Liquidsteuer immer wahrscheinlicher

Wie die FAZ heute berichtet, sind die Pläne der Regierung für eine Erhöhung der Tabaksteuer bereits recht weit fortgeschritten. Der Entwurf für das neue Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) soll laut FAZ bereits am Montag in die Ressortabstimmung. Damit könnte der Gesetzgebungsprozess tatsächlich zeitnah vollzogen werden. Bereits im März könnte es zur endgültigen Abstimmung kommen.

Das Gesetz sieht vor, dass in den nächsten Jahren die Steuer auf Zigaretten um jährlich 8 Cent je Packung steigen soll. Eine Packung Feinschnitt (40g) soll sogar um 15,7 Cent teurer werden. So will der Gesetzgeber die Steuerunterschiede der verschiedenen Tabakformen etwas angleichen. Viele Raucher waren in den letzten Jahren aus Kostengründen auf Tabak zum Selberdrehen umgestiegen. Für Tabakerhitzer wie die IQOS soll zukünftig der gleiche Steuersatz wie für Zigaretten gelten.
Da die sogenannten “Heatsticks” nicht direkt konsumiert werden können, wurden die Tabakstäbchen bisher deutlich günstiger wie Pfeifentabak versteuert. Die Regierung rechnet durch die Steuererhöhungen in den nächsten fünf Jahren mit Mehreinnahmen von 12 Milliarden Euro.

Die Pläne sehen laut FAZ auch vor, zukünftig auf Liquids von E-Zigaretten erstmals Steuern zu erheben. Als Begründung für die Besteuerung gibt das Blatt den mittlerweile vielfach widerlegten Gatewayeffekt an, nach dem Jugendliche durch die E-Zigarette mit dem Rauchen anfangen würden. Somit sollen die Steuern vor allem Heranwachsende abschrecken.
Wie kürzlich die Egarage veröffentlichte, sollen die Steuern auf das im Liquid enthaltene Nikotin erhoben werde. Geplant sei demnach am Ende eine Steuer von 4 Cent pro Milligramm Nikotin. Das würde für einen 10ml Shot mit 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter Liquid, der aktuell etwa einen Euro kostet, eine Steuer von 8 Euro bedeuten.
Dazu käme für die Hersteller noch der Aufwand, Steuermarken zu kaufen und entsprechende Zoll-Lager einzurichten.

Der Konsumentenverband BVRA (Bundesverband Rauchfreie Alternative) hat in einer ersten Stellungnahme die Politik aufgefordert, den Referentenentwurf zum neuen Tabaksteuermodernisierungsgesetzes, der bisher nur wenigen in der Regierung bekannt zu sein scheint, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es müsse eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Steuerpläne stattfinden, vor allem in Bezug auf die geplante Liquidsteuer.

AKTUALISIERUNG:

Wie Vapers.guru heute berichtet, ist der Referentenentwurf für das neue Gesetz offensichtlich mittlerweile geleakt worden. Danach bestätigen sich die Befürchtungen über die Höhe der Besteuerung von Liquids.

Nach Informationen des Tagesspiegels “hat das Kanzleramt entschieden, die Reform auf Anfang 2022 zu verschieben. Die Zeit bis April reicht nicht mehr, um bis dahin das Gesetz zu beschließen. Außerdem braucht die Branche mehr Zeit für die Umstellung.” Sollte sich das bewahrheiten, wäre zumindest etwas mehr Zeit für Verbände, auf die Pläne zu reagieren.

AKTUALISIERUNG (16.02.2021):

Laut Egarage gibt es mittlerweile einen neuen Referentenentwurf vom 10. Februar 2021, denn “die im ursprünglichen Entwurf geplanten zeitlichen Fristen waren schlichtweg nicht mehr zu halten, so musste ein neuer, aktualisierter Gesetzesvorschlag her, der die Zeitfenster und Umsetzungsoptionen berücksichtigt.” Danach soll die erste Stufe der Besteuerung (2 Cent je Milligramm Nikotin) am 01. Juli 2022 in Kraft treten. Die Erhöhung auf 4 Cent soll dann ab dem 31. Dezember 2023 erfolgen.

AKTUALISIERUNG (17.02.2021)

Die Egarage hat nun auch den Zeitplan für die Gesetzgebung des neuen Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) dargelegt. Demnach soll das Gesetz bereits Mitte Juni 2021 verabschiedet werden.


FAZ: Finanzministerium will Steuer auf Tabak und E-Zigaretten erhöhen
Vapers.guru: Medienberichte: Liquidsteuer rückt näher
Vapers.guru: Entwurf zum Steuergesetz geleakt
BVRA: Tabaksteuerpläne müssen jetzt auf den Tisch
Egarage.de: Steuer auf E-Zigaretten kommt doch
Egarage.de: Neuer Steuerentwurf für E-Zigaretten – mit Zeitplan (16.02.2021)
Egarage.de: Timetable zur E-Zigarettenbesteuerung (17.02.2021)
Tagesspiegel.de: Bundesregierung will auch E-Zigaretten Tabaksteuer erheben

Neuer Konsumentenverband stellt sich vor

Schon länger ist bekannt, dass Anfang 2020 ein neuer Konsumentenverband das Licht der Welt hätte erblicken sollen. Doch aufgrund der Covid-19 Pandemie und den damit verbundenen Unwägbarkeiten hat sich die Gründung verzögert.
Auch wenn nur noch wenige Formalitäten die ordentliche Eintragung des Vereins ausbremsen, hat der bereits tätige Vorstand sich entschlossen, die Öffentlichkeit aus Gründen der Transparenz vorweg über den “Bundesverband Rauchfreie Alternative” zu informieren. Aus diesem Grund hat er heute eine Erklärung veröffentlicht, in der er die wichtigsten Eckpunkte des neuen Verbandes darlegt.

Laut Erklärung werden Unternehmen weder normale noch Fördermitglieder werden können. Der Vorstand wird aus vier Personen bestehen, die alle zwei Jahre auf der Mitgliederversammlung neu gewählt werden. Zudem wird es einen Beirat geben, der sowohl vom Vorstand, als auch von den Mitgliedern angerufen werden kann. Auch ist geregelt, dass die Arbeit des Vorstands ehrenamtlich ist. Die Finanzierung des Verbandes soll zukünftig vor allem aus den Mitgliedsbeiträgen erfolgen. Zweckgebundene Spenden von Unternehmen oder Verbänden werden nicht angenommen.

Mit dem neuen Verband soll ein Fundament gelegt werden, dass in den kommenden Jahren von allen Mitgliedern mit Leben erfüllt und aktiv gestaltet werden soll.
Ziel des Verbandes wird es sein, durch Vernetzungsarbeit den Interessen der Dampfer in der Politik, bei Medien, in der Wissenschaft und bei Ärzten Gehör zu verschaffen. Auch die Öffentlichkeit soll über das Konzept der Schadensminimierung durch die E-Zigarette umfassend aufgeklärt werden.

Bereits jetzt ist der Vorstand aktiv und hat mit der Vernetzungsarbeit begonnen. Die Kosten dafür und für die Gründung werden derzeit von den Gründungsmitgliedern aus eigener Tasche finanziert.

Mitglieder können natürlich erst aufgenommen werden, wenn der Verein im Vereinsregister eingetragen ist. Sobald dies geschehen ist, wird die Öffentlichkeit umfangreich über den Verband informiert werden.
Jeder ist dann eingeladen Mitglied zu werden und die Zukunft des Verbandes und der E-Zigarette aktiv mitzugestalten.

Die Erklärung des BVRA steht als PDF zum Download bereit.