Studie: Dampfer erkranken nicht häufiger an Covid-19 als Nichtraucher

Eine kürzlich im Journal of Primary Care and Community Health veröffentlichte US-amerikanische Studie hat untersucht, ob die Nutzung von E-Zigaretten das Risiko erhöht, an Covid-19 zu erkranken.
Dafür analysierten die Wissenschaftler die Daten von 69.000 Patienten, die zwischen September 2019 und November 2020 in Mayo-Kliniken behandelt wurden. Dabei erfassten die Ärzten auch, ob die Patienten Raucher bzw. Dampfer waren.

Die Autoren der Studie konnten keinen Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von E-Zigaretten und einer Covid-19 Diagnose feststellen.

“Im Gegensatz zu den wenigen bisher durchgeführten Studien, die den Zusammenhang zwischen der Nutzung von E-Zigaretten und Covid-19 untersuchten, finden wir keine Hinweise darauf, dass bei aktuellen oder ehemaligen E-Zigarettennutzern häufiger Covid-19 diagnostiziert wird.”

Allerdings bestätigen die Studienergebnisse frühere Untersuchungen, nach denen Raucher, jedoch nicht Exraucher, deutlich seltener an Covid-19 zu erkranken scheinen als Nichtraucher. Bei Patienten, die sowohl rauchen als auch dampfen, scheint dieser Effekt etwas geringer ausgeprägt.
Dampfen hat wiederum laut Studie keinerlei Einfluss auf die Häufigkeit einer Covid-19 Erkrankung. Die Autoren schlussfolgern daraus, dass der schützende Effekt des Rauchens möglicherweise nicht auf das Nikotin zurückzuführen sei.


Studie: Electronic Cigarette Use Is Not Associated with COVID-19 Diagnosis

Bundestag beschließt Liquidsteuer

In der Nacht zum Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition, gegen die Stimmen von FDP, AfD, Linke und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen, das Tabaksteuermodernisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz beinhaltet faktisch eine Liquidsteuer.

Ab dem 1. Juli 2022 wird zukünftig jedes Milliliter Liquid mit 0,16€ besteuert. Zwei Jahre später soll die Steuer automatisch auf 0,20€ angehoben werden. In den folgenden beiden Jahren schließlich noch auf zuerst 0,26€ und 2026 schließlich auf 0,32€.

Besteuert werden laut Gesetz alle Flüssigkeiten, die „zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind”(sic). Dabei spielt der Nikotingehalt, im Gegensatz zu früheren Gesetzesentwürfen, keine Rolle mehr. Im Gesetzestext werden sie als “Substitute für Tabakwaren” definiert.

Die Steuer gilt somit für alle Flüssigkeiten, die für die Verwendung in E-Zigaretten gedacht sind. Das betrifft Liquids, reines Propylenglykol (PG) bzw. Glycerin (VG) und überdosierte Liquids (sog. Shortfills). Ausgenommen von der Steuer dürften lediglich reine Aromen sein.
Die Besteuerung richtet sich nach der Bestimmung. PG/VG im Dampferladen wird besteuert, die gleichen Stoffe aus der Apotheke, dem Lebensmittel- oder Pferdebedarfshandel hingegen nicht.

Somit würden Dampfprodukte zukünftig unverhältnismäßig teuer werden, zum Teil teurer als Tabakprodukte. Das, obwohl sie 98 bis 100% weniger Schadstoffe enthalten als diese und wohl im gleichen Rahmen auch weniger schädlich sind.
Der Händlerverband Bündnis für Tabakefreien Genuss (BfTG) hatte daher schon Mitte der Woche, als der Beschluss des Gesetzes bereits abzusehen war, angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.


Bundestag.de: Parlament stimmt für Reform der Tabaksteuer

Forschung: E-Zigaretten könnten die medizinischen Inhalatoren der Zukunft sein

Wie die Fachhochschule Südwestfalen kürzlich veröffentlichte, arbeitet sie zusammen mit der neuseeländischen University of Canterbury an er Fragestellung, ob und wie man E-Zigaretten auch als medizinische Inhalatoren verwende kann. Der Entstehung des Aerosols gingen die Forscher dabei mit einer Hochgeschwindigkeitskamera auf den Grund. Untersucht wurde nicht nur, wie das Aerosol einer E-Zigarette entsteht, sondern auch die Stoffübertragung, Wärmeverteilung und Strömung des entstehenden Nebels im Verdampfer. Mit diesen Daten wurde dann ein Simulationsmodell des Vorgangs erstellt.

Die neuseeländischen Forscher berechneten auf dieser Grundlage, wie und wieweit das Aerosol in die menschliche Lunge gelangt. Dafür wurden MRT-Aufnahmen verschiedener Lungen herangezogen. Daraus können Rückschlüsse gezogen werden, wie sich das Aerosol in verschiedenartigen Lungenformen, die je nach Geschlecht und Alter beim Menschen stark variieren, verhält.

Dabei hat die Verneblung, wie sie bei der E-Zigarette geschieht, den aktuell üblichen mechanischen Inhalatoren gegenüber große Vorteile. Die Größe der Tröpfchen und die Dosierung lassen sich bei thermischen Inhalatoren über Microkontroller gut regulieren. “Je kleiner die im Inhalator gebildeten Tröpfchen, desto tiefer können sie grundsätzlich in die Lunge eindringen. […] Unsere Forschungen drehen sich insofern um die Frage, wie man bestimmte Tröpfchengrößen erreicht, die in den Atemwegen zu sinnvollen Stellen transportiert werden,” erläutert Prof. Dr. Scheunemann von der Fachhochschule Südwestfalen. Fehldosierungen und Unfälle mit Kindern zum Beispiel ließen sich zudem so gut vermeiden.

Die Technologie der E-Zigarette hat aber auch noch einen anderen wichtigen Vorteil. “Interessant ist die Technologie der thermischen Aerosolgewinnung vor allem, weil die Geräte durch Massenproduktion günstig sind,” erklärt Scheunemann.

Für Dampfer ergibt sich noch ein weiterer interessanter Punkt. Die Forscher konnten Ansatzpunkte finden, wie die eh schon geringe Schädlichkeit von E-Zigaretten weiter verringer werden könnte.


Fachhochschule Südwestfalen: E-Zigaretten als medizinische Inhalatoren

Liquidsteuer immer wahrscheinlicher

Wie die FAZ heute berichtet, sind die Pläne der Regierung für eine Erhöhung der Tabaksteuer bereits recht weit fortgeschritten. Der Entwurf für das neue Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) soll laut FAZ bereits am Montag in die Ressortabstimmung. Damit könnte der Gesetzgebungsprozess tatsächlich zeitnah vollzogen werden. Bereits im März könnte es zur endgültigen Abstimmung kommen.

Das Gesetz sieht vor, dass in den nächsten Jahren die Steuer auf Zigaretten um jährlich 8 Cent je Packung steigen soll. Eine Packung Feinschnitt (40g) soll sogar um 15,7 Cent teurer werden. So will der Gesetzgeber die Steuerunterschiede der verschiedenen Tabakformen etwas angleichen. Viele Raucher waren in den letzten Jahren aus Kostengründen auf Tabak zum Selberdrehen umgestiegen. Für Tabakerhitzer wie die IQOS soll zukünftig der gleiche Steuersatz wie für Zigaretten gelten.
Da die sogenannten “Heatsticks” nicht direkt konsumiert werden können, wurden die Tabakstäbchen bisher deutlich günstiger wie Pfeifentabak versteuert. Die Regierung rechnet durch die Steuererhöhungen in den nächsten fünf Jahren mit Mehreinnahmen von 12 Milliarden Euro.

Die Pläne sehen laut FAZ auch vor, zukünftig auf Liquids von E-Zigaretten erstmals Steuern zu erheben. Als Begründung für die Besteuerung gibt das Blatt den mittlerweile vielfach widerlegten Gatewayeffekt an, nach dem Jugendliche durch die E-Zigarette mit dem Rauchen anfangen würden. Somit sollen die Steuern vor allem Heranwachsende abschrecken.
Wie kürzlich die Egarage veröffentlichte, sollen die Steuern auf das im Liquid enthaltene Nikotin erhoben werde. Geplant sei demnach am Ende eine Steuer von 4 Cent pro Milligramm Nikotin. Das würde für einen 10ml Shot mit 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter Liquid, der aktuell etwa einen Euro kostet, eine Steuer von 8 Euro bedeuten.
Dazu käme für die Hersteller noch der Aufwand, Steuermarken zu kaufen und entsprechende Zoll-Lager einzurichten.

Der Konsumentenverband BVRA (Bundesverband Rauchfreie Alternative) hat in einer ersten Stellungnahme die Politik aufgefordert, den Referentenentwurf zum neuen Tabaksteuermodernisierungsgesetzes, der bisher nur wenigen in der Regierung bekannt zu sein scheint, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es müsse eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Steuerpläne stattfinden, vor allem in Bezug auf die geplante Liquidsteuer.

AKTUALISIERUNG:

Wie Vapers.guru heute berichtet, ist der Referentenentwurf für das neue Gesetz offensichtlich mittlerweile geleakt worden. Danach bestätigen sich die Befürchtungen über die Höhe der Besteuerung von Liquids.

Nach Informationen des Tagesspiegels “hat das Kanzleramt entschieden, die Reform auf Anfang 2022 zu verschieben. Die Zeit bis April reicht nicht mehr, um bis dahin das Gesetz zu beschließen. Außerdem braucht die Branche mehr Zeit für die Umstellung.” Sollte sich das bewahrheiten, wäre zumindest etwas mehr Zeit für Verbände, auf die Pläne zu reagieren.

AKTUALISIERUNG (16.02.2021):

Laut Egarage gibt es mittlerweile einen neuen Referentenentwurf vom 10. Februar 2021, denn “die im ursprünglichen Entwurf geplanten zeitlichen Fristen waren schlichtweg nicht mehr zu halten, so musste ein neuer, aktualisierter Gesetzesvorschlag her, der die Zeitfenster und Umsetzungsoptionen berücksichtigt.” Danach soll die erste Stufe der Besteuerung (2 Cent je Milligramm Nikotin) am 01. Juli 2022 in Kraft treten. Die Erhöhung auf 4 Cent soll dann ab dem 31. Dezember 2023 erfolgen.

AKTUALISIERUNG (17.02.2021)

Die Egarage hat nun auch den Zeitplan für die Gesetzgebung des neuen Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) dargelegt. Demnach soll das Gesetz bereits Mitte Juni 2021 verabschiedet werden.


FAZ: Finanzministerium will Steuer auf Tabak und E-Zigaretten erhöhen
Vapers.guru: Medienberichte: Liquidsteuer rückt näher
Vapers.guru: Entwurf zum Steuergesetz geleakt
BVRA: Tabaksteuerpläne müssen jetzt auf den Tisch
Egarage.de: Steuer auf E-Zigaretten kommt doch
Egarage.de: Neuer Steuerentwurf für E-Zigaretten – mit Zeitplan (16.02.2021)
Egarage.de: Timetable zur E-Zigarettenbesteuerung (17.02.2021)
Tagesspiegel.de: Bundesregierung will auch E-Zigaretten Tabaksteuer erheben

Gericht erkennt wissenschaftliche Fakten an: “E-ZigaRettenLeben” als Werbung erlaubt

Im vergangenen Jahr hatte die Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main am Landgericht Trier Klage gegen einen ansässigen E-Zigarettenhändler eingereicht. In der Klage ging es um Werbung des Unternehmens, in dem der Slogan “E-ZigaRettenLeben” genutzt worden war. Die Wettbewerbszentrale sah dies als unlautere Werbung an, da diese Aussage eine Unschädlichkeit des Dampfens suggerieren würde.
Das Landgericht Trier folgte in ihrem Urteil schließlich dem Kläger.

Gegen dieses Urteil ging der Händler in Revision vor das Oberlandesgericht Koblenz.

Dieses kippte gestern das Urteil aus Trier. Das Koblenzer Gericht sah in dem Slogan “E-ZigaRettenLeben” keine falsche Aussage. Somit sei auch die Werbung mit dem Slogan nicht unlauter.
Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass E-Zigaretten ein weit geringeres Schadenspotenzial als Zigaretten besitzen. Die wissenschaftliche Faktenlage sei dazu eindeutig. E-Zigaretten seien folglich in der Lage, schwerwiegende Erkrankungen von Rauchern zu verhindern und somit schlussendlich auch Todesfälle.

Für das Gericht war zudem eindeutig, dass sich diese Aussage ausschließlich auf den Vergleich mit dem Rauchen bezieht. Es sollen also keine Nichtraucher angesprochen, sondern lediglich Raucher zu einem Umstieg auf das Dampfen animiert werden. Deutlich werde dies in der Werbung durch die Aufforderung “Jetzt umsteigen”.
Das Urteil ist endgültig, da eine Revision nicht möglich ist.

(OLG Koblenz: 9 U 809/20)