Einweg E-Zigaretten: Ein Segen für das Miniatur Wunderland

Für viele Kommunen sind sie mittlerweile ein Dorn im Auge: E-Zigaretten zum Wegwerfen, auch Disposables genannt. Nur in Hamburg erfreuen sich die kleinen bunten Dinger immer größerer Beliebtheit. Nicht nur in Kindergärten und Schulen, sondern ganz besonders im Miniaturen Wunderland der Hansestadt.

Vor fast einem halben Jahr war Gründer und Leiter der Hamburger Sehenswürdigkeit, Gerrit Braun, auf Disposables aufmerksam geworden. In einem Video nahm er eines der kleinen Nebelgeräte auseinander, um zu testen, ob man mit dem verbauten Akku auch Fahrzeuge in der Miniaturwelt fahren lassen könnte.
Es stellt sich heraus, dass nicht nur das möglich war. Die verwendeten Akkus konnten sogar ohne Probleme auch wieder aufgeladen werden.

Jetzt, nach ein paar Monaten Sammel- und Vorbereitungszeit, ging die Miniatur Wunderland Hamburg GmbH mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Die Unternehmensleitung hat sich dazu entschieden, große Teile der motorisierten Attraktionen mit Wegwerf-Vapes zu betreiben. Genauer gesagt, mit den Akkus daraus. Es konnte ein effizienter und schneller Weg gefunden werden, die Akkus in die kleinen Autos und Lastwagen einzubauen.

Damit wolle man zukünftig einige hundert Euro im Jahr sparen, so einer der Geschäftsführer, Frederik Braun. Es müssten somit keine eigenen Akkus mehr angeschafft werden. Und dafür wäre noch nicht mal viel Sammelaufwand nötig. Denn täglich werden von den Gästen so viele Disposables in die Mülleimer des Wunderlandes geworfen, das reicht jetzt schon für Jahre.
Vielleicht ist es sogar bald möglich, noch einen Schritt weiter zu gehen. Die Techniker der Modelleisenbahnanlage hatten bei ihren Versuchen festgestellt, dass sich in den meisten weggeworfenen Akkus immer noch relativ viel Restenergie befindet. Daher wird derzeit daran gearbeitet, diese “weggeworfene Energie” in die Stromversorgung der gesamten Anlage einspeisen zu können. Gerade bei den derzeitigen Energiepreisen könnte das weitere jährliche Einsparungen im vierstelligen Bereich bedeuten.
Eine sehr willkommene Hilfe nach den schweren Zeiten der Pandemie.

Jetzt könnte nur noch die Politik einen Strich durch diese Rechnung machen. Denn, wie bereits viele Medien berichteten, arbeitet besonders der Bundesrat mit Hochdruck daran, Disposables in Deutschland und ganz Europa zu verbieten.
Das wäre sehr bedauerlich, so Stefan Lirpamann, Techniker im Bereich Schweizer Alpen der Modelleisenbahnanlage. Noch nie habe es einen so einfachen und günstigen Weg gegeben an so viel Energie zu gelangen. Schließlich würde sie von den Besuchern frei Haus geliefert.

Pressemitteilung der Miniatur Wunderland Hamburg GmbH

Liquidsteuer: Händlerverband reicht Verfassungsbeschwerde ein

Ab dem 01. Juli 2022 gilt auf alle Flüssigkeiten, die für den Gebrauch in E-Zigaretten bestimmt sind, eine Tabaksteuer von 0,16€ je Milliliter. In den folgenden Jahren wird diese zudem schrittweise auf 0,32€ je Milliliter angehoben. Alle relevanten Informationen zur Besteuerung findet man auf e-Dampfen.info.

Gegen diese sogenannte Liquidsteuer hat der Händlerverband “Bündnis für Tabakfreien Genuss” (BfTG) nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Für die Einführung der Steuer hat das allerdings keine Relevanz. Das BVG wird voraussichtlich erst 2023 entscheiden, ob die Beschwerde angenommen wird und es zu einer Verhandlung kommt.

Die E-Zigarette ist erwiesenermaßen deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten. Laut einer Studie des renommierten britischen “Royal College of Physicians” um mindestens 95%. Der Nebel einer E-Zigarette enthält 98 bis 100% weniger Schadstoffe, als der Rauch einer Zigarette.
Dennoch werden Flüssigkeiten für E-Zigaretten durch die neue Steuer ähnlich hoch besteuert wie Tabak.

Das könnte Raucher vom Umstieg abhalten. Oder Dampfer sogar wieder zur Zigarette treiben. Der dpa gegenüber warnte Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: “Die gesundheitspolitische Lenkungswirkung der Steuer ginge in die falsche Richtung: Die Raucher blieben beim extrem schädlichen Tabak, anstatt auf die wesentlich schadstoffärmeren Liquids zu wechseln.”

Ein Problem der Steuer sieht Dahlmann zudem darin, dass auch Bestandteile des Liquids besteuert werden, die kein Nikotin enthalten. Über 95% eines Liquids bestehen auf Grundstoffen wie Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Lebensmittelaromen. Diese können auch nach der Einführung der Steuer weiterhin unter anderem in Apotheken oder im Handel für Lebensmittelaromen legal steuerfrei gekauft werden.
Das ist natürlich für Händler von E-Zigaretten ein eklatanter Wettbewerbsnachteil und gefährdet wirtschaftliche Existenzen. Dahlmann gibt daher zu bedenken: “Die E-Zigaretten-Nutzer könnten versucht sein, sich diese Bestandteile billig zu kaufen und dann selbst zu mischen.”

Die Verwendung von unversteuerten Bestandteilen in E-Zigaretten wird zwar ab dem 01. Juli illegal. Faktisch wird dies aber nicht zu kontrollieren sein. Dahlmann befürchtet daher, dass die Steuer immer mehr Dampfer dazu bringt, das eigene Liquid illegal selber zu Mischen.

Aus dem Bundestag kommen zur Verfassungsbeschwerde wenig substanzielle Reaktionen. Sascha Müller von den Grünen äußert sich gegenüber der dpa vorsichtig zustimmend. Er räumt ein, dass die Besteuerung etwas zu hoch angesetzt worden sei. Es müsse sich deutlicher widerspiegeln, dass die E-Zigarette erwiesenermaßen weniger schädlich als die Tabakzigarette ist.
Wie zu erwarten war, hält Michael Schrodi von der SPD nicht viel von den Argumenten des Händlerverbandes. Für ihn steht die Bekämpfung des Dampfens im Vordergrund. Laut ihm sollen die Menschen durch die Steuer zu einem Leben ohne Rauchen oder Dampfen motiviert werden.
Als weiteres Argument führte Schrodi an, dass durch die Höhe der Steuer Jugendliche davon abgehalten werden sollen, mit dem Dampfen anzufangen.
Offensichtlich billigt er dem deutschen Jugendschutzgesetz nur wenig Relevanz zu. Denn durch dieses ist Jugendlichen bereits seit Jahren der Erwerb und die Benutzung von E-Zigaretten untersagt.
Schrodi ignoriert zudem die Tatsache, dass in Deutschland laut DEBRA-Studie so gut wie kein Jugendlicher E-Zigaretten nutzt. Sie dient fast ausschließlich Rauchern dazu, mit dem Rauchen aufzuhören.
Der Abgeordnete ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht “zu dem Ergebnis kommen wird, dass der Gesetzgeber hier eine sinnvolle und vertretbare Abwägung vorgenommen hat.”

Dustin Dahlmann zeigt sich mit Blick auf Italien hingegen optimistisch, was den Erfolg der Verfassungsbeschwerde angeht. Das dortige Verfassungsgericht hatte eine starke Steuererhöhung auf E-Zigaretten vor einigen Jahren für verfassungswidrig erklärt. “Wir sind guter Dinge, dass unsere Argumente auch von Deutschlands Verfassungsgericht nachvollzogen werden können.” Dahlmann hofft darauf, dass das Gericht die Politik auffordert, das Gesetz zu ändern und die Steuer abzuschwächen oder ganz wegfallen zu lassen.


Meldung der dpa in der FAZ: Wegen Extra-Steuer: E-Zigarettenbranche zieht vor Gericht

Weitere Studie belegt: E-Zigarette erfolgreicher als Nikotinersatzprodukte beim Rauchstopp

In einer aktuellen deutschen Studie wurden Raucher und Exraucher betrachtet, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal den Versuch unternommen hatten, mit dem Rauchen aufzuhören. Dafür untersuchte man die Ergebnisse repräsentativer Umfragen der deutschen Bevölkerung aus den Jahren 2016 bis 2021. Die Ergebnisse waren eindeutig.

Im Gegensatz zu Rauchern, die keine Hilfsmittel benutzten, erhöhte die E-Zigarette (mit und ohne Nikotin) die Chance auf einen erfolgreichen Rauchstopp um fast 80%. Viel interessanter dürfte jedoch sein, dass E-Zigaretten auch deutlich besser halfen als Nikotinersatzprodukte.
Betrachtet man alle E-Zigaretten, unabhängig vom Nikotingehalt, kamen mit ihr fast 50% mehr Menschen von der Zigarette weg, als mit Nikotinkaugummis und Co.
Schaut man allein auf die E-Zigaretten mit Nikotin, halfen diese sogar mehr als doppelt so effektiv beim Rauchstopp als Produkte aus der Apotheke.

Und selbst E-Zigaretten ohne Nikotin waren immer noch fast 50% erfolgreicher beim Rauchstopp, als der Versuch ohne Hilfsmittel.

Im Lichte dieser Erkenntnisse erscheint es um so verheerender, dass der deutsche Staat auf Liquids für E-Zigaretten ab Mitte diesen Jahres Steuern erhebt. Hingegen werden die weitaus weniger erfolgreichen Alternativen wie Nikotinkaugummis und Nikotinpflaster demnächst sogar von den Krankenkassen bezahlt.


Daniel Kotz et al.: The Effectiveness of E-Cigarettes for Smoking Cessation-a Comparison With Nicotine Replacement Therapy and No Use of Evidence-Based Cessation Aids in the German Population

Wichtige Infos zur Liquidsteuer auf e-Dampfen.info

FDA verbietet Liquids mit anderen Aromen als Tabak

In den USA müssen Hersteller von Liquids für E-Zigaretten bei der Food and Drug Administration, die Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten, eine sogenannte “Premarket tobacco application” (PMTA) beantragen. Nur Produkte, die diese PMTA erhalten, dürfen auf den US-amerikanischen Markt verkauft werden. Für eine Zulassung müssen die Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte die öffentliche Gesundheit fördern.
Das bedeutet, dass ein Hersteller sehr umfangreiche Unterlagen einreichen muss. Diese Anträge umfassen nicht selten mehrere hundert Seiten. Dies gilt für jedes einzelne Produkt. Dabei wird jede einzelne Nikotinstärke bereits als eigenständiges Produkt angesehen.

Am vergangenen Mittwoch hat die FDA nun die Ablehnung von 55.000 Produkten dreier Hersteller veröffentlicht. Es handelte sich ausnahmslos um sog. “flavored” Produkte. Also Liquids, die nach etwas anderem als Tabak schmecken.
Genau das war auch der Grund für die Ablehnung der Produkte.

“Wir wissen, dass aromatisierte Tabakprodukte für junge Menschen sehr attraktiv sind. Daher ist die Bewertung der Auswirkungen eines potenziellen oder tatsächlichen Konsums durch Jugendliche ein entscheidender Faktor für unserer Entscheidung, welche Produkte vermarktet werden dürfen.”

Erklärte die amtierende FDA-Chefin Janet Woodcock zur Ablehnung. Es wird immer deutlicher, dass die FDA den Jugendschutz als Begründung nutzt, alle aromatisierten Liquids vom amerikanischen Markt zu verbannen.
Will ein Hersteller dennoch “flavored” Liquids anbieten, muss er deren Nutzen für die öffentliche Gesundheit nachweisen. Und das dieser Nutzen größer ist, als die Gefahr für Jugendliche, die mutmaßlich von sog. ENDS (Electronic Nicotine Delivery Systems) ausgehen. Die kommissarische Leiterin der FDA verdeutlicht:

“Unternehmen, die ihre aromatisierten ENDS-Produkte weiterhin vermarkten möchten, müssen belastbare und zuverlässige Beweise dafür liefern, dass der potenzielle Nutzen ihrer Produkte für erwachsene Raucher das erhebliche bekannte Risiko für Jugendliche überwiegt.
Der Antragsteller hat den Nachweis zu erbringen, dass das Inverkehrbringen seines Produkts den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die dem “Schutz der öffentlichen Gesundheit angemessen” sind. Wenn diese Nachweise fehlen oder nicht ausreichen, beabsichtigt die FDA, eine Marktverweigerungsanordnung zu erlassen, die verlangt, dass das Produkt vom Markt genommen werden muss oder erst gar nicht in Verkehr gebracht werden darf.”

Als ausreichenden Nachweis führt die FDA randomisierte kontrollierte Studien oder längerfristige Kohortenstudien an. Es ist davon auszugehen, dass bisher kein Unternehmen mit seinen Unterlagen einen solchen Nachweis eingereicht hat.
Die FDA bekräftigt in ihrer Veröffentlichung, dass alle Anträge auf Zulassung für “flavored” Liquids abgelehnt werden, sofern sie diese Nachweise nicht enthalten.

Faktisch bedeutet dieser Entschluss der Behörde das Aus für alle “flavored” Liquids in den USA.

Einige Unternehmen haben angekündigt, dieses Verbot zu umgehen. Sie wollen zukünftig synthetisches Nikotin verwenden, da die FDA nur Liquids regulieren darf, die Nikotin enthalten, welches aus Tabakpflanzen gewonnen wurde.
Das könnte jedoch nur eine kurzfristige Lösung sein, da es eine Frage der Zeit sein dürfte, bis die Befugnisse der Aufsichtsbehörde vom Kongress dahingehend erweitert werden.


Bekanntmachung der FDA

Finanzamt: Liquidsteuer auch auf Basis und Aromen

Wie Vapers.guru heute berichtet, bestätigte das Finanzministerium dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) am vergangenen Donnerstag, dass die mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eingeführte Liquidsteuer auch auf Aromen, Shortfills und reines Propylenglykol sowie Glycerin erhoben werden wird.

Vertreter des Finanzministeriums und der Generalzolldirektion wiesen den Händlerverband in einer Sitzung darauf hin, dass nicht nur alles besteuert werden soll, was zur Nutzung in einer E-Zigarette gedacht ist. Auch Versuche, die Steuer zu umgehen, sollen konsequent unterbunden werden.
Nach Inkrafttreten der Steuer würde jeder Versuch der Umgehung bereits eine Steuerstraftat darstellen. Schon wenn ein E-Zigarettenhändler Glycerin von einem Hersteller erwirbt, würde die Steuer laut Ministerium fällig, da dem Hersteller der Verwendungszweck klar sein müsse.

Das Ministerium begründete seine Sichtweise vor allem mit dem Umstand, dass der Gesetzgeber eindeutig eine volumenbasierte Besteuerung vorgesehen habe. Zudem würden bereits alle Einzelkomponenten von E-Zigaretten unter das Tabakerzeugnisgesetz fallen.

Das BfTG hatte direkt nach der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde ein langwieriger Prozess. Bis zu einer endgültigen Klärung können Jahre vergehen.
Für einige Unternehmen, besonders kleinere, wird das zu spät sein. Zwar sollen die Steuerbanderolen in Bögen ausgegeben werden und somit würde die Anschaffung teurer Anlagen entfallen. Dennoch muss ein Hersteller für die Produktion von z.B. 1000 Shortfills zu je 100ml Inhalt mit 32.000 Euro in Vorleistung gehen. Das werden viele Hersteller kaum stemmen können.

Damit steht fest, dass ein Dampfer ab Mitte 2022 für einen Shortfill (100ml) 16,- Euro und für einen Liter sogenannter Basis (Propylenglykol/Glycerin) 160,- Euro an Liquidsteuer entrichten muss.
Ab 2026 werden dann sogar 32,- bzw 320,- Euro fällig, da der Steuersatz in den nächsten Jahren stufenweise von 16 auf 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit angehoben wird.

Nicht ändern wird sich, dass Aromen, Propylenglykol und Glycerin ohne Angabe einer Zweckbestimmung auch zukünftig Steuerfrei verkauft werden dürfen. Nur eben nicht mehr in Dampfershops.


Vapers.guru: Liquidsteuer – Finanzamt bestätigt: Alles wird besteuert