alles, was man in einer E-Zigarette vernünftigerweise dampfen kann und alle Komponenten davon. Es gilt also auch für reines Propylenglykol oder Glycerin. Ob da Aroma oder Nikotin drin ist, spielt keine Rolle. Aroma und Nikotin werden natürlich auch versteuert, wenn klar ist, dass die in eine E-Zigarette sollen. Und übrigens auch Wasser. Kein Scheiß.

Auf all das müssen seit Juli 2022 pro Milliliter “Substitut für Tabakwaren” 0,16€ Steuer berappt werden. Und ja, das heißt, dass auf einen Liter Bunkersuppe, der früher 10 bis 15€ gekostet hat, jetzt 160€ Steuern (plus Umsatzsteuer) drauf kommen. Willst du also eines der teuersten Wasser der Welt herstellen, dann verkauf es einfach in einem Dampferladen.
Die Steuer wird übrigens zukünftig auch noch in drei Schritten jährlich automatisch angehoben, bis es 2026 schließlich 0,32€ pro Milliliter sind.

Das meiste Zeug gibt’s doch auch ohne Liquidsteuer?!

Nun ist es kein Geheimnis, dass es die Zutaten für unsere Wolkensuppe an vielen Orten zu kaufen gibt, nicht nur im Dampferladen. Nur Nikotin wirst du außerhalb eines Vapeshops nicht finden. Aber zum Beispiel für PG und VG gibt’s eine Menge von Quellen. Von Amazon über den Pferdebedarf bis zur Apotheke. Und natürlich bei Händlern für Lebensmittelzusatzstoffe. Da bekommt man übrigens auch Lebensmittelaromen, die für das Dampfen geeignet sind.

All das kannst du vollkommen legal überall kaufen und besitzen. Ohne Liquidsteuer. Solange du nicht vorhast, es in deine E-Zigarette zu packen. Aber dazu gleich mehr. Denn es gibt ja noch die Leute, die sich Unmengen von Dampferzeug teilweise schon vor Jahren in den Keller gestellt haben.

Auch wer gebunkert hat, muss zahlen.

Wer sich bereits eingedeckt hat mit allen wichtigen Sachen, die er für sein Wolkentonikum so braucht, PG, VG und Nikotin, dass es für zehn Dampferleben reichen würde, der wähnt sich möglicherweise in seiner eigenen Steueroase. Doch leider entpuppt sich diese Oase als reine Fata Morgana.
Denn unsere Volksvertreter in Berlin haben sich da was ganz besonderes einfallen lassen: Steuerentstehung durch Inbesitzhalten.

Niemand ist vor der Steuer sicher!

Seit der Änderung des Tabaksteuergesetzes (TabStG) zum 12. Februar 2023 durch das “Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen” entsteht die Steuer schon alleine dadurch, dass man ein Liquid, eine Base oder sonst irgendwas, das zum Dampfen gedacht ist, sein eigen nennt.
Hier heißt es im § 23f, Absatz 1, Satz 4:

“Die Steuer entsteht […] mit dem Inbesitzhalten von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde.”

Dass bei Tabakwaren in diesem Fall auch tatsächlich “Substitute für Tabakwaren” mit gemeint sind, wird gleich zu Beginn im § 1b gesagt.

Durch die Änderung des Paragraphen 23f wird erreicht, dass auch wirklich alles, was man sinnigerweise in eine Dampfe schütten kann, versteuert wird. Und es bedeutet, dass der Fiskus an selbst vor Jahren gebunkertes Zeug drankommt. Zumindest theoretisch. Völlig egal ob im Privaten oder im Gewerblichen. Da macht das Gesetz keinen Unterschied.

Wer was wann versteuern muss.

Interessant ist, dass bei der Einführung der Steuer, Mitte letzten Jahres, keine Abverkaufsfrist festgelegt worden war. Theoretisch hätten Händler sich riesige Hallen vollpacken können und noch jahrelang ihr Zeug an der Liquidsteuer vorbei verticken können. Genau das wurde durch die Änderung des TabStG verhindert. Aber mehr noch. Mit dem Zeitpunkt der Änderung am 12. Februar diesen Jahres wurde einfach überall die Steuerfreiheit abgeschafft. Sogar im privaten Bunkerkeller. Aber der Reihe nach.

Logisch ist, dass Dampferläden Liquids, Aromen und Co. nur noch mit Liquidsteuer verkaufen dürfen. Egal wann hergestellt und egal wann eingelagert. Doch für den Konsumenten, den normalen Dampfer, dürfte interessant sein, dass auch er jetzt in die Pflicht genommen wird.

Denn wer jetzt noch Dampferzeug besitzt, das er in der Vergangenheit ohne Liquidsteuer gekauft hat, der muss es jetzt nachträglich versteuern. Da ist es ziemlich wurscht, wann es gekauft wurde. Dass man es besitzt, reicht aus. Es wird eine Steuererklärung fällig. Entscheidend ist dabei die Zweckbindung. Bei den meisten Sachen aus dem Vapeshop dürfte die wohl eindeutig sein. Das gilt unzweifelhaft für alles mit Nikotin. Aber auch für Longfills, Shortfills oder reine Aromen. Wenn klar ist, dass das Zeug für die Dampfe ist.

Aber auch Sachen, die man jetzt noch steuerfrei kauft, weil es sie jenseits der Dampferläden ohne Liquidsteuer zu kaufen gibt, werden zum Problem. Zumindest, wenn man sie dampfen will.
Dann macht man nämlich zum Beispiel aus einem harmlosen Fläschchen Propylenglykol, mit dem man sich auch eine Gesichtscreme zusammenmischen könnte, ein “Substitut für Tabakwaren”. Egal, ob man da noch Aroma reinschüttet oder es pur dampft. Wie schon gesagt: Der Zweck ist entscheidend. Einfach nur dadurch, dass ich mich entscheide, die Literflasche Propylenglykol lieber zu dampfen, als sie mir ins Gesicht zu schmieren, wird sie 160€ teurer.
Sogar das (unversteuerte) Wasser, dass man sich nachträglich in ein versteuertes Liquid mischt, muss man nachträglich versteuern.

Der Unsinn ist gewollt.

Das alles klingt so albern wie unglaubwürdig. Es hat mit Logik so viel zu tun, wie ein Regenwurm mit Kernphysik. Und es ist schwer zu glauben, dass diese geistige Diarrhö echt so gemeint ist. Aber das ist sie. So steht es im Gesetz, der Zoll sieht es so und die Politik hat es mittlerweile bestätigt. Die wollen diesen Unsinn. Genau so. Da gibt es also nix mehr zu diskutieren. Damit müssen wir erstmal leben.

Allerdings ist auch sicher, dass in der Praxis keine Einheiten des SEK Wohnungen von Dampfern stürmen werden. Auf der Suche nach der fetten Kiste Bunkerzeug im Keller.
Der Normalodampfer muss wohl kaum Angst haben, dass der Fiskus ihm wegen seiner unversteuerten Wolkensuppe ans Bein pinkelt. Es ist ganz klar, dass die Beweislast immer beim Ankläger liegt und ohne Anfangsverdacht auch nicht einfach irgendwas durchsucht werden darf. Da haben zudem weder Gesetzgeber, noch Polizei oder Zoll Interesse dran.

Trotzdem halte ich es für wichtig, dass jeder Bescheid weiß. Es ist illegal, wenn man unversteuertes Zeug in der Dampfe wegpafft. Zumindest grundsätzlich. Auch wenn das Risiko, erwischt zu werden, gegen Null geht.

Ich würde zukünftig jedoch definitiv kein Bunkerzeug oder den letzten Haul vom Pferdehändler mehr auf Facebook und Co. posten. Und alte Posts würde ich jetzt wahrscheinlich lieber löschen. Denn da draußen ist immer einer, der Spaß am “Verpetzen” hat.

Du kannst was machen!

Wie gesagt, das alles ist erst mal so. Aber es ist nicht in Stein geklöppelt. Das muss nicht für alle Zeit so bleiben. Unter anderem bereiten schon Händlerverbände Klagen in Karlsruhe vor. Ehrlicherweise kann es aber noch Jahre dauern, bis sich da was entscheidet. Und die Chancen sind ungewiss.

In der Zwischenzeit dreht natürlich keiner Däumchen. Das wichtigste ist aktuell die Aufklärung der Politiker. Mit ihnen reden und sie davon überzeugen, was für einen Unsinn sie fabriziert haben.
Das macht für die Dampfer vor allem der “Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.” (BVRA). Das ist unser Konsumentenverband. Die Kontakte sind schon da, die Gespräche werden geführt. Das geht alles natürlich auch nicht von jetzt auf gleich, das braucht Zeit. Aber so läuft das in unserer Demokratie. Das ist die Art, etwas zu bewegen.

Und an der Stelle kommst Du ins Spiel. Du kannst Mitglied werden. Dich entweder direkt einbringen und mitmachen oder zumindest mit deinen Beiträgen dem Verband den Rücken stärken.
Alle Infos über den Verband und wie du Mitglied werden kannst, findest Du auf BVRA.info.


Alle Details über die Liquidsteuer findest Du auf e-Dampfen.info

Anmerkung: Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr auf Richtigkeit. Weder bin ich Anwalt, noch ist das hier eine Rechtsberatung.