Finnland: Aromenverbot für E-Zigaretten vorerst von Gericht gestoppt

Die finnische Regierung hatte im Zuge der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie (TPD) auch den Verkauf von Aromenkonzentraten in E-Zigarettenläden verboten. Dieses Verbot ging über die in der Richtlinie geforderten Maßnahmen hinaus.
Den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ist zwar vorbehalten, eigene, weiterreichende Regeln zu erlassen. Diese nationalen Regelungen müssen jedoch gerechtfertigt sein und der EU mitgeteilt werden, bevor sie in Kraft treten.

Das oberste finnische Verwaltungsgericht hat nun genau den letzten Punkt bei der Umsetzung des Tabakgesetzes bemängelt. Das zuständige Ministerium hatte der EU-Kommission den endgültigen Rechtstext zum Zeitpunkt der Verabschiedung noch nicht vorgelegt. Somit war das Meldeverfahren nicht abgeschlossen. Aufgrund dieses Formfehlers beendete das Gericht nun das Verbot.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dies nur ein Aufschub des Aromenverbots für E-Zigaretten in Finnland ist. Die Regierung des skandinavischen Landes scheint fest entschlossen dieses Verbot durchzusetzen.


Artikel in der finnischen Ilta Sanomat

Neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat am vergangenen Dienstag einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sowie des Jugendschutzgesetzes veröffentlicht. Im Kern geht es bei diesem Änderungsantrag um die Einbeziehung nikotinfreier Liquids in weite Teile der Regulierung und um ein fast umfassendes Werbeverbot für E-Zigaretten sowie Liquids mit und ohne Nikotin.

Werbung für E-Zigaretten, Zubehör und Liquids mit und ohne Nikotin soll nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2024 fast überall verboten werden. Davon ausgenommen wären nur Geschäftsräume, deren Außenflächen sowie Schaufenster. Werbung vor Kinofilmen ohne Jugendfreigabe blieben zudem weiterhin erlaubt.

Auch für nikotinfreie Liquids, was sogenannte Shake and Vape Systeme mit einschließt, würde sich einiges ändern. Zukünftig wären Beipackzettel, Gebrauchsanleitung und Angaben über gesundheitliche Auswirkungen verpflichtend.

Zwei Wesentliche Punkte der Gesetzesänderung sind zum einen, dass ab Januar 2021 auch für nikotinfreie Liquids eine Meldepflicht bestehen soll. Demnach würden dann auch sie zukünftig einer sechsmonatigen Wartefrist unterliegen.
Zum anderen sollen die Inhaltsstoffe, wie schon jetzt bei Liquids mit Nikotin, durch die Tabakerzeugnisverordnung geregelt werden.

Allerdings sollen nikotinfreie Liquids weiterhin in Gebinden von mehr als 10ml verkauft werden dürfen und die Verpackungen müssen keine Warnhinweise tragen. Auch eine kostenlose Abgabe von E-Zigaretten und Liquids würde nicht verboten. Wohl aber die gewerbsmäßige Ausspielung. Demnach blieben also reine Werbegeschenke legal, Gewinnspiele hingegen nicht.

Nikotinfreie Liquids, die vor Januar 2021 bereits im Handels sind, sollen bis Ende März 2021 abverkauft werden dürfen. Das Gesetz soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.


Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Sojaextrakt und Aromastöckchen

Ach, wat kocht das Dampferherz. Und das ganze Geschepper wegen so’n paar ätherischen Ölen im Dampf? Doch geht’s nich nur darum bei der “Ainoha®” von Vapomins. Aber langsam mit den jungen Flöhen, fangen wir da an, wo der Dackel hechelt.

Was ne Dampfe is, wissen wir und dass fast jeder der Meinung is, so’n Ding muss E-Zigarette heißen, wissen wir auch. Die einen wollen’s als “E-Zigarette”, weil’s sich so besser regulieren lässt… also so Tabak und so, die andern nenn’s so, weil se sonst mit ihrem Lädchen bei Tante Google nich zu finden sind und der große Rest… öhm… weil’s die anderen nu so nennen. Dabei is der Name so bescheuert, wie Hundescheiße am Hacken. Aber so wie die Köttel vom Fifi, werden wir den bekloppten Namen wohl nie mehr los. Warum jetzt das Gedöns mit dem Namen?

Ich hab halt Jucken im Nacken, wenn einer ne “E-Zigarette” verkloppt und dabei einen auf “nö, is keine” macht. Aber nich, weil er so spartanermäßig “Das is Dampfen!” brüllt, sondern weil er uns echt voll ernst verklickern will, dass das Ding nix mit E-Zigaretten oder E-Dampfen zu tun hat. Öh, jo is klar. Gucken wir’s uns doch mal genau an.
Da is ne Batterie (für die Schlaukacker: Primärzelle), an die wird’n Depot mit Flüssigkeit und ner Heizwendel drin gepfropft. Dann zieht man dran und schwupps, da is der Dampf. Das ganze gibbet auch noch als eine komplette Wegwerfeinheit… ein Hoch auf die Umwelt.
Okay, das hört sich jetzt schon gewaltig nach ner “E-Zigarette” an. Aber gucken wir uns mal das Liquid… sorry, Flavorwater® genauer an. Da ham wir Sojaextrakt (60%), destilliertes Wasser (20%) und ätherische Öle (20%). Übersetzt is das: Glycerin, Wasser und Aroma. Oi, klingt verdammt nach nem Cloudchaserliquid… ein bissel dünner, aber das is ja auch’n winziges Maschinchen. Ich frag mich nur, worin die 20% Aroma gelöst sind? Doch bestimmt nich in Propylenglykol. Ich mein, die ham ja selbst gekritzelt “Kein Propylenglykol, kein Diacetyl, kein Formaldehyd” und die würden doch nich lügen… zwinker.
Nebenbei, schmeckt so’n Liquid nich erst richtig geil, mit’m Spritzerchen Formaldehyd? Ach, das is nirgends in nem Liquid drin? Öhm… ach, egal.

Gut, es funktioniert wie ne “E-Zigarette”, es is das gleiche drin wie in ner “E-Zigarette” und da kommt Dampf raus… aaaaber es ist keine “E-Zigarette”. Öhm… sondern ne Aromatherapie. Geile Tomate.
Geschenkt, weder “Dampfe” noch “E-Zigarette” sind geregelte Begriffe, nix muss so heißen. Das is wie in nem Porno, jeder darf sein Ding nennen, wie er will.
Für’s Jugendschutzgesetz is es wurscht, die haben klar gesagt, was für sie ne “E-Zigarette” is, da is der Name Schnuppe. Das Ding verdampft was, dann darf es nich in die Patscherchens von unserer Kleinen. Und für das Tabakerzeugnisgesetz is die Sache auch klar. Wo kein Nikotin im Spiel is, da wird auch nich reguliert.

Wo is nu das Problem? Is doch ne Dampfe, wie alle ollen Cigalikes. Akku, Kartusche, dran ziehn und Puff. Nich ganz.
Denn die lustigen Leutchens von Vapomins wollten nich einfach ne Dampfe zusammen kleistern, die wollten was supermegahastenichgesehentolles. Eine Dampfe, die… öhm… wirkt. Also so therapiemäßig… halt Aromatherapie. Okay, jetzt is das mit der Aromatherapie vielleicht nich so wie mit diesen kleinen potenten Zuckerkugeln, da is schon so’n bissel was dran. Aber mal eben das kleine Dampfstöckchen gezückt und der Berserker wird zum Klosterschüler… ich weiß ja nich.

Von Vitaminen is in dem ganzen Gedrösel übrigens nirgends mehr die Rede. Im “VitaStik®“, der erste Versuch von Vapomins, war das ja noch der Aufhänger. Nu geht’s nur noch um lecker Schnüffel. Da macht dich ne Goji Beere fit und ne Kokosnuss holt dich wieder runter. Gut, keine Ahnung was so ne Dingensbeere is und ne Kokosnuss macht mich höchstens ruhig, wenn mir die einer auf meine Denkmurmel donnert.

Für mich is das alles Pustekuchen und Katzenspucke, mit Aromatherapie hat das ganze so viel zu tun, wie’n Pups mit nem Hurrikan. Und was die da auf ihrer Seite so raushauen is schon ne wacklige Kiste. Aber, auch wenn du jetzt spitze Kiesel suchen gehst, die sagen nirgends, dass das Aloha Stöckchen gesund macht… so medizinisch. Da is nix mehr mit Vitaminen oder so’n Zeug, das is’n ne Cigalike mit Wolkentonikum ohne Nikotin. Auch die ganzen Sprüche… so “lässt Dich voller Freude in den Tag starten”… sind mal ordentlich unverbindlich.

Was’n bissel albern und, find ich, Kundenverarsche is, sind die Infos zu dem Zeug, das drin is. Einen auf Sojaextrakt zu machen… schon ne dicke Glocke. Das is Glycerin, und da is es Latte, woraus das gewurschtelt wurde, das bleibt einfaches Glycerin. Und dann noch einen auf “keine Chemikalien”… geile Wurst. Was is’n Glycerin? Das fünfte Element aus Taka-Tuka-Land?
Naja, wär wohl zu wenig Lifestile, einfach nur von VG-lastigem Liquid mit mächtig viel Aroma zu babbeln.

Ich glaub ja nich, dass die von Vapomins Vollidioten sind und in die Pansche fette ätherische Öle gepackt haben… da kippen die Alohadampfer sonst reihenweise aus den Latschen. Trotzdem bleiben 20% Aroma schon ne Hausnummer. Das kommt davon, wenn man auf das gute alte PG verzichtet, nur weil’s ohne das böse Reizgas so viel netter aussieht. Aber ich kenn auch richtig gute Aromen, da brauchste nur so’n paar Prozentchen, sogar in reinem VG… sollte denen mal einer sagen. Und die machen genau das gleiche: Schmecken. Für was anderes sind die Aromen auch nich da, egal ob in so nem Alohastöckchen oder in der richtigen Dampfe.

Am Ende ham wir hier ne “oldshool” Cigalike, die mächtig viel Müll produziert und auch nix anderes macht als jede andere “E-Zigarette”. Das die aus dem Stöckchen so’n Aromatherapie-Lifestile Gedöns machen, is’n passables Kundenveräppeln, aber das war’s schon. Klar kann DKFZ und Co. versuchen, das ganze zu ner 0er Regulierung aufzublasen. Aber echt jetzt, wie soll das denn?
Das Problem is’n ganz anderes. Solange wir so’n Kack wie “Vitamine zum Naschen” in den Regalen lassen, dürfen wir uns über ne gedampfte Aromatherapie nich wundern.

Menthol, das Ende der Welt und andere Ärgernisse

Zuerst mal die zentrale Frage: Wird Menthol in Liquids nun verboten? Die schlichte Antwort dazu: Ja (allerdings…).

Aber packen wir dem Gaul erst mal in den Pöter. Worum geht’s genau?
Es gibt nen neuen Entwurf für die Tabakerzeugnisverordnung. Und da steht viel drin, was uns mal diagonal den Rücken schrubben kann, damit dürfen sich die Raucher den Blutdruck verschönern. Uns interessiert eigentlich nur der “Anhang 2”. Da steht nämlich, was nich in unser Liquid rein darf. Im Moment sind das Vitamine, Koffein und Taurin. Das juckt uns nich die Bohne, wer tut so’n Zeug schon in die Soße?! Das sind wohl so was wie Platzhalter, oder so.

Na, aber das soll sich ja bald ändern, nu wird die Liste prall gefüllt. Dafür gab’s schon länger nen Entwurf in der Schublade… und den kennen wir. Unter anderem stand da eben auch unser Frischmacher drauf.
Nu gibt’s einen neuen Schubladenwisch. Da steht aber nich wirklich viel neues drin… Liste und so is alles gleich. Ne Kleinigkeit is dann aber doch anders, da gibt’s jetzt’n Datum.  Im alten Zettelchen sollte Menthol nämlich noch sofort verboten werden. Das war nich nur bescheuert, sondern auch ungerecht. Die Tabakdreher haben nämlich ne Galgenfrist, die müssen die Frische erst 2020 aus ihrem Rauchwerk nehmen. Nu is der Unsinn nich mehr ungerecht sondern nur noch bescheuert.
Denn, dieses Blättle hat zwei Seiten. Klar, das Menthol is uns erst mal bis 2020 sicher. Aber wenn nix weiter passiert, dann is dafür ab 2020 auch definitiv Sense. Der Unsinn is nu in Gold gegossen.
Jetzt holen die einen ihren kleinen Optimisten aus’m Rucksack und die anderen beschwören das Ende der Dampferwelt. Und wer hat nu recht? Ich würd sagen… ja, aber nich immer.

Vielen Dampfern, vor allem die meine Soße hier lesen, wird’s am Pürzel vorbei gehen. Die panschen sich ihren Wolkensaft eh meistens selbst… naja, Aromen wird’s halt immer geben und so. Nur ham’s die meisten Dampfer eben nich so mit’m Selbermischen, die kaufen lieber fertiges Zeug. Besonders Leutchens, die gerade umgestiegen sind, brauchen’s fertig gemischt und einfach.
Andere juckt’s auch nich so dolle, die dampfen eh ohne Menthol… denken sie. Aber da könnten die sich so’n bissel das Besteck durch den Schinken gezogen haben. Menthol is nämlich in ganz schön vielen Liquids drin, auch wenn man’s nich schmeckt… einfach nur damit’s runder is oder so’n bissel frischer. Na, wird spannend, welches lecker Zeug dann alles verschwindet. Ach, nur noch am Rande… bevor jetzt wieder welche schlaukacken wolln… Minze, Cooler, Freshener und wie se alle heißen, is alles die selbe Soße, wird’s alles nich mehr geben… also, im fertigen Wolkentonikum.

Deshalb is Menthol ein super Ding für’s Liquid… und eben auch für die Berliner Obrigkeit. Damit können die den Dampfer nämlich bei den Klöten schnappen. Klar kannst du dir das Liquid mit’m Spritzer “Freshmaker” selbst aufhübschen. Aber das is nix für Anfänger oder Kartuschendampfer und geht eh nur bei echt mentholigen Liquids.
Doch um’s Aroma geht’s eigentlich gar nich. Hier geht’s um ein krankes Prinzip der Leutchens aus Berlin. Die Begründung für den ganzen Mist ham die nämlich nich geändert, die haben das so ziemlich von den Zichten übernommen. Da is gekritzelt:

“Diese Übergangsfrist gilt auch für Menthol als Inhalationserleichterer in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern.”

Mal klar gesagt: Das is Kuhkacke. Die verbieten Menthol, weil es “das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtert”. Ernsthaft. Steht da drin. Und is kompletter Blödsinn.
Bei der Kippe stimmt’s, klar, aber eben nich bei der Dampfe. Da is das sogar genau anders rum. Erst bei Liquids über 24mg/ml Nikotin, is das ein bissel wie in der Fluppe. So’n heftiges Zeug dampft jetzt schon kaum einer, ich meine, da fluppt den meisten doch der Scheitel in die Fontanelle. Noch geiler is aber: Das gibt’s ab Mai eh nich mehr, da is beim 20er Liquid Schluss. Und die Suppe mit Klößen wird noch geiler: Das alles wissen die in Berlin.

Die hatten dazu nämlich ne Anhörung von Experten, einer davon war Herr Prof. Dr. Bernd Mayer. Der hat denen verklickert, dass das BfR diesen Leutchens im Bundestag… öhm… sagen wir mal, alternative Fakten geflötet hatte. Das mussten die dann auch bei der Anhörung zugeben. Die Gesetzekritzler wissen also, dass Menthol bei weniger als 24mg/ml Nikotin nix maskiert, sondern eher das bissel Kratzen vom Nikotin noch verstärkt, was Dampfer toll finden, die nennen’s “Throat Hit”.
Hier wird also ein Verbot mit nem… öhm… äh… “bewussten Irrtum” begründet. Das is entweder ne brobdingnagische Inkompetenz oder voll das Affenspiel… also so, “nix hören, nix sehen”… leider ohne “nix sagen”… aber egal.

Genau das is der rote Strick, an dem die Dampfe in Berlin durch den Senf gezogen wird. Dass die lustige Berliner Truppe das Verbot von Menthol jetzt auf 2020 festgetackert hat, hat nix mit plötzlich erwachter Vernunft zu tun. Die wollten nur kein Geblöke, warum denn Zigaretten erst 2020 und Dampfen schon 2017… und so. Das Menthol gar nix “erleichtert”, da kommt so schnell keiner drauf, brauchen se keine Angst haben. Aber erklär mal einem das mit dem Datum… knifflig.

Klar könnt ich jetzt einen auf Konfettikanone machen, bis 2020 ham wir das Menthol sicher… jubel. Oder?
Nöpp, mach ich aber nich. Wer’s will und seinen kleinen Optimisten kitzelt, gerne. Klar seh ich, dass auch was gewonnen is mit der Änderung. Bin ja nich naiv… also nich soooo naiv.
Aber mir fehlt die Einsicht, positive Lebenseinstellung oder schlicht die richtigen Drogen, um in dem ganzen Driss einen Schwall von Vernunft bei den Berliner Köppen zu sehen. Is das Ding erst mal verabschiedet, und das geht jetzt fix, dann is die Soße gemeißelt.
Es grenzt doch an Volksverarsche, wenn man einfach Sachen mit erfundenen Begründungen verbietet. So was find ich schlimmer, als dass uns 2020 das Menthol ausgeht. Und deshalb mach ich auch keinen auf Konfettikanone. Vernunft in Sachen Dampfe seh ich in Berlin noch lange nich. Das fängt schon damit an, dass “E-Zigaretten” einfach nich mit Tabakerzeugnissen “verwandt” sind. Das sind noch nich mal Schwippschwager. Dieser ganze Scheiß is so, als würde ich Cola streng regulieren, weil Schnaps so gefährlich is.

Wenn die Dampfe aus dem Tabakerzeugnisgesetz verschwunden is, dann glaub ich auch wieder an Verstand bei den Leutchens in Berlin.

 

Was is’n nu ab Mai? Geht die Welt da unter?

Ganz klar: Nein… also so dampfertechnisch. Über fiese Felsbrocken im All oder so’n Godzilla mit Schlafstörungen weiß ich natürlich nix.
Aber ich versuch mal hier fix die wichtigsten Fragen zu beantworten. Ohne Grenadinen und Gewehre natürlich… bin ja nur fast unfehlbar.

• Wie groß dürfen Flaschen für nikotinhaltiges Liquid sein?

Da darf nur noch 10ml Liquid drin sein, also maximal. Übrigens auch bei Basen… für’s Gesetz sind das nämlich auch nur Liquids.

• Dürfen nikotinfreie Liquids und Basen auch nur noch in 10ml Fläschchen verkauft werden?

Nein. Bei Liquids… also auch Basen… ohne Nikotin wird nix, nullo, niente reguliert. Die kannst du auch weiter literweise kaufen. Denn “Nachfüllbehälter” müssen Nikotin drin haben, sonst sind se… was auch immer, aber keine “Nachfüllbehälter”. Sacht die TPD2 (Richtlinie 2014/40/EU, Artikel 2, Punkt 17)

• Wie groß dürfen Tanks von Verdampfern sein?

Theoretisch so groß wie’n Tankwagen vonner Tankstelle… is nur echt unpraktisch. Die Größe von Tankverdampfern is bei uns nich geregelt.

• Aber was is dann mit den 2ml Tankgröße?

Die 2ml gelten nur für Einmalkram, also Einwegdampfen und Einwegkartuschen.

• Welche Geschmacksrichtungen bei nikotinhaltigen Liquids gibt’s dann nich mehr?

Das is nich so einfach. Also Menthol wird’s noch bis 2020 geben. Ansonsten is nich so viel verboten, aber eben doch so’n bisschen was. Zum Beispiel verschiedene Aminosäuren, alles von der Kaffeepflanze oder vom Teestrauch (Camellia sinensis). Aber wo überall das verbotene Zeug drin is, kann ich auch nich sagen, werden wir wohl sehen müssen.

• Welche Geschmacksrichtungen darf es bei Liquids ohne Nikotin noch geben?

Alle, bis hin zu Pferdefurz mit Vanillenote. Noch mal: Is kein Nikotin drin, wird’s nich reguliert.

• Wie lange dauert’s, bis ich in Deutschland einen neuen Verdampfer oder Akkuträger kaufen kann?

Das kommt ein bissel drauf an. Wenn was Neues raus kommt, dann muss das in der EU erst angemeldet werden. Wenn’s angemeldet is, dann darf es erst nach 6 Monaten verkauft werden. Is beim Akkuträger oder Verdampfer gleich, gilt für jedes Teil von ner Dampfe. Is also der neue “Megacloudmaster 3000” fertig und die Firma “Cloud-o-Tech” haut den sofort raus, dann gibt’s den in Europa erst’n halbes Jahr später zu kaufen. Egal ob der bei nem Chinaverkäufer schon im Netz zu kriegen is.

• Darf ich denn so nen Verdampfer in China bestellen, auch wenn’s den hier noch nich gibt?

Jupp, is nich verboten. Kann allerdings passieren, dass der vom Zoll kassiert wird. Is nich oft, kommt aber vor. Auch dann hat das nix mit dir zu tun, sondern nur mit dem Onlineshop in China… oder wo auch immer. Du kriegst da keinen auf die Mütze, musst aber selber gucken, dass das Geld wieder an Land kommt.
Klar is auch, dass damit die deutschen Händler voll am Arsch sind… aber musst du mit dir ausmachen, ob du damit Probleme hast.

• Kann mir einer Selbermischen verbieten?

Nöpp. Wie auch?!

• Können Aromen verboten werden?

Nöpp. Bei der ganzen Regulierungskacke geht’s nur um fertige Liquids mit Nikotin. Aromen wirst du immer kriegen. Das sind ganz normale Lebensmittelaromen, kannst du auch Eis, Kuchen oder Limmo mit machen.

• Aber Menthol wird doch 2020 verboten, oder?

Nur in fertigen Liquids mit Nikotin wird Menthol ab 2020 verboten. Is kein Nikotin in der Soße, dann kann da Menthol rein, bis die Lunge vereist. Auch reines Mentholaroma oder Mentholkristalle aus der Apotheke wird’s weiter geben.

Noch Fragen? Dann schreib mir doch einfach ne Mail, ich guck mal, was ich machen kann.

Logik und Gesetzestexte, oder 1×1=Sauerbraten

gesetzbuecher_01Was man durch das Dampfen nicht so alles lernt, Ohm ist keine Meditationstechnik, Draht braucht man nicht nur für Blumen, es gibt eine Welt jenseits der AA-Batterie, Disconebel geht auch lecker und eben die Erkenntnis, dass Gesetzestexte mit Logik so viel zu tun haben wie Sonnenbaden mit Kernphysik. Nicht nur das, es ist eine eigene Sprache, losgelöst von nachvollziehbaren Konventionen und Regeln.

Wer sich in den Wirren von TPD2 und Tabakerzeugnisgesetz bewegt, der muss das wissen. Wenn nicht, läuft er immer wieder auf Sandbänke… ist mir oft genug passiert.
Ich will vorweg gleich sagen, ich bin kein Jurist… ich lese auch lieber “Herr der Ringe” als ein Gesetzbuch… es ist ähnlich verworren, aber deutlich unterhaltsamer. Trotzdem war ich Anfang des Jahres gezwungen, mir dieses Zeug reinzuziehen.

Von der Tabakprodukterichtlinie 2 (aka TPD2) bis zum Tabakerzeugnisgesetz mit seiner kleinen bösen Schwester, der Tabakerzeugnisverordnung. Auf einem Fahrrad ohne Sattel fahren macht mehr Spaß… aber egal, musste ich durch.
Und dabei fiel mir schon recht schnell auf, es geht bei Gesetzestexten nicht um Verständlichkeit… und logische Zusammenhänge sucht man so vergebens wie in Kafkas “Die Verwandlung”.
Wichtig bei Gesetzestexten ist die Erkenntnis: Den Text verstehen und wissen was da steht sind zwei Paar Schuhe. Abgesehen von gewissen Grundvokabeln, bestimmen Gesetzestexte die Bedeutung der entscheidenden Begriffe oft selber in eigenen Definitionen. Meistens direkt vorne im Gesetz… oder da steht, wo man danach suchen darf.

Die Vokabeln sind eine Sache, das geht oft gerade noch… Im Prinzip verstehst du ja zum Beispiel, wenn jemand zu dir sagen würde: Gleich wird meine Faust in deinem Gesicht “Wirkung entfalten“.
Aber das mit den Definitionen ist echt haarig, das sind die Sandbänke an denen wir uns festfahren können. Denn viele gehen mit der Logik des gesunden Menschenverstandes an die Begriffe und klammern sich an ihre Sicht der Begrifflichkeit, wie an eine Schwimmweste.
Wenn ich dann versuche, den Leuten zu erklären, dass die Schwimmweste aus Blei besteht, dann entfaltet schon mal eine verbale Faust ihre Wirkung in meinem Ohr. Kann ich bis zu einem gewissen Grad verstehen, als Dampfer greift man nach allem, was nach Strohhalm aussieht. Aber es macht keinen Sinn, mit der Schwimmweste unterzugehen, selber schwimmen ist die Devise.

Hatte ich erst gestern wieder, wo einer hoffnungsvoll auf FB schrieb, die TPD2 ginge mechanischen Mods “am Arsch vorbei”. Als Erklärung kam dann ein Auszug aus der TPD2, wo definiert wird, was eine E-Zigarette ist… oder genauer gesagt eine:

„elektronische Zigarette“ ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüllbehälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden; … (Richtlinie 2014/40/EU Artikel 2, Absatz 16)

Und da mechanische, also ungeregelte, Mods eindeutig elektrisch und nicht elektronisch… Bingo!
Eine der Lieblingssandbänke… knirsch.

Es wäre so schön, wenn Gesetzestexte so leicht durch Logik ausgehebelt werden könnten, ehrlich, ich wäre der erste, der Konfetti schmeißen würde, aber…
Hier wird leider der zu definierende Begriff und die Definition durcheinander geworfen. Zwar steht da “elektronische Zigarette”, aber nur, um anschließend zu definieren, was damit gemeint ist. Denn es ist nicht wichtig, was in der Realität eine “elektronische Zigarette” ist, sondern was hier das Gesetz damit meint.
Da könnte auch stehen: „elektronische Zigarette“ eine Banane
Dann wäre jeder Wochenmarkt eine Dampfermesse… fänden Frutarier bestimmt nicht toll.
Was hier also steht, ist, im wahrsten Sinn des Wortes, Gesetz. Und danach ist es wurscht, ob ein Mod geregelt oder ungeregelt ist und ob er mit einer Kurbel oder einem Plutoniumstab betrieben wird.
Die Politiker und Juristen, die solche Gesetze schreiben sind zwar manchmal bescheuert und schlampig… aber leider nicht doof.

Eine weitere Sandbank sind Übertragungen aus der Lebensrealität… wenn ich das mal so geschwollen ausdrücken darf. Damit war ich auch schon schmerzlich angelandet. Ich hatte gedacht, eine Basis könnte doch kein Liquid sein… Also ehrlich, wer kippt sich schon 20er Basis ohne Geschmack in die Dampfe?
Ergo wird es auch weiter 1 Liter Basen mit Nikotin geben… Der Satz mit “P”: Pustekuchen! Dem Gesetzgeber ist es geflissentlich scheißegal, ob man so eine Basis dampfen will, für ihn ist nur wichtig, dass man es kann.

So könnte die Liste noch ewig weitergehen, gerade die TPD2 und das TabakerzG sind Paradebeispiele für den “Grundkurs Juristisch”. Es gibt ganz klar auch unscharfe oder diskutable Definitionen und Begrifflichkeiten in den Gesetzen, aber diese Dinge werden erst vor Gericht geklärt… nichts, worauf man bauen kann.
Wie sagte schon meine Mutter: Traue keinem Rentner unter 80 und keinem Gesetz, dass dir nicht ein Anwalt übersetzt hat. Denn schnell hat man sich mit Behauptungen, die einem zwar absolut logisch vorkommen, aber voll daneben liegen, mächtig in die Nesseln gesetzt.

Sehr empfehlen kann ich dazu auch die Videos von “Nerd Scene Investigation”, besonders die Playlist “Fakten im Nebel” (YouTube). Der Simon gibt sehr unterhaltsam aber sachlich einen guten Überblick der Rechtslage nach TPD2 und Tabakerzeugnisgesetz.